BGB, Miete im voraus?

Hallo,

warum muss Miete eigentlich im voraus bezahlt werden? Manche Vermieter (Baugenossenschaften) verlangen sogar die Miete am 28ten.

Beispiel: Eine alte Freundin hat eine Wohnung bei der Baugenossenschaft „Selbsthilfe XXXXXX“ in einem bayerischen 4500 Leute-Kaff. Da wird die Miete drei Tage vor Beendigung des zu „bezahlenden“ Monats verlangt.

Diese Baugenossenschaft „Selbsthilfe XXXXXX“ hat die bestehenden Genossenschaftsanteile - für eine 1-Zimmer-Wohnung (unter 40 m2) - gerade von 1600 gerade auf 2000 Teuro ehrhöht.
In der Wohnung (Baujahr ca. 1951) fällt der Putz von den Wänden, Türöffner gibt es nicht, Fußbodenknarren extrem. Das auch noch neben einer Bundesstraße!

Durch die Einzimmerwohnung liegt ihr „Wohnzimmer“ neben dem „Schlafzimmer“ der Nachbarn. Die Wand besteht größtenteils aus einer mit Gipspappe? verklebten ehemaligen Wand oder Durchbruch. Jeder Furz von jedem ist hörbar.
Auskunft der Baugenossenschaft; ist halt ein altes Haus.
Warum da Miete im voraus?
Was tun?

Gruß Nickolas

Hallo,

nach § 556 b BGB Abs 1 hat der Mieter bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats die Miete zu entrichten.

Eine Abbuchung oder gar ein Verlangen, dass der Mieter schon vor dem 1. des Monats die Miete zahlt ist schlichtweg unzulässig. Dies kann auch nicht zum Nachteil des Mieters vereinbart werden.

Der Mieter kann - wenn der Vermieter/die Baugenossenschaft gegen den Willen der Mieter die Miete zu früh abbucht - eine Abbuchungsermächtigung widerrufen, sofern er durch geeignete Überweisung garantieren kann, dass bis zum 3. Werktag des Monats die Miete beim Vermieter auf dem Konto ist.

warum muss Miete eigentlich im voraus bezahlt werden? Manche
Vermieter (Baugenossenschaften) verlangen sogar die Miete am
28ten.

Beispiel: Eine alte Freundin hat eine Wohnung bei der
Baugenossenschaft „Selbsthilfe XXXXXX“ in einem bayerischen
4500 Leute-Kaff. Da wird die Miete drei Tage vor Beendigung
des zu „bezahlenden“ Monats verlangt.

Ist nicht zulässig. Das Unternehmen verschafft sich bei den Mietern zusätzlich Zinsgewinne. Derartige Vorgänge sind vom Gesetzgeber jedoch untersagt worden.

Diese Baugenossenschaft „Selbsthilfe XXXXXX“ hat die
bestehenden Genossenschaftsanteile - für eine
1-Zimmer-Wohnung (unter 40 m2) - gerade von 1600 gerade auf
2000 Teuro ehrhöht.

sorry, aber hier kann etwas nicht korrekt laufen. Hier muss es wohl vorab eine Versammlung der Mitglieder gegeben haben, die entsprechend der Satzung der Erhöhung der Genossenschaftsanteile zugestimmt haben. Zudem ist ein Betrag von 2000 € ein Betrag, den ich in der Praxis noch nie erlebt habe. Saublöde Frage: Wie steht es um die wirtschaftliche Lage dieses Unternehmens. Besteht die Möglichkeit einen Geschäftsbericht zu bekommen und/ oder sind Hinweis ebekannt, dass es bei diesem Unternehmen Probleme gibt ?

In der Wohnung (Baujahr ca. 1951) fällt der Putz von den
Wänden, Türöffner gibt es nicht, Fußbodenknarren extrem. Das
auch noch neben einer Bundesstraße!

Hier sollte der Mieter die Angelegenheit überprüfen lassen.

Durch die Einzimmerwohnung liegt ihr „Wohnzimmer“ neben dem
„Schlafzimmer“ der Nachbarn. Die Wand besteht größtenteils aus
einer mit Gipspappe? verklebten ehemaligen Wand oder
Durchbruch. Jeder Furz von jedem ist hörbar.
Auskunft der Baugenossenschaft; ist halt ein altes Haus.
Warum da Miete im voraus?
Was tun?

Gruss Günter

Hallo, Nickolas,

Du fragst, warum muss Miete eigentlich im voraus bezahlt werden, und erwähnst dann, da wird die Miete drei Tage vor Beendigung des zu bezahlenden Monats verlangt.

Warum Miete im voraus zu entrichten ist bzw. am dritten Werktag des Monats bezahlt sein muss, hat man Dir schon geantwortet.

