Norm für Höhe der Kacheln im Bad? Da Schimmel!
Von: , Frage gestellt am Mo, 7. Feb 2005
Liebe Experten,
angenommen, in einem Badezimmer bei der Badewanne ist ein gewaltiger Schimmelfleck zwischen Kacheln und nicht bekachelter Wand entstanden (etwa auf Augenhöhe). Es ist beim Duschen nicht zu verhindern, dass diese Stelle nass wird (es sei denn, man läge sich beim Duschen hin ;-)
Nun stellt sich die Frage, ob es eine Mindesthöhe für die Bekachelung gibt, damit die Wand beim Duschen vor Nässe geschützt ist. Denn es ist unmöglich, die Stelle nicht vollzuspritzen.
Der Vermieter sagt nun, dass die Ursache für den Schimmel beim Mieter läge. Doch wenn sich das Nasswerden nicht verhindern lässt, da eben die Kacheln so tief angebracht sind, kann es doch sein, dass der Vermieter vepflichtet ist, sie so hoch anzubringen, dass die Wand geschützt ist. Demnach wäre es doch ein baulicher Fehler, oder?
Gibt es da Vorschriften?
Vielen herzlichen Dank für euer Wissen!
Malte
angenommen, in einem Badezimmer bei der Badewanne ist ein gewaltiger Schimmelfleck zwischen Kacheln und nicht bekachelter Wand entstanden (etwa auf Augenhöhe). Es ist beim Duschen nicht zu verhindern, dass diese Stelle nass wird (es sei denn, man läge sich beim Duschen hin ;-)
Nun stellt sich die Frage, ob es eine Mindesthöhe für die Bekachelung gibt, damit die Wand beim Duschen vor Nässe geschützt ist. Denn es ist unmöglich, die Stelle nicht vollzuspritzen.
Der Vermieter sagt nun, dass die Ursache für den Schimmel beim Mieter läge. Doch wenn sich das Nasswerden nicht verhindern lässt, da eben die Kacheln so tief angebracht sind, kann es doch sein, dass der Vermieter vepflichtet ist, sie so hoch anzubringen, dass die Wand geschützt ist. Demnach wäre es doch ein baulicher Fehler, oder?
Gibt es da Vorschriften?
Vielen herzlichen Dank für euer Wissen!
Malte
