Dokumentierte Schimmelbeseitigung als Beweis?

Hallo Experten,
angenommen, der Vermieter will aufgrund eines Schimmelbefalls in mehreren Räumen einer Wohnung diesen feststellen und gleich beseitigen lassen. Er schickte voraus, dass er von den betroffenen Schimmelstellen Fotos machen wird.
Frage nun: Will er die Fotos machen, um ggf. danach behaupten zu können, den Schimmel habe der Mieter verursacht? Das könnte man in diesem Falle durchaus vermuten, da das Verhältnis Mieter/Vermieter als ausgesprochen mäßig zu bezeichnen ist.
Und wenn dem so sein sollte, käme er denn mit Fotos damit durch? Denn er will den Schimmel ja gleich beseitigen lassen. Oder muss für einen Beweis der Ursache der Schimmel genauer untersucht werden (Probenentnahme o.ä.)?
Mit Dank und freundlichen Grüßen,
M.

Hallo,

mit den Aufnahmen kann der Vermieter beweisen, dass es Schimmel gegeben hat. Über die Ursache sagt dies nichts aus. Allerdings kann man auf Grund des Befalls von Schimmel durchaus an den betreffenden Stellen in etwa feststellen, durch was der Schimmel verursacht sien könnte.

Hier ist durchaus die Annahme berechtigt, dass die Fotos bei Vorlage der Kostenrechnung zur Schimmelbeseitigung an den Mieter dazu dienen könnten, wenn der Mieter sich weigert, Kosten zu übernehmen, mit den Bildern zu beweisen, dass der Mieter den Schimmlschaden verursacht hat.

In Unkenntnis der in ähnlichen Situationen liegenden Fälle am zuständigen Gericht rentiert sich möglicherweise eine Vorinformation was bei Vorlage solcher Bilder bei Gericht zu erwarten ist. Hat der Mieter keinen Rechtsschutz und lässt der Richter diese Bilder als Beweis zu und glaubt in seiner Entscheidungsfreiheit zu erkennen, dass es sich um ein Lüftungsproblem handelt, hat der Mieter die A-Karte. Bei Rechtsschutz kann man notfalls nachträglich ein Gutachten verlangen, das sich auch auf die Beschaffenheit der Wände, den Putz und andere Möglichkeiten bezieht.

Gruss Günter

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