Du erwähntest aber, dass die Miete drei Tage vor der Beendigung des zu bezahlenden Monats verlangt wird, also nicht am dritten Tag des zu bezahlenden Monats sondern am 28. Tag - das ist doch super fair!!!

Oder hast Du das mißverständlich geschrieben, oder habe ich das falsch verstanden?

Michael

Hallo,

nach § 556 b BGB Abs 1 hat der Mieter bis spätestens zum
dritten Werktag eines Monats die Miete zu entrichten.

Sorry, habe mich falsch ausgedrückt. Die Miete muss drei Tage vor Ablauf des „alten“ Monats auf dem Konto sein. Ansonsten wird eine Monatsmiete als Kaution gefordert.

Eine Abbuchung oder gar ein Verlangen, dass der Mieter schon
vor dem 1. des Monats die Miete zahlt ist schlichtweg
unzulässig. Dies kann auch nicht zum Nachteil des Mieters
vereinbart werden.

Der Mieter kann - wenn der Vermieter/die Baugenossenschaft
gegen den Willen der Mieter die Miete zu früh abbucht - eine
Abbuchungsermächtigung widerrufen, sofern er durch geeignete
Überweisung garantieren kann, dass bis zum 3. Werktag des
Monats die Miete beim Vermieter auf dem Konto ist.

warum muss Miete eigentlich im voraus bezahlt werden? Manche
Vermieter (Baugenossenschaften) verlangen sogar die Miete am
28ten.

Beispiel: Eine alte Freundin hat eine Wohnung bei der
Baugenossenschaft „Selbsthilfe XXXXXX“ in einem bayerischen
4500 Leute-Kaff. Da wird die Miete drei Tage vor Beendigung
des zu „bezahlenden“ Monats verlangt.

Ist nicht zulässig. Das Unternehmen verschafft sich bei den
Mietern zusätzlich Zinsgewinne. Derartige Vorgänge sind vom
Gesetzgeber jedoch untersagt worden.

Diese Baugenossenschaft „Selbsthilfe XXXXXX“ hat die
bestehenden Genossenschaftsanteile - für eine
1-Zimmer-Wohnung (unter 40 m2) - gerade von 1600 gerade auf
2000 Teuro ehrhöht.

sorry, aber hier kann etwas nicht korrekt laufen. Hier muss es
wohl vorab eine Versammlung der Mitglieder gegeben haben, die
entsprechend der Satzung der Erhöhung der
Genossenschaftsanteile zugestimmt haben.

Versammlung der Mitglieder hat es gegeben. Nur, niemand der Mieter war da.

Zudem ist ein Betrag
von 2000 € ein Betrag, den ich in der Praxis noch nie erlebt
habe.

Das kommt mir auch merkwürdig vor.

Saublöde Frage: Wie steht es um die wirtschaftliche Lage
dieses Unternehmens.

Den Laden soll es in Laufen seit 1949 geben.

Besteht die Möglichkeit einen
Geschäftsbericht zu bekommen und/ oder sind Hinweis ebekannt,
dass es bei diesem Unternehmen Probleme gibt ?

Das mit dem Geschäftsbericht ist berechtigt. Mir ist (gegoogelt) auch nicht eine derart hohe Summe aufgefallen.

In der Wohnung (Baujahr ca. 1951) fällt der Putz von den
Wänden, Türöffner gibt es nicht, Fußbodenknarren extrem. Das
auch noch neben einer Bundesstraße!

Hier sollte der Mieter die Angelegenheit überprüfen lassen.

Durch die Einzimmerwohnung liegt ihr „Wohnzimmer“ neben dem
„Schlafzimmer“ der Nachbarn. Die Wand besteht größtenteils aus
einer mit Gipspappe? verklebten ehemaligen Wand oder
Durchbruch. Jeder Furz von jedem ist hörbar.
Auskunft der Baugenossenschaft; ist halt ein altes Haus.
Warum da Miete im voraus?
Was tun?

Gruss Günter

Jedenfalls mal vielen Dank. Jetzt werde ich mal in Bayern anrufen. :smile:

Gruß Nickolas

Hallo, Nickolas,

Du fragst, warum muss Miete eigentlich im voraus bezahlt
werden, und erwähnst dann, da wird die Miete drei Tage vor
Beendigung des zu bezahlenden Monats verlangt.

Warum Miete im voraus zu entrichten ist bzw. am dritten
Werktag des Monats bezahlt sein muss, hat man Dir schon
geantwortet.

Du erwähntest aber, dass die Miete drei Tage vor der
Beendigung des zu bezahlenden Monats verlangt wird,
also nicht am dritten Tag des zu bezahlenden Monats sondern am
28. Tag - das ist doch super fair!!!

Oder hast Du das mißverständlich geschrieben, oder habe ich
das falsch verstanden?

Habe mich falsch ausgedrückt Michael,

rechne einen Monat zurück. Dann stimmts.

