Hallo,
im Mietvertrag wird geregelt, dass die Mieter bei Einzug renovieren und der Laminat vom Vermieter gestellt wird, und im Eigentum des VM bleibt.
Wer haftet nun bei Schäden am Laminat.
gehe ich recht in der Annahme:
Durch unsachgemäßen Einbau: der Mieter
Mangelhafter Laminat: der Vermieter
Ich frag lieber mal nach, das Mietrecht ist schon etwas konfus.
Dankeschön!
Grüße
Hallo,
Wer haftet nun bei Schäden am Laminat.
gehe ich recht in der Annahme:
Durch unsachgemäßen Einbau: der Mieter
würde ich auch so sehen,
Mangelhafter Laminat: der Vermieter
nein, da sehe ich den Lieferanten in der Pflicht!
Ciao, Holger
Hallo Sven,
im Mietvertrag wird geregelt, dass die Mieter bei Einzug
renovieren und der Laminat vom Vermieter gestellt wird, und im
Eigentum des VM bleibt.
Wer haftet nun bei Schäden am Laminat.
gehe ich recht in der Annahme:
Durch unsachgemäßen Einbau: der Mieter
Der unsachgemässe Einbau kann der Vermieter dem Mieter nur dann ankreiden, wenn er ( Vermieter ) nach dem Einbau die Arbeiten besichtigt hat und die Behebung der Mängel verlangt hat, der Mieter diesen aber nicht nachgekommen ist. Ausserdem hätte sich der Vermieter auch damit befassen müssen ob der Mieter geeignet und qualifiziert ist, diese Arbeit vorzunehmen.
Mangelhafter Laminat: der Vermieter
Ein Mangel am Laminat muss der Käufer beim Fachhändler reklamieren und ggfls. muss er Ersatz verlangen.
Gruss Günter