hallo,
ich wohne seit dem 01.10.2003 bei 2 mädels zur untermiete. nun möchte ich am 16.2. ausziehen und suche ja schon einen nächsten mieter. ich möchte aber eine offizielle kündigung schreiben, damit auch der echte vermieter was in der hand hat. nun die frage, ich wohne ja in einer wg, gelten für mich nun die 3 monate kündigungsfrist nach $ 573 (1) oder der eine Monat nach $ 573 (3) der sich eben auf $ 549 (2)2 bezieht. dort geht es nämlich um "vom vermieter teilweise selbst bewohnte wohnung.
Was nehm ich denn nun?
liebe grüsse!
Hallo,
kommt darauf an. Befindet sich der untervermietet Raum ausserhalb der Wohnung der beiden Mieterinnen spielt es keine Rolle ob die Räume möbilierr sind oder nicht. Kündigungsfrist ist die gesetzliche Frist, also drei Monate.
Sind die vermieteten Räume innerhalb der Wohnung der Vermieter finden die Vorschriften bei Einliegerwohnungen Anwendung. Für den Mieter ändert sich jedoch bezüglich der Frist nichts. Es bleiben drei Monate. Die Kündigung muss letztlich direkt an die im Mietvertrag genannten Vermieter gerichtet werden. Und zwar namentlich an alle. Ist der Hauptvermieter nicht als Vermieter eingetragen ist nur gegenüber den beiden Mieterinnen zu kündigen, die gleichzeitig Dir gegenüber als Vermieter auftreten.
Gruss Günter
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Hallo Katharina!
Ich finde gerade keine Paragraphen dazu, aber ich hatte mit dem Thema von 2000 bis 2003 selbst als Hauptmieter zu tun, hatte 6 Zimmer in meinem gemieteten Haus einzeln untervermietet.
Damals war das so: Ein Untermieter hat nicht die gleichen Rechte wie ein Hauptmieter, daher kann z.B. sein Untermietvertrag vom Hauptmieter jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden, und er kann das ebenso.
Ob das heute noch genau so ist und ob das damals 100%ig gestimmt hat weiss ich natürlich nicht, ich war damals aber immerhin zahlendes Mitglied eines Vermietervereins, der mir meine diesbezüglichen Fragen so beantwortet hatte.
Michael
Hallo Katharina!
Ich finde gerade keine Paragraphen dazu, aber ich hatte mit
dem Thema von 2000 bis 2003 selbst als Hauptmieter zu tun,
hatte 6 Zimmer in meinem gemieteten Haus einzeln
untervermietet.
Damals war das so: Ein Untermieter hat nicht die gleichen
Rechte wie ein Hauptmieter, daher kann z.B. sein
Untermietvertrag vom Hauptmieter jederzeit mit einer Frist von
14 Tagen gekündigt werden, und er kann das ebenso.
Ob das heute noch genau so ist und ob das damals 100%ig
gestimmt hat weiss ich natürlich nicht, ich war damals aber
immerhin zahlendes Mitglied eines Vermietervereins, der mir
meine diesbezüglichen Fragen so beantwortet hatte.
Hallo,
hat sich durch die Mietrechtsreform vom 01.09.2001 teilweise geändert.
Gruss Günter
Hallo Günter,
>hat sich durch die Mietrechtsreform vom 01.09.2001 teilweise geändert.
Ist in Text des BGB nachzulesen. Hier reicht eine Text-Ausgabe über rd. 10 €.
Gruss Günter
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