Teilmöbelierung ...Regelung

Hallo,

teilmöbelierung(Schränke, EBK,…Lamen…) vorhanden.

Ist folgende Regelung gültig?

  1. Alle im Wohnungsübergabeprotokoll benannten Gegenstände werden zur Nutzung für die Dauer der Mietzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt, eine Mietminderung wegen Mängeln an den Gegenständen wird ausgeschlossen. Eigentum verbleibt beim Vermieter. Die Gegenstände sind pfleglich zu behandeln.

Dankeschön nochmal :smile:

Grüße

Hallo,

teilmöbelierung(Schränke, EBK,…Lamen…) vorhanden.

Ist folgende Regelung gültig?

  1. Alle im Wohnungsübergabeprotokoll benannten Gegenstände
    werden zur Nutzung für die Dauer der Mietzeit unentgeltlich
    zur Verfügung gestellt,

dies ist möglich

eine Mietminderung wegen Mängeln an

den Gegenständen wird ausgeschlossen.

dies ist nicht möglich.

Eigentum verbleibt beim

Vermieter. Die Gegenstände sind pfleglich zu behandeln.

dies wiederum ist möglich

Gruss Günter

Hallo,

eine Mietminderung wegen Mängeln an

den Gegenständen wird ausgeschlossen.

dies ist nicht möglich.

Warum das?
Die Sachen verbleiben ja kostenlos darin? Wie kann dann eine Mietminderung möglich sein?
Ist ja good will des VM.

Grüße
Sven.

Hallo,

eine Mietminderung wegen Mängeln an

den Gegenständen wird ausgeschlossen.

dies ist nicht möglich.

Warum das?
Die Sachen verbleiben ja kostenlos darin? Wie kann dann eine
Mietminderung möglich sein?
Ist ja good will des VM.

Hallo Sven,

wer eine Sache mitvermietet, ob kostenlos oder gegen Aufwand muss bei Mängel auch Ersatz leisten. Ähnlich wie z.B. eine Einbauküche. Sie kann auch im Mietvertrag mit dem Hinweis, dass der Vermieter sie unentgeltlich zur Verfügung stellt in dem Raum sein. Geht ein Gerät kaputt muss der Vermieter dieses Gerät ersetzen. Es kann aber in diesen Fällen vereinbart werden, dass der Vermieter keinen Ersatz liefern muss, aber auch keinen Anspruch auf Übergabe des beschafften Gerätes des Mieters hat. Nebenbei gibt es noch ein/zwei Fallkonstruktionen, wo die Mängelbeseitigung ausgeschlossen werden kann, aber, da sind derart enge Grenzen gesetzt, dass selten eine solche Vereinbarung greift.

Gruss Günter

Hallo,

eine Mietminderung wegen Mängeln an

den Gegenständen wird ausgeschlossen.

dies ist nicht möglich.

Warum das?
Die Sachen verbleiben ja kostenlos darin? Wie kann dann eine
Mietminderung möglich sein?
Ist ja good will des VM.

Hallo Sven,

wer eine Sache mitvermietet, ob kostenlos oder gegen Aufwand
muss bei Mängel auch Ersatz leisten. Ähnlich wie z.B. eine
Einbauküche. Sie kann auch im Mietvertrag mit dem Hinweis,
dass der Vermieter sie unentgeltlich zur Verfügung stellt in
dem Raum sein. Geht ein Gerät kaputt muss der Vermieter dieses
Gerät ersetzen. Es kann aber in diesen Fällen vereinbart
werden, dass der Vermieter keinen Ersatz liefern muss, aber
auch keinen Anspruch auf Übergabe des beschafften Gerätes des
Mieters hat.

Reicht also die Formulierung aus.

„Bei Mängeln an den Gegenständen wird vom Vermieter kein Ersatz geschuldet.“

Ist damit die Mietminderung ausgeschlossen?

Es geht im Endeffekt um ein paar Lampen, den Herd… Ansonsten verbleiben nur Schränke darin, aber da geht ja eh nix kaputt.

Danke,

Grüße

Sven

Hallo,

eine Mietminderung wegen Mängeln an

den Gegenständen wird ausgeschlossen.

dies ist nicht möglich.

Warum das?
Die Sachen verbleiben ja kostenlos darin? Wie kann dann eine
Mietminderung möglich sein?
Ist ja good will des VM.

Hallo Sven,

wer eine Sache mitvermietet, ob kostenlos oder gegen Aufwand
muss bei Mängel auch Ersatz leisten. Ähnlich wie z.B. eine
Einbauküche. Sie kann auch im Mietvertrag mit dem Hinweis,
dass der Vermieter sie unentgeltlich zur Verfügung stellt in
dem Raum sein. Geht ein Gerät kaputt muss der Vermieter dieses
Gerät ersetzen. Es kann aber in diesen Fällen vereinbart
werden, dass der Vermieter keinen Ersatz liefern muss, aber
auch keinen Anspruch auf Übergabe des beschafften Gerätes des
Mieters hat.

Reicht also die Formulierung aus.

„Bei Mängeln an den Gegenständen wird vom Vermieter kein
Ersatz geschuldet.“

Nein, dann müsste es eher heissen: Bei Mängel an Einrichtungsgegenständen ist vereinbart, dass der Mieter den Ersatz auf eigenen Kosten selbst beschafft. Der Vermieter kann nicht fordern, dass die Gegenstände bei Auszug ihm angeboten werden. Folgende Geräte, Gegenstände sind betroffen: ( hier Aufzählung )

Ist damit die Mietminderung ausgeschlossen?

ja

Es geht im Endeffekt um ein paar Lampen, den Herd… Ansonsten
verbleiben nur Schränke darin, aber da geht ja eh nix kaputt.

Gruss Günter

Sven

Hallo,

Nein, dann müsste es eher heissen: Bei Mängel an
Einrichtungsgegenständen ist vereinbart, dass der Mieter den
Ersatz auf eigenen Kosten selbst beschafft. Der Vermieter kann
nicht fordern, dass die Gegenstände bei Auszug ihm angeboten
werden. Folgende Geräte, Gegenstände sind betroffen: ( hier
Aufzählung )

Danke, und letzte Frage, dann lass ich dich in ruhe :stuck_out_tongue_winking_eye:

Muss eine explizite Auflistung erfolgen oder reicht in diesm Fall der Verweis auf das Übergabeprotokoll, wo die Gegenstände aufgelistet sind?

Grüße,
Sven.

Hallo,

Nein, dann müsste es eher heissen: Bei Mängel an
Einrichtungsgegenständen ist vereinbart, dass der Mieter den
Ersatz auf eigenen Kosten selbst beschafft. Der Vermieter kann
nicht fordern, dass die Gegenstände bei Auszug ihm angeboten
werden. Folgende Geräte, Gegenstände sind betroffen: ( hier
Aufzählung )

Danke, und letzte Frage, dann lass ich dich in ruhe :stuck_out_tongue_winking_eye:

Muss eine explizite Auflistung erfolgen oder reicht in diesm
Fall der Verweis auf das Übergabeprotokoll, wo die Gegenstände
aufgelistet sind?

Grüße,

Reicht aus,

Gruss Günter