Wohnung: wann gilt sie als zurückgegeben?

ahoi ihr was-wissenden! :wink:
ich habe neulich schon mal einen hypothetischen fall hier beschrieben, es ging um kündigung einer wohnung und schönheitsreparaturen. günter hatte mir dazu einige gute tips gegeben.

jetzt nehmen wir mal an, der fall setzt sich fort…

frage ist, ob die wohnung nun als zurückgegeben gilt , wenn sich folgendes ereignet haben soll:

der mieter war noch mal bei mieterberatung und vereinbarte daraufhin mit dem vermieter einen termin zur wohnungsbesichtigung, um die zu erfolgenden schönheitsreparaturen zu klären - und noch genug zeit zur durchführung zu haben.
„drücken“ wollte er sich nicht, war an gütlicher einigung interessiert und ist auch zu malerarbeiten etc befähigt.

vermieter war recht kooperativ beim besichtigungstermin.

der vermieter sprach von zu lackierenden fußleisten, vom streichen der wände und lackieren der türen und türrahmen. völlig akzeptabel.

der vermieter hatte für diesen tag eine halbe stunde später einen besichtigungstermin mit mietinteressenten vereinbart (annonce in der zeitung). es tauchte eine ganze horde an interessenten auf. der mieter war da nicht mehr anwesend, sondern verließ die (längst geräumte) wohnung, vermieter zog nach besichtigung dann die tür zu (hatte da keinen schlüssel).

im hinblick darauf, dass es auch möglich sein kann, dass die neuen mieter boden abschleifen wollen (holzdielen) etc, meinte der vermieter während der vor-abnahme-besichtigung: „man könnte es auch so machen, dass es einen finanziellen ausgleich gibt, also Sie (jetziger mieter) übernehmen einen weiteren monat die miete und die neuen mieter müssen dafür eben keine miete zahlen im ersten monat, während heizung eingebaut wird und renoviert wird“.

das fand der mieter natürlich nicht so schlecht.

zwei tage später rief der mieter den vermieter an, um zu hören, was es neues gibt. am telefon (zeuge anwesend) vereinbarten mieter und vermieter, dass mieter einen monat miete mehr zahlt und keine schönheitsreparaturen ausführt. und mieter am nächsten sonntag die schlüssel übergibt.

am sonntag, 30. 1. trafen sich mieter und vermieter erneut in der (völlig geräumten) wohnung zwecks rückgabe der mietsache. vermieter sagte, dass gleich weitere interessenten kommen und besichtigen würden (vorherige interessenten abgesprungen, da neue miete nach heizungseinbau den meisten zu teuer…).

mieter hatte mit hilfe seiner freundin und telefonatszeugin ein schriftstück vorbereitet:

„Rückgabe der Mietsache
Die zum 31. Januar 2005 gekündigte Wohnung in der …straße x, HH, in xxxxx Berlin ist heute unter Einbeziehen der Vereinbarung eines finanziellen Ausgleichs in Höhe einer weiteren Monatsmiete vertragsgemäß und mit sämtlichen Schlüsseln vom Mieter an den Vermieter zurückgegeben worden.“

dann folgt ort, datum, zeile für unterschrift von vermieter und mieter. selbst zusammengestoppelt.

es ging im gespräch dann um die frage, ob die lose verlegten teppichböden in beiden zimmern herausgenommen werden sollen. der vermieter meinte letztlich, sie könnten - notfalls als schutzunterlage bei malerarbeiten - liegenbleiben. der mieter muss sie nicht entfernen (was er jederzeit innerhalb von fünf minuten hätte erledigen können).

der vermieter bekam vom mieter nun sämtliche schlüssel ausgehändigt.

er bekam vom mieter den vorbereiteten zettel und meinte, er wolle sich dies ansehen - aber noch nicht unterschreiben. er würde sich die nächsten tage dann beim alten mieter melden. er selbst hatte keine unterlagen oder wohnungsübergabeprotokoll oder ähnliches dabei (übergabeprotokoll existierte auch beim vormieter nicht…).

noch ist kein neuer mieter da (was unserem mieter ja egal sein kann), und wegen der überteuerten wohnung merkt der vermieter jetzt auch, dass es nicht so leicht ist, einen neuen mieter zu finden – sein angebot mit „der ausziehende mieter zahlt als finanziellen ausgleich eine miete mehr“ war vielleicht nicht sooo klug seinerseits. er meinte auch zum mieter „so schlecht ist der deal für Sie sicher nicht“ - und dass er noch mit seinem vater sprechen will (der früher der vermieter war…).

gilt die wohnung als zurückgegeben?
bei der rückgabe war zeuge anwesend.

vorm alten vermieter (vater) hat mieter ein bisschen „angst“, der sohn ist noch recht unerfahren.
ist mit dem telefongespräch und der getroffenen vereinbarung „zahlung einer weiteren miete statt schönheitsreparaturen, rückgabetermin am sonntag“ ein bindender vertrag entstanden? oder weil mieter doch „sehr gut wegkommt“ so nicht rechtens? war vorschlag des vermieters immerhin.

ach ja: vermieter hat noch nicht geblickt, dass mieter für dez und jan keine miete mehr gezahlt hat; mit der weiteren monatsmiete als ausgleich wäre die kaution somit „erledigt“ und abgewohnt. nicht ganz einwandfrei, stimmt. mieter wollte vermieter darauf sonntag hinweisen, aber da standen schon die mietinteressenten überall herum und der vermieter wandte sich denen dann zu.

der vater des aktuellen vermieters war bei anwälten des mietervereins dafür bekannt, kautionen laaaange einzubehalten und hat auch ein paar prozesse verloren. der mieter in diesem fall hat gewissermaßen „vorgebeugt“, indem dauerauftrag schon storniert war und er versäumnis erst spät merkte. im gegensatz zum vermieter selbst.

mal wieder lang geraten,
ich grüß euch -
ute

Ohne Übergabeprotokoll ist es imme ungünstig,
Zwar ist die Wohnung übergeben den der Vermieter hat ja die Schlüssel bekommen, aber die Miete ist weiter geschuldet bis das Mietverhältnis endet.
Wegen der selbstständigen Verrechnung der Kaution kann es Ärger geben wenn es auffällt.
Sohnemann ist wohl vorsichtig und hat nichts unterschrieben - ist nicht so ganz günstig - ich vermute da kommt noch was.

ahoi ihr was-wissenden! :wink:
ich habe neulich schon mal einen hypothetischen fall hier
beschrieben, es ging um kündigung einer wohnung und
schönheitsreparaturen. günter hatte mir dazu einige gute tips
gegeben.

jetzt nehmen wir mal an, der fall setzt sich fort…

frage ist, ob die wohnung nun als zurückgegeben gilt ,
wenn sich folgendes ereignet haben soll:

der mieter war noch mal bei mieterberatung und vereinbarte
daraufhin mit dem vermieter einen termin zur
wohnungsbesichtigung, um die zu erfolgenden
schönheitsreparaturen zu klären - und noch genug zeit zur
durchführung zu haben.
„drücken“ wollte er sich nicht, war an gütlicher einigung
interessiert und ist auch zu malerarbeiten etc befähigt.

vermieter war recht kooperativ beim besichtigungstermin.

der vermieter sprach von zu lackierenden fußleisten, vom
streichen der wände und lackieren der türen und türrahmen.
völlig akzeptabel.

der vermieter hatte für diesen tag eine halbe stunde später
einen besichtigungstermin mit mietinteressenten vereinbart
(annonce in der zeitung). es tauchte eine ganze horde an
interessenten auf. der mieter war da nicht mehr anwesend,
sondern verließ die (längst geräumte) wohnung, vermieter zog
nach besichtigung dann die tür zu (hatte da keinen schlüssel).

im hinblick darauf, dass es auch möglich sein kann, dass die
neuen mieter boden abschleifen wollen (holzdielen) etc, meinte
der vermieter während der vor-abnahme-besichtigung: „man
könnte es auch so machen, dass es einen finanziellen ausgleich
gibt, also Sie (jetziger mieter) übernehmen einen weiteren
monat die miete und die neuen mieter müssen dafür eben keine
miete zahlen im ersten monat, während heizung eingebaut wird
und renoviert wird“.

