Hallo,
nach § 556 b BGB Abs 1 hat der Mieter bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats die Miete zu entrichten.
Eine Abbuchung oder gar ein Verlangen, dass der Mieter schon vor dem 1. des Monats die Miete zahlt ist schlichtweg unzulässig. Dies kann auch nicht zum Nachteil des Mieters vereinbart werden.
Der Mieter kann - wenn der Vermieter/die Baugenossenschaft gegen den Willen der Mieter die Miete zu früh abbucht - eine Abbuchungsermächtigung widerrufen, sofern er durch geeignete Überweisung garantieren kann, dass bis zum 3. Werktag des Monats die Miete beim Vermieter auf dem Konto ist.
warum muss Miete eigentlich im voraus bezahlt werden? Manche
Vermieter (Baugenossenschaften) verlangen sogar die Miete am
28ten.
Beispiel: Eine alte Freundin hat eine Wohnung bei der
Baugenossenschaft „Selbsthilfe XXXXXX“ in einem bayerischen
4500 Leute-Kaff. Da wird die Miete drei Tage vor Beendigung
des zu „bezahlenden“ Monats verlangt.
Ist nicht zulässig. Das Unternehmen verschafft sich bei den Mietern zusätzlich Zinsgewinne. Derartige Vorgänge sind vom Gesetzgeber jedoch untersagt worden.
Diese Baugenossenschaft „Selbsthilfe XXXXXX“ hat die
bestehenden Genossenschaftsanteile - für eine
1-Zimmer-Wohnung (unter 40 m2) - gerade von 1600 gerade auf
2000 Teuro ehrhöht.
sorry, aber hier kann etwas nicht korrekt laufen. Hier muss es wohl vorab eine Versammlung der Mitglieder gegeben haben, die entsprechend der Satzung der Erhöhung der Genossenschaftsanteile zugestimmt haben. Zudem ist ein Betrag von 2000 € ein Betrag, den ich in der Praxis noch nie erlebt habe. Saublöde Frage: Wie steht es um die wirtschaftliche Lage dieses Unternehmens. Besteht die Möglichkeit einen Geschäftsbericht zu bekommen und/ oder sind Hinweis ebekannt, dass es bei diesem Unternehmen Probleme gibt ?
In der Wohnung (Baujahr ca. 1951) fällt der Putz von den
Wänden, Türöffner gibt es nicht, Fußbodenknarren extrem. Das
auch noch neben einer Bundesstraße!
Hier sollte der Mieter die Angelegenheit überprüfen lassen.
Durch die Einzimmerwohnung liegt ihr „Wohnzimmer“ neben dem
„Schlafzimmer“ der Nachbarn. Die Wand besteht größtenteils aus
einer mit Gipspappe? verklebten ehemaligen Wand oder
Durchbruch. Jeder Furz von jedem ist hörbar.
Auskunft der Baugenossenschaft; ist halt ein altes Haus.
Warum da Miete im voraus?
Was tun?
Gruss Günter