Hallo,
ich habe eine Frage zu Kleinreparaturen, das Thema an sich wurde zwar schon unten besprochen, jedoch habe ich eine Frage zu einem anderen Sachverhalt, aber der andere Thread ist auch nicht mehr übersichtlich, da wäre der Nutzen nicht besonders.
Fall:
In einer Nacht geht ein Wasserhahn zur Spüle in der Wohnküche kaputt, Wasser läuft aus, daraufhin wird der Vermieter angerufen um das Wasser abzustellen, dieser kommt, stellt das Wasser ab und BESTELLT selber(Mieter wurde nicht gefragt) danach eine Fachkraft, die den Hahn erneuert. Die Rechnung wollte der Vermieter über die Haushaftpflichtversicherung bezahlen lassen, diese verweigerte jedoch, da es sich nicht um eine Wandleitung handelt. Also schickt der Vermieter die Rechnung dem Mieter, der selber keine Haftpflicht hat, Vermieter meint Mieter soll die Rechnung selber bezahlen, daraufhin verweist dieser den Vermieter auf die Klausel im Mietvertrag:
Die Kosten für Kleinreparaturen mit einem Einzelaufwand bis 77 EUR, jährlich höchstens bis zwei Monatsgrundmieten, zahlt der Mieter.
Die Rechnung übersteigt den betrag von 77 EUR nur gering. Der Vermieter bestreitet jedoch, dass es sich um eine Kleinreparatur handelt und meint der Mieter müsse die Rechnung selber zahlen. Weiterhin sind im Treppenhaus Flecken sichtbar die vom Wasserschaden herrühren. Der Vermieter meint, wäre er nicht so gutmütig würde er auch dies vom Vermieter bezahlen lassen.
Fragen:
Wer hat Recht? Der Vermieter? Wenn nicht, und der Mieter bezahlt die Rechnung trotzdem(um dem Mieter-Vermieter-Verhältnis keinen Schaden zuzuführen), ist das dann keine Schuldanerkennung? Kann er den Vermieter dann für die anderen Rechnungen heranziehen?
Die Regelung im Mietvertrag, wie ist die zu Verstehen, muss der Mieter die 77 EUR bezahlen und den Rest der Vermieter? Oder ist es, sobald die Rechnung diesen Betrag übersteigt, eine Sache des Vermieters?
Wo kann man verbindliche Gesetzregelungen nachlesen um auf der sicheren Seite zu sein?
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen