Mietkündigung

Hallo,
2 kurze Fragen:

Vermietern hat das Mietshaus an einen Verwalter abgegeben, da der Vermieter schon zu alt ist und sich nicht mehr so ums Haus und Mieter kümmern kann.

Wenn ein Mieter nun kündigen möchte, muss er die Kündigung an den Verwalter des Hauses oder an den Vermieter des Hauses senden? Oder ist es besser an beide eine Kündigung zu senden?

Kann man eine Kündigung auch per Fax mit Unterschift senden? Ist das dann genauso gültig?

Danke für Infos
S.

Hallo,
2 kurze Fragen:

Vermietern hat das Mietshaus an einen Verwalter abgegeben, da
der Vermieter schon zu alt ist und sich nicht mehr so ums Haus
und Mieter kümmern kann.

Wenn ein Mieter nun kündigen möchte, muss er die Kündigung an
den Verwalter des Hauses oder an den Vermieter des Hauses
senden? Oder ist es besser an beide eine Kündigung zu senden?

Hallo,

grundsätzlich muss der Mieter die Kündigung an den Vermieter senden. Ob der Verwalter durch Sondervollmacht befugt ist auch Kündigungen namens und in Vollmacht des Vermieters anzunehmen müsste also zuerst geklärt werden.

Empfehlung: Kündigung per Einwurf-Einschreiben an den Vermieter und eine Kopie per Einwurf-Einschreiben an den Verwalter.

Kann man eine Kündigung auch per Fax mit Unterschift senden?
Ist das dann genauso gültig?

Kündigungen per Fax sind nicht gültig ( OLG FFM NZM 99, 419 ; BGH NJW 93, 1126.

Bitte nicht verwechseln mit Faxverkehr zwischen Anwälten und Gerichten. Diesen beiden ist es erlaubt Fax untereinander ohne persönliche Unterschrift zu versenden ( NJW 2000, 2340 ).

Gruss Günter

Hallo Günter,
herzlichen Dank für deine Antworten. War eine gute Hilfe.
MfG Steffi