Norm für Höhe der Kacheln im Bad? Da Schimmel!

Liebe Experten,
angenommen, in einem Badezimmer bei der Badewanne ist ein gewaltiger Schimmelfleck zwischen Kacheln und nicht bekachelter Wand entstanden (etwa auf Augenhöhe). Es ist beim Duschen nicht zu verhindern, dass diese Stelle nass wird (es sei denn, man läge sich beim Duschen hin :wink:
Nun stellt sich die Frage, ob es eine Mindesthöhe für die Bekachelung gibt, damit die Wand beim Duschen vor Nässe geschützt ist. Denn es ist unmöglich, die Stelle nicht vollzuspritzen.
Der Vermieter sagt nun, dass die Ursache für den Schimmel beim Mieter läge. Doch wenn sich das Nasswerden nicht verhindern lässt, da eben die Kacheln so tief angebracht sind, kann es doch sein, dass der Vermieter vepflichtet ist, sie so hoch anzubringen, dass die Wand geschützt ist. Demnach wäre es doch ein baulicher Fehler, oder?
Gibt es da Vorschriften?
Vielen herzlichen Dank für euer Wissen!
Malte

hi malte,

nein es gibt keine mindesthöhe. der
eigentümer braucht, wenn er will, gar
keine fliesen anbringen.

cu
alex

Hi Malte,

das Problem hatte ich früher auch öfters.

Abhilfe:
Zuerst sicherstellen dass die Wand trocken und Schimmel-frei ist, ggf. abkratzen, mit Schimmel-Stop behandeln und frisch mit Wandfarbe streichen.
Dann die Wandfläche oberhalb der Fliesen mit Capaplex aus dem Baumarkt vier Mal (verdünnt 1:2, verdünnt 1:1, verdünnt 2:1, unverdünnt) einstreichen (dazwischen gut trocknen lassen).
Das gibt einen glasklaren Lack-ähnlichen Film auf der Wand, der Spritzwasser-fest ist.

Michael

Hallo Malte,

ich weiss wir wohnen im überregulierten Deutschland und so macht die meist gestellte Frage hier - „ist das rechtens?“ - durchaus immer wieder Sinn.

Allerdings gibt es trotz Regelungswut doch auch noch Bereiche wo es kein Gesetz, keine Verordnung oder sonst eine verbindliche Regelung gilt.

Meines Wissens gibt es z.B. keine Vorschrift darüber ob ein Bad überhaupt und wenn ja wie hoch es gekachelt sein muss.

Es gibt ja auch andere Möglichkeiten ein Schimmeln zu vermeiden, z.B. eine entsprechend wasserabweisende Farbe (z.B. Latexfarbe, etc) und entsprechende Lüftung des Raumes.

Gruß Ivo

Danke!
Liebe Experten,
habe es geschnallt - vielen Dank.
Gruß,
Malte

Hallo Malte,

Deine eigentliche Antwort hast Du ja bereits erhalten.
Ich habe in einer früheren Mietwohnung mit demselben Problem
folgendes gemacht: Ich habe durchsichtige PVC-Klebefolie aus dem
Baumarkt an die trockene Wand geklebt und die Ränder mit Silikon
abgedichtet. Zugegeben, wahrscheinlich würde das kein Profi so
machen, aber es war extrem günstig, sah gut aus und ließ sich mit
minimalem Aufwand wieder entfernen.

Vielleicht sprichst Du aber auch mit dem Vermieter und handelst etwas
in der Art aus wie: er stimmt zu und zahlt die Materialien (denn es
wird ja in seine Bude werterhöhend eingebaut) und Du besorgst das
Zeug und sorgst für fachmännische Fliesung im betreffenden Bereich.

Gruß -Jaschiii

Hi,

in der Art aus wie: er stimmt zu und zahlt die Materialien
(denn es
wird ja in seine Bude werterhöhend eingebaut) und Du besorgst
das
Zeug und sorgst für fachmännische Fliesung im betreffenden
Bereich.

Auch wenn es eigentlich mehr ins Handwerksbrett gehört:
„Fachmännisches“ Fliesen im direkten Strahlwasserbereich einer Dusche ist eine recht aufwändige Arbeit. Es ist auf keinen Fall damit getan, einfach ein paar Fliesen auf den Putz zu kleben und zu verfugen. Ohne entsprechende Abdichtung („Lastogum“) holt man sich die Feuchtigkeit nur endgültig in die Wand.

Gruß
Stefan

N´abend Malte,
mal mit Vernuft überlegt:
Wenn der Vermieter eine Dusche vermietet, muss er selbst für einen sogenannten Bestandsschutz sorgen.
Es währe jedoch möglich, dass die Wohnung mit „nur Wanne“ vermietet wurde, und dass die Dusche nachträglich (so pö á pö) dazu gekommen ist.

  • Volker -

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