Hallo erstmal…
Aaalso, mal angenommen, ein Mieter bezahlt seinem Vermieter laut Mietvertrag Warmmiete 600,00 DM. DANN kommt der Euro. Der Mieter bezahlt alsdann monatlich 300,00 Euro. Keine Regelung, keine Mietvertragsänderung usw. Kein Kommentar des Vermieters. Nach 3 Jahren kommt Vermieter auf die glorreiche Idee, daß er ev. ein paar Cent nachträglich verlangen kann, nachdem vom Mieter versehentlich falsch umgerechnet wurde. Vermieter reicht sofort Klage beim Amtsgericht ein und fordert Nachzahlung der Differenz für die letzten 3 Jahre. Geht denn das? Muß der Mieter der Aufforderung nachkommen oder gibt es da Verjährungsfristen? Oder sowas wie Stillschweigendes Übereinkommen, da ja 3 Jahre kein Einspruch?
Wäre sehr dankbar für Infos und Tips
guts Nächtle
Gruß
Petra
Hi Petra, kleiner Tip zahle die rückständigen Beträge.
(Klage bei Gericht) Ohne Mahnverfahren ???
Ohne Mahnungen vorab ???
Jakob
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Hallo Jakob,
JA, weder mündlich noch schriftlich irgend ein Hinweis und keine Mahnungen. Hat direkt geklagt!!
Petra
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Hallo Petra,
ich bin zwar nur ein Laie auf dem Gebiet, aber fest steht doch, dass du ihm 3 Jahre lang wissentlich monatlich 6,78 Euro zu wenig gezahlt hast. Das Gesetz sagt sinngemäss, dass regelmässige wiederkehrende Zahlungen keiner zusätzlichen Mahnung bedürfen. Immerhin kommen durch deine Handlungsweise grob geschätzt 245 Euro ohne Zinsen zusammen.
Da du als Mieterin in der Pflicht stehst, die Zahlungen regelmässig zu leisten, wirst du dich wohl kaum damit heraus reden können „Er wusste doch davon und hat es geduldet“ Vertrag ist Vertrag, ob nun in DM oder in Euro. Ich glaube kaum, dass ein privater Vermieter in der Pflicht stand jeder Mietpartei auf Grund der Währungsumstellung einen neuen Mietvertrag oder eine Änderungsmitteilung zum Mietvertrag zu erstellen. *fragend in die Runde blick*
Sorry, so sehe ich das.
Lieben Gruss
Asmodine
§ 93 ZPO regelt, dass der Kläger die Prozesskosten zu tragen hat, wenn der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben hat und den Anspruch sofort anerkennt. Die Beweislast dafür, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben hat, trägt der Beklagte. Er muss daher im Prozess auch seine Behauptung beweisen, er habe eine Leistungsaufforderung des Klägers (Mahnung oder Abmahnung) nicht erhalten.
Beschluss des OLG Hamm vom 18.02.1999
5 W 4/99
MDR 1999, 956
Also muss man sofort den Anspruch anerkennen.
In sofern tut man gut daran auch sofort zu zahlen und den Hinweis zu geben keine Mahnung bekommen zu haben.
Diese Klageschrift liegt Dir sicherlich vor.
Das Gericht wird dann entscheiden ob Dir noch kosten auferlegt werden.
Jakob
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Hallo,
Ich glaube
kaum, dass ein privater Vermieter in der Pflicht stand jeder
Mietpartei auf Grund der Währungsumstellung einen neuen
Mietvertrag oder eine Änderungsmitteilung zum Mietvertrag zu
erstellen. *fragend in die Runde blick*
Sorry, so sehe ich das.
Im Gegenteil, wegen der Umstellung durfte kein neuer Mietvertrag dem Mieter vorgelegt werden. Es war sogar zwingend vorgeschrieben, dass der Umrechnungskurs strikt einzuhalten ist.
Gruss Günter
Hallo Petra,
die Klage ist begründet. Es bedarf keiner Aufforderung des Vermieters die richtige Miete zu überweisen. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet den Moieter anzumahnen. Dem Mieter ist seine Zahlungsverpflichtung bekannt. Der Umrechnungskurs ist auch bekannt.
Soweit hier alos geklagt wird, sollte der Mieetr vorab den Rückstand begleichen, eine Kopie der Überweisung dem Gericht vorlegen und erklären, dass Anerkennung der Forderung im Verfahren beantragt wird. Es gibt als ein Anerkenntnisurteil. Das ist kostengünstig. Die Kosten des Anwaltes und des Gerichtes sind leider von Dir zu tragen.
Gruss Günter
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Vielen Dank für Eure Hilfe! Werde wohl oder übel eure Ratschläge befolgen…
Viele Grüße
Petra