das fand der mieter natürlich nicht so schlecht.

zwei tage später rief der mieter den vermieter an, um zu
hören, was es neues gibt. am telefon (zeuge anwesend)

(ich schreib es mal salopp §201StGB wenn man das nicht dabei sagte:" es hört jemand mit ") solche Zeugenaussagen sind dann problematisch.

vereinbarten mieter und vermieter, dass mieter einen monat
miete mehr zahlt und keine schönheitsreparaturen ausführt. und
mieter am nächsten sonntag die schlüssel übergibt.

am sonntag, 30. 1. trafen sich mieter und vermieter erneut in
der (völlig geräumten) wohnung zwecks rückgabe der mietsache.
vermieter sagte, dass gleich weitere interessenten kommen und
besichtigen würden (vorherige interessenten abgesprungen, da
neue miete nach heizungseinbau den meisten zu teuer…).

mieter hatte mit hilfe seiner freundin und telefonatszeugin
ein schriftstück vorbereitet:

„Rückgabe der Mietsache
Die zum 31. Januar 2005 gekündigte Wohnung in der …straße x,
HH, in xxxxx Berlin ist heute unter Einbeziehen der
Vereinbarung eines finanziellen Ausgleichs in Höhe einer
weiteren Monatsmiete vertragsgemäß und mit sämtlichen
Schlüsseln vom Mieter an den Vermieter zurückgegeben worden.“

dann folgt ort, datum, zeile für unterschrift von vermieter
und mieter. selbst zusammengestoppelt.

es ging im gespräch dann um die frage, ob die lose verlegten
teppichböden in beiden zimmern herausgenommen werden sollen.
der vermieter meinte letztlich, sie könnten - notfalls als
schutzunterlage bei malerarbeiten - liegenbleiben. der mieter
muss sie nicht entfernen (was er jederzeit innerhalb von fünf
minuten hätte erledigen können).

der vermieter bekam vom mieter nun sämtliche schlüssel
ausgehändigt.

er bekam vom mieter den vorbereiteten zettel und meinte, er
wolle sich dies ansehen - aber noch nicht unterschreiben. er
würde sich die nächsten tage dann beim alten mieter melden. er
selbst hatte keine unterlagen oder wohnungsübergabeprotokoll
oder ähnliches dabei (übergabeprotokoll existierte auch beim
vormieter nicht…).

noch ist kein neuer mieter da (was unserem mieter ja egal sein
kann), und wegen der überteuerten wohnung merkt der vermieter
jetzt auch, dass es nicht so leicht ist, einen neuen mieter zu
finden – sein angebot mit „der ausziehende mieter zahlt als
finanziellen ausgleich eine miete mehr“ war vielleicht nicht
sooo klug seinerseits. er meinte auch zum mieter „so schlecht
ist der deal für Sie sicher nicht“ - und dass er noch mit
seinem vater sprechen will (der früher der vermieter war…).

gilt die wohnung als zurückgegeben?

Ja ist aber nicht gleich das Mietende.

bei der rückgabe war zeuge anwesend.

Super.

vorm alten vermieter (vater) hat mieter ein bisschen „angst“,
der sohn ist noch recht unerfahren.
ist mit dem telefongespräch und der getroffenen
vereinbarung „zahlung einer weiteren miete statt
schönheitsreparaturen, rückgabetermin am sonntag“ ein
bindender vertrag entstanden?

Im Prinzip ja wenn der andere Zustimmte - ist aber immer eine Beweisfrage.
oder weil mieter doch "sehr

gut wegkommt" so nicht rechtens? war vorschlag des vermieters
immerhin.

ach ja: vermieter hat noch nicht geblickt, dass mieter für dez
und jan keine miete mehr gezahlt hat; mit der weiteren
monatsmiete als ausgleich wäre die kaution somit „erledigt“
und abgewohnt. nicht ganz einwandfrei, stimmt. mieter wollte
vermieter darauf sonntag hinweisen, aber da standen schon die
mietinteressenten überall herum und der vermieter wandte sich
denen dann zu.