Mach et jut
Gruß Nickolas

Hallo,

jetzt fehlt auch mir der Durchblick. Du reklamierst, dass drei Tage vor Monatsende die Miete gezahlt werden muss.

Dies würde, wenn ich Deine weiteren, ergänzenden Antworten beachte aber dann heissen, dass die Miete nicht vorschüssig ( also jeweils bis spätestens 3. Werktag des Monats ) sondern nachschüssig für den vergangenen Monat so zu zahlen ist, dass durch den Geldweg das Geld am Monatsende auf dem Konto sein soll. Dann sind diese Mieter ja im Vorteil gegenüber anderen Mieter.

nach § 556 b BGB Abs 1 hat der Mieter bis spätestens zum
dritten Werktag eines Monats die Miete zu entrichten.

Sorry, habe mich falsch ausgedrückt. Die Miete muss drei Tage
vor Ablauf des „alten“ Monats auf dem Konto sein. Ansonsten
wird eine Monatsmiete als Kaution gefordert.

Eine zu spät eingehende Miete hat nicht eine höhere Kaution zur Folge. Diese Vereinbarung ist unwirksam.

Eine Abbuchung oder gar ein Verlangen, dass der Mieter schon
vor dem 1. des Monats die Miete zahlt ist schlichtweg
unzulässig. Dies kann auch nicht zum Nachteil des Mieters
vereinbart werden.

Der Mieter kann - wenn der Vermieter/die Baugenossenschaft
gegen den Willen der Mieter die Miete zu früh abbucht - eine
Abbuchungsermächtigung widerrufen, sofern er durch geeignete
Überweisung garantieren kann, dass bis zum 3. Werktag des
Monats die Miete beim Vermieter auf dem Konto ist.

warum muss Miete eigentlich im voraus bezahlt werden? Manche
Vermieter (Baugenossenschaften) verlangen sogar die Miete am
28ten.

Beispiel: Eine alte Freundin hat eine Wohnung bei der
Baugenossenschaft „Selbsthilfe XXXXXX“ in einem bayerischen
4500 Leute-Kaff. Da wird die Miete drei Tage vor Beendigung
des zu „bezahlenden“ Monats verlangt.

Ist nicht zulässig. Das Unternehmen verschafft sich bei den
Mietern zusätzlich Zinsgewinne. Derartige Vorgänge sind vom
Gesetzgeber jedoch untersagt worden.

Diese Baugenossenschaft „Selbsthilfe XXXXXX“ hat die
bestehenden Genossenschaftsanteile - für eine
1-Zimmer-Wohnung (unter 40 m2) - gerade von 1600 gerade auf
2000 Teuro ehrhöht.

sorry, aber hier kann etwas nicht korrekt laufen. Hier muss es
wohl vorab eine Versammlung der Mitglieder gegeben haben, die
entsprechend der Satzung der Erhöhung der
Genossenschaftsanteile zugestimmt haben.

Versammlung der Mitglieder hat es gegeben. Nur, niemand der
Mieter war da.

Dann sind die Mieter wohl auch selbst schuld, wenn gegen sie derartige Entscheidungen gefällt werden.

Gruss Günter

Zudem ist ein Betrag
von 2000 € ein Betrag, den ich in der Praxis noch nie erlebt
habe.

Das kommt mir auch merkwürdig vor.

Saublöde Frage: Wie steht es um die wirtschaftliche Lage
dieses Unternehmens.

Den Laden soll es in Laufen seit 1949 geben.

Besteht die Möglichkeit einen
Geschäftsbericht zu bekommen und/ oder sind Hinweis ebekannt,
dass es bei diesem Unternehmen Probleme gibt ?

Das mit dem Geschäftsbericht ist berechtigt. Mir ist
(gegoogelt) auch nicht eine derart hohe Summe aufgefallen.

In der Wohnung (Baujahr ca. 1951) fällt der Putz von den
Wänden, Türöffner gibt es nicht, Fußbodenknarren extrem. Das
auch noch neben einer Bundesstraße!

Hier sollte der Mieter die Angelegenheit überprüfen lassen.

Durch die Einzimmerwohnung liegt ihr „Wohnzimmer“ neben dem
„Schlafzimmer“ der Nachbarn. Die Wand besteht größtenteils aus
einer mit Gipspappe? verklebten ehemaligen Wand oder
Durchbruch. Jeder Furz von jedem ist hörbar.
Auskunft der Baugenossenschaft; ist halt ein altes Haus.
Warum da Miete im voraus?
Was tun?

Gruss Günter

Jedenfalls mal vielen Dank. Jetzt werde ich mal in Bayern
anrufen. :smile:

Gruß Nickolas

Hallo, Nickolas,

das heisst also, dass die Miete drei Tage vor dem Beginn des zu bezahlenden Monats verlangt wird!

Das ist schon oberheftig!

Michael