Qietschende Haustür / Mietminderung

Hallo,

mal angenommen man wohnt in einem Miethaus mit mehreren Mietparteien und bewohnt dort eine Wohnung im Erdgeschoss. Weiterhin angenommen die Haustür, die direkt neben dem Schlafzimmer dieser Wohnung liegen würde hätte unsäglich beim Öffnen und Schließen zu quietschen angefangen. Und zwar so laut (verstärkt durch den Hall des Treppenhauses), dass bei dem Kommen und Gehen im Haus (viele junge Leute/Studenten) insbesondere auch nachts, eine geregelte Nachtruhe nicht mehr möglich ist. Hinzu kommt, dass das Haus sowieso sehr hellhörig ist. Selbst kann man die Sache nicht erledigen, da man nicht an die Schaniere der Tür kommt. Angenommen man hätte den Vermieter aufgefordert den Mangel zu beseitigen und der reagiert nicht. Kann man in einem solchen Fall Mietminderung geltend machen und wenn ja, wieviel…(Natürlich erst nach letztmaliger Fristsetzung an den Vermieter und Androhung Mietminderung)?

Danke für Eure Antworten…!

Dann noch eine generelle Frage zu Mietminderungen:

Wie wird die denn berechnet? Einfach pauschal x % der Miete, oder wie bei der Zinsrechnung für die Dauer die der Mangel bestanden hat…?

Viele Grüße

Mick

off-topic: Quietschende Haustür - handwerk. Tipp
Hallo Mick,

so viel Energie und Nerven wäre mir die Sache nicht Wert…
Auch wenn ich denke dass es dir mehr ums Prinzip geht, als um die Berechtigung deiner Forderung.

Kennst du Ballistol Spray? Ein-zwei mal sprühen, ein paar mal die Tür hin- und herbewegen, nochmal sprühen und schon ist der ganze Zirkus vorbei.

ähmmm, wieso kommst du nicht an die Scharniere?

Gruß, Maja (die Türquitschen auch nicht ertragen kann:smile:

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Hallo Maja?

ähmmm, wieso kommst du nicht an die Scharniere?

Weil die Tür so nah an der Wand montiert ist, dass man von der Seite her nicht dran kommt und von vorne sind sie mit hinter einem Blech verborgen…

Es geht mir hier wirklich nur darum endlich wieder mal eine Nacht durchschlafen zu können. Die Wohnung ist leider so aufgeteilt, dass ich das Schlafzimmer nicht woanders einrichten kann. Auch das Bett kann ich nicht woanders hinstellen (ich liege ca. 40 cm von der quietschenden Wand entfernt, nur durch eine dünne Wand getrennt…

Gruss
Mick

Hi!

Weil die Tür so nah an der Wand montiert ist, dass man von der
Seite her nicht dran kommt und von vorne sind sie mit hinter
einem Blech verborgen…

An den Sprühdosen mit entsprechendem Zeug (Ballistol, Graphit, etc pp) sind in der Regel solche dünnen kleinen Röhrchen dran, mit denen man in Scharniere und an andere unzugängliche Stellen kommt - vielleicht klappt es ja damit von der Seite hinten doch? Im Zweifelsfalle einfach bei geschlossener Tür (dann muß man doch rankommen, oder?) draufsprühen und dann die Tür bewegen, im Zweifelsfalle wiederholen…
Einen Versuch wär’s vielleicht wert!

Kari, die die Daumen für erholsamen Schlaf drückt!