Ja und an sowas hinkt dann die ganze Sache Arglistigkeit möglicherw. das „verschweigen“

der vater des aktuellen vermieters war bei anwälten des
mietervereins dafür bekannt, kautionen laaaange einzubehalten
und hat auch ein paar prozesse verloren. der mieter in diesem
fall hat gewissermaßen „vorgebeugt“

unguterweise!

, indem dauerauftrag schon
storniert war und er versäumnis erst spät merkte. im gegensatz
zum vermieter selbst.

mal wieder lang geraten,
ich grüß euch -
ute

Hallo,

die Wohnungsübergabe hat spätestens mit der Aushändigung und Annahme sämtlicher Schlüssel stattgefunden. Lediglich wenn der Vermieter die telefonische Vereinbarung leugnen sollte müsse der Mieter dies beweisen. Mit der Aushändigung aller Schlüssel hat der Mieter keinerlei Verfügungsgewalt über seine Mietwohnung. Der Vermieter hätte den Mieter hinweisen müssen, dass er jederzeit die Schlüssel holen kann. Seine pauschale Übernahme zeigt auch die Übernahme der Wohnung an.

Gruss Günter

ich habe neulich schon mal einen hypothetischen fall hier
beschrieben, es ging um kündigung einer wohnung und
schönheitsreparaturen. günter hatte mir dazu einige gute tips
gegeben.

jetzt nehmen wir mal an, der fall setzt sich fort…

frage ist, ob die wohnung nun als zurückgegeben gilt ,
wenn sich folgendes ereignet haben soll:

der mieter war noch mal bei mieterberatung und vereinbarte
daraufhin mit dem vermieter einen termin zur
wohnungsbesichtigung, um die zu erfolgenden
schönheitsreparaturen zu klären - und noch genug zeit zur
durchführung zu haben.
„drücken“ wollte er sich nicht, war an gütlicher einigung
interessiert und ist auch zu malerarbeiten etc befähigt.

vermieter war recht kooperativ beim besichtigungstermin.

der vermieter sprach von zu lackierenden fußleisten, vom
streichen der wände und lackieren der türen und türrahmen.
völlig akzeptabel.

der vermieter hatte für diesen tag eine halbe stunde später
einen besichtigungstermin mit mietinteressenten vereinbart
(annonce in der zeitung). es tauchte eine ganze horde an
interessenten auf. der mieter war da nicht mehr anwesend,
sondern verließ die (längst geräumte) wohnung, vermieter zog
nach besichtigung dann die tür zu (hatte da keinen schlüssel).

im hinblick darauf, dass es auch möglich sein kann, dass die
neuen mieter boden abschleifen wollen (holzdielen) etc, meinte
der vermieter während der vor-abnahme-besichtigung: „man
könnte es auch so machen, dass es einen finanziellen ausgleich
gibt, also Sie (jetziger mieter) übernehmen einen weiteren
monat die miete und die neuen mieter müssen dafür eben keine
miete zahlen im ersten monat, während heizung eingebaut wird
und renoviert wird“.

das fand der mieter natürlich nicht so schlecht.

zwei tage später rief der mieter den vermieter an, um zu
hören, was es neues gibt. am telefon (zeuge anwesend)
vereinbarten mieter und vermieter, dass mieter einen monat
miete mehr zahlt und keine schönheitsreparaturen ausführt. und
mieter am nächsten sonntag die schlüssel übergibt.

am sonntag, 30. 1. trafen sich mieter und vermieter erneut in
der (völlig geräumten) wohnung zwecks rückgabe der mietsache.
vermieter sagte, dass gleich weitere interessenten kommen und
besichtigen würden (vorherige interessenten abgesprungen, da
neue miete nach heizungseinbau den meisten zu teuer…).

mieter hatte mit hilfe seiner freundin und telefonatszeugin
ein schriftstück vorbereitet:

