ahoi ihr was-wissenden! 
ich habe neulich schon mal einen hypothetischen fall hier beschrieben, es ging um kündigung einer wohnung und schönheitsreparaturen. günter hatte mir dazu einige gute tips gegeben.
jetzt nehmen wir mal an, der fall setzt sich fort…
frage ist, ob die wohnung nun als zurückgegeben gilt , wenn sich folgendes ereignet haben soll:
der mieter war noch mal bei mieterberatung und vereinbarte daraufhin mit dem vermieter einen termin zur wohnungsbesichtigung, um die zu erfolgenden schönheitsreparaturen zu klären - und noch genug zeit zur durchführung zu haben.
„drücken“ wollte er sich nicht, war an gütlicher einigung interessiert und ist auch zu malerarbeiten etc befähigt.
vermieter war recht kooperativ beim besichtigungstermin.
der vermieter sprach von zu lackierenden fußleisten, vom streichen der wände und lackieren der türen und türrahmen. völlig akzeptabel.
der vermieter hatte für diesen tag eine halbe stunde später einen besichtigungstermin mit mietinteressenten vereinbart (annonce in der zeitung). es tauchte eine ganze horde an interessenten auf. der mieter war da nicht mehr anwesend, sondern verließ die (längst geräumte) wohnung, vermieter zog nach besichtigung dann die tür zu (hatte da keinen schlüssel).
im hinblick darauf, dass es auch möglich sein kann, dass die neuen mieter boden abschleifen wollen (holzdielen) etc, meinte der vermieter während der vor-abnahme-besichtigung: „man könnte es auch so machen, dass es einen finanziellen ausgleich gibt, also Sie (jetziger mieter) übernehmen einen weiteren monat die miete und die neuen mieter müssen dafür eben keine miete zahlen im ersten monat, während heizung eingebaut wird und renoviert wird“.
das fand der mieter natürlich nicht so schlecht.
zwei tage später rief der mieter den vermieter an, um zu hören, was es neues gibt. am telefon (zeuge anwesend) vereinbarten mieter und vermieter, dass mieter einen monat miete mehr zahlt und keine schönheitsreparaturen ausführt. und mieter am nächsten sonntag die schlüssel übergibt.
am sonntag, 30. 1. trafen sich mieter und vermieter erneut in der (völlig geräumten) wohnung zwecks rückgabe der mietsache. vermieter sagte, dass gleich weitere interessenten kommen und besichtigen würden (vorherige interessenten abgesprungen, da neue miete nach heizungseinbau den meisten zu teuer…).
mieter hatte mit hilfe seiner freundin und telefonatszeugin ein schriftstück vorbereitet:
„Rückgabe der Mietsache
Die zum 31. Januar 2005 gekündigte Wohnung in der …straße x, HH, in xxxxx Berlin ist heute unter Einbeziehen der Vereinbarung eines finanziellen Ausgleichs in Höhe einer weiteren Monatsmiete vertragsgemäß und mit sämtlichen Schlüsseln vom Mieter an den Vermieter zurückgegeben worden.“
dann folgt ort, datum, zeile für unterschrift von vermieter und mieter. selbst zusammengestoppelt.
es ging im gespräch dann um die frage, ob die lose verlegten teppichböden in beiden zimmern herausgenommen werden sollen. der vermieter meinte letztlich, sie könnten - notfalls als schutzunterlage bei malerarbeiten - liegenbleiben. der mieter muss sie nicht entfernen (was er jederzeit innerhalb von fünf minuten hätte erledigen können).
der vermieter bekam vom mieter nun sämtliche schlüssel ausgehändigt.
er bekam vom mieter den vorbereiteten zettel und meinte, er wolle sich dies ansehen - aber noch nicht unterschreiben. er würde sich die nächsten tage dann beim alten mieter melden. er selbst hatte keine unterlagen oder wohnungsübergabeprotokoll oder ähnliches dabei (übergabeprotokoll existierte auch beim vormieter nicht…).
noch ist kein neuer mieter da (was unserem mieter ja egal sein kann), und wegen der überteuerten wohnung merkt der vermieter jetzt auch, dass es nicht so leicht ist, einen neuen mieter zu finden – sein angebot mit „der ausziehende mieter zahlt als finanziellen ausgleich eine miete mehr“ war vielleicht nicht sooo klug seinerseits. er meinte auch zum mieter „so schlecht ist der deal für Sie sicher nicht“ - und dass er noch mit seinem vater sprechen will (der früher der vermieter war…).
gilt die wohnung als zurückgegeben?
bei der rückgabe war zeuge anwesend.
vorm alten vermieter (vater) hat mieter ein bisschen „angst“, der sohn ist noch recht unerfahren.
ist mit dem telefongespräch und der getroffenen vereinbarung „zahlung einer weiteren miete statt schönheitsreparaturen, rückgabetermin am sonntag“ ein bindender vertrag entstanden? oder weil mieter doch „sehr gut wegkommt“ so nicht rechtens? war vorschlag des vermieters immerhin.
ach ja: vermieter hat noch nicht geblickt, dass mieter für dez und jan keine miete mehr gezahlt hat; mit der weiteren monatsmiete als ausgleich wäre die kaution somit „erledigt“ und abgewohnt. nicht ganz einwandfrei, stimmt. mieter wollte vermieter darauf sonntag hinweisen, aber da standen schon die mietinteressenten überall herum und der vermieter wandte sich denen dann zu.
der vater des aktuellen vermieters war bei anwälten des mietervereins dafür bekannt, kautionen laaaange einzubehalten und hat auch ein paar prozesse verloren. der mieter in diesem fall hat gewissermaßen „vorgebeugt“, indem dauerauftrag schon storniert war und er versäumnis erst spät merkte. im gegensatz zum vermieter selbst.
mal wieder lang geraten,
ich grüß euch -
ute