Hallo,

mal angenommen man wohnt in einem Miethaus mit mehreren
Mietparteien und bewohnt dort eine Wohnung im Erdgeschoss.
Weiterhin angenommen die Haustür, die direkt neben dem
Schlafzimmer dieser Wohnung liegen würde hätte unsäglich beim
Öffnen und Schließen zu quietschen angefangen. Und zwar so
laut (verstärkt durch den Hall des Treppenhauses), dass bei
dem Kommen und Gehen im Haus (viele junge Leute/Studenten)
insbesondere auch nachts, eine geregelte Nachtruhe nicht mehr
möglich ist. Hinzu kommt, dass das Haus sowieso sehr hellhörig
ist. Selbst kann man die Sache nicht erledigen, da man nicht
an die Schaniere der Tür kommt. Angenommen man hätte den
Vermieter aufgefordert den Mangel zu beseitigen und der
reagiert nicht. Kann man in einem solchen Fall Mietminderung
geltend machen und wenn ja, wieviel…(Natürlich erst nach
letztmaliger Fristsetzung an den Vermieter und Androhung
Mietminderung)?

Danke für Eure Antworten…!

Dann noch eine generelle Frage zu Mietminderungen:

Wie wird die denn berechnet? Einfach pauschal x % der Miete,
oder wie bei der Zinsrechnung für die Dauer die der Mangel
bestanden hat…?

Viele Grüße

Hallo Mick,

zur Behebung des Problems wurde bereits alles gesagt.

Ein Mangel kann der Vermieter erst beheben, wenn er darüber schriftlich informiert ist ( wenn mündlich, bedarf es notfalls der Zeugen ). Hat der Mieter den Mangel gemeldet steht ihm selbstverständlich ab diesem Termin eine Mietminderung zu.

Üblich ist jedoch, dem Vermieter eine Frist - relativ eine - zwei Wochen - in diesem Fall dürften auch drei Tage reichen - vorzuhalten zu der er den Mangel beseitigt haben muss. Erfolgt die Beseitigung des Mangels sollte man wegen der Kürze der Zeit auf Mietminderungen in solchen Fällen grudnsätzlich verzichten. 2-3 % Mietminderung sind den nachfolgenden Ärger nicht wert.

Die Mietminderung wird meist in den Urteilen nach % ausgewiesen. Vor der Übernahme solcher Urteil für die eigenen Verhältnisse kann nur gewarnt werden. Zwar ist die prozentuale Berechnung richtig, auch ein EURO-Betrag kann letztendlich in % umgerechnet werden. Bewusst werde ich etwas ausführlicher.

Eine Mietminderung ist nur von der Kaltmiete ( eine andere Regelung besteht bei der Inklussivmiete ) erlaubt. Es kann hier also weder die Garage ( wenn getrennt im Mietvertrag mit Betrag aufgeführt ) , die Einbauküche ( wenn getrennt aufgeführt ) noch die Vorauszahlungen für Betriebskosten einbezogen werden. Oftmals nehmen Mieter die Gesamtmiete inkl. aller anderen Kosten und ziehen dann die Mietminderung ab. Dies ist falsch.

Ein weiteres Problem kommt hinzu. Nicht jeder Raum, der einen Mangel aufweisst wird im Mietrecht anteilig gleich bewertet. Es wird in solchn Fällen die sog. Hamburger Tabelle angewandt. Im Prinzip muss man also, z.B. bei Schimmel, zuerst einmal den Anteil kennen, der auf das Schlafzimmer ( 12 % der Gesamtwohnfläche )fällt. Dann muss von der Gesamtkaltmiete dieser Anteil herausgerechnet werden und aus diesem Betrag wird dann entsprechend des Mangels die Mietminderung berechnet. Wenn das Schlafzimmer aber nutzbar ist, wird man keine 12 % Mietminderung vornehmen können und dürfen, sondern es wird eine Begrenzung auf 5-8 % bleiben und der Vorbehalt höhere Mietminderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist aber auch, dass dem Vermieter erklärt wird, dass die Miete unter Vorbehalt gezahlt wird.

Andere Regelungen gibt es bei Warmwasser, Heizungsausfall , Lärmbelästigungen und anderen Mängeln, die nicht auf der Grundlage der Wohnfläche alleine oder überhaupt berechnet werden können.

Gruss Günter