„Rückgabe der Mietsache
Die zum 31. Januar 2005 gekündigte Wohnung in der …straße x,
HH, in xxxxx Berlin ist heute unter Einbeziehen der
Vereinbarung eines finanziellen Ausgleichs in Höhe einer
weiteren Monatsmiete vertragsgemäß und mit sämtlichen
Schlüsseln vom Mieter an den Vermieter zurückgegeben worden.“

dann folgt ort, datum, zeile für unterschrift von vermieter
und mieter. selbst zusammengestoppelt.

es ging im gespräch dann um die frage, ob die lose verlegten
teppichböden in beiden zimmern herausgenommen werden sollen.
der vermieter meinte letztlich, sie könnten - notfalls als
schutzunterlage bei malerarbeiten - liegenbleiben. der mieter
muss sie nicht entfernen (was er jederzeit innerhalb von fünf
minuten hätte erledigen können).

der vermieter bekam vom mieter nun sämtliche schlüssel
ausgehändigt.

er bekam vom mieter den vorbereiteten zettel und meinte, er
wolle sich dies ansehen - aber noch nicht unterschreiben. er
würde sich die nächsten tage dann beim alten mieter melden. er
selbst hatte keine unterlagen oder wohnungsübergabeprotokoll
oder ähnliches dabei (übergabeprotokoll existierte auch beim
vormieter nicht…).

noch ist kein neuer mieter da (was unserem mieter ja egal sein
kann), und wegen der überteuerten wohnung merkt der vermieter
jetzt auch, dass es nicht so leicht ist, einen neuen mieter zu
finden – sein angebot mit „der ausziehende mieter zahlt als
finanziellen ausgleich eine miete mehr“ war vielleicht nicht
sooo klug seinerseits. er meinte auch zum mieter „so schlecht
ist der deal für Sie sicher nicht“ - und dass er noch mit
seinem vater sprechen will (der früher der vermieter war…).

gilt die wohnung als zurückgegeben?
bei der rückgabe war zeuge anwesend.

vorm alten vermieter (vater) hat mieter ein bisschen „angst“,
der sohn ist noch recht unerfahren.
ist mit dem telefongespräch und der getroffenen
vereinbarung „zahlung einer weiteren miete statt
schönheitsreparaturen, rückgabetermin am sonntag“ ein
bindender vertrag entstanden?
oder weil mieter doch „sehr
gut wegkommt“ so nicht rechtens? war vorschlag des vermieters
immerhin.

ach ja: vermieter hat noch nicht geblickt, dass mieter für dez
und jan keine miete mehr gezahlt hat; mit der weiteren
monatsmiete als ausgleich wäre die kaution somit „erledigt“
und abgewohnt. nicht ganz einwandfrei, stimmt. mieter wollte
vermieter darauf sonntag hinweisen, aber da standen schon die
mietinteressenten überall herum und der vermieter wandte sich
denen dann zu.

der vater des aktuellen vermieters war bei anwälten des
mietervereins dafür bekannt, kautionen laaaange einzubehalten
und hat auch ein paar prozesse verloren. der mieter in diesem
fall hat gewissermaßen „vorgebeugt“, indem dauerauftrag schon
storniert war und er versäumnis erst spät merkte. im gegensatz
zum vermieter selbst.

mal wieder lang geraten,
ich grüß euch -
ute

danke!
hallo günter, danke.
also wie vermutet.

der vermieter lässt da ja jetzt ab anfang februar auch die neue heizung einbauen.
bei der schlüsselübergabe bezog er sich auch noch mal auf die verabredung mit dem finanziellen ausgleich durch einen monat miete, während ein zeuge direkt vor ihm stand. klar hätte mieter lieber etwas schriftliches, aber erzwingen ließ sich das nun nicht.

falls ihm nun einfällt, dass er gern mehr geld will - nun, da sind noch die nebenkostenrechnungen der letzten jahre offen, ziemlich sicher hat der mieter dort guthaben. und ein verweis auf diese nie erstellten rechnungen ist nach ansicht der mietervereins-beraterin sicher nicht verkehrt. mal abwarten.

gruß
ute

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