Vermieter kommt nicht in die Pötte

Hallo zusammen,

stellt euch vor, eine junge Familie bezieht ihr gemietetes Reihenhäuschen im August 2004 als Erstbezieher.

Bei der Hausübergabe sind die Baufirma, die Wohnungsverwaltung, der Eigentümer und die neuen Bewohner zugegegen. Im Übernahmeprotokoll werden diverse Punkte aufgeführt, die nachgebessert werden müssen.

Unter anderem wird auch ein noch fehlender Handlauf im Treppenhaus moniert.

In der Zwischenzeit wurden - wenngleich oftmals nach mehrfacher Erinnerung - die meisten Mängel beseitigt. Der Handlauf allerdings fehlt noch immer. Mittlerweile wohnt die Familie bereits 6 Monate im Haus.

Bereits unzählige Male wurde der fehlende Handlauf reklamiert (mal per Mail, dann wieder mündlich, wenn man den Vermieter mal zufällig traf), doch geliefert wurde er nicht.

Da es sich um ein Treppenhaus mit glatten Holzstufen handelt und die Eltern regelmäßig mit ihrem Säugling auf dem Arm treppauf und treppab laufen müssen, stört dieser Mangel schon sehr. Das Treppenhaus ist gerade an der Stelle, an der der Handlauf fehlt, recht eng.

Wie kann man der Forderung, nun endlich den Handlauf nachzuliefern, Nachdruck verleihen? Frist von 2 Wochen setzen und androhen, dann selber eine Firma beauftragen? Oder gar mit einer Mietminderung drohen?

Leicht entnervt grüßt
Kirsten

Hallo Kirsten,

Wie kann man der Forderung, nun endlich den Handlauf
nachzuliefern, Nachdruck verleihen? Frist von 2 Wochen setzen
und androhen, dann selber eine Firma beauftragen? Oder gar mit
einer Mietminderung drohen?

Schriftlich dem Vermieter den Mangel mitteilen und nochmals
zusammenfassen, wie oft darauf aufmerksam gemacht wurde. Frist
setzen, zwei Wochen sollten i.O. sein, da der Mangel ja bekannt ist.
Für den Fall der Nichtbeseitigung androhen, dass selbst repariert
würde und die Kosten im Wege des Mieteinbehalts ausgeglichen würden.
Darauf hinweisen, dass der Vermieter bei eventuell eintretenden
Schäden in der Haftung steht.

Gruß - Jaschiii

@Jaschiii:

Merci! :o)))