Anhaltende Ruhestoerung

Hallo, ihr lieben Wissenden,

ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus hat anhaltend unter der von Nachbarn
verursachten Ruhestörung zu leiden. Sagen wir mal, die Rasenfläche direkt vor
seinem Schlafzimmerfenster wurde von einer Handvoll Mitbewohnern in Eigenregie
in ein Fußballfeld umgewidmet, das von Frühjahr bis Herbst von mittags bis nach
Einbruch der Dunkelheit eifrig benutzt wird. Bis nachts um 4 werden dortselbst
auch Partys gefeiert, an den Wochenenden und auch mal zwischendrin.

Wenn Bitten um Rücksichtnahme nicht fruchten, was kann ein Mieter in so einem
Fall tun? Sich an den Vermieter und an die Hausverwaltung wenden, klar. Evtl.
die Miete kürzen. Aber davon hört der Krawall ja nicht auf. Vermieter und
Hausverwalter können ja gleichfalls nur an die Einsicht der ruhestörenden
Nachbarn apellieren.

Kennt jemand sonst noch (legale) Möglichkeiten, ausufernder Ruhestörung Herr zu
werden?
Umziehen möchte der Mieter nicht.

Schon jetzt vielen Dank!
LG
Edith

Hallo, ihr lieben Wissenden,

ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus hat anhaltend unter der
von Nachbarn
verursachten Ruhestörung zu leiden. Sagen wir mal, die
Rasenfläche direkt vor
seinem Schlafzimmerfenster wurde von einer Handvoll
Mitbewohnern in Eigenregie
in ein Fußballfeld umgewidmet, das von Frühjahr bis Herbst von
mittags bis nach
Einbruch der Dunkelheit eifrig benutzt wird. Bis nachts um 4
werden dortselbst
auch Partys gefeiert, an den Wochenenden und auch mal
zwischendrin.

Wenn Bitten um Rücksichtnahme nicht fruchten, was kann ein
Mieter in so einem
Fall tun? Sich an den Vermieter und an die Hausverwaltung
wenden, klar. Evtl.
die Miete kürzen. Aber davon hört der Krawall ja nicht auf.
Vermieter und
Hausverwalter können ja gleichfalls nur an die Einsicht der
ruhestörenden
Nachbarn apellieren.

Kennt jemand sonst noch (legale) Möglichkeiten, ausufernder
Ruhestörung Herr zu
werden?
Umziehen möchte der Mieter nicht.

Schon jetzt vielen Dank!
LG

Hallo Edith,

wenn Vermieter/Hausverwaltung und Mietminderungen nicht helfen, ist nach 22 Uhr eben dann der mehrfache Anruf bei der Polizei wegen Ruhestörung eines Lösung. Man kann aber auch einen Anwalt einschalten udn in solchen Ausnahemfällen über das AG eine einstweilige Anordnung beantragen. Bitte aber zu solchen " ausserordentlichen Massnahmen gegen Mitmieter nur mit Anwalt vorgehen".

Gruss Günter

Merci, lieber Günter.

Ich bin in in einem solchen Spiel der Vermieter des Geplagten, der gegen
rücksichtsarme Mit-Eigentümer keine wirkliche Handhabe hat.

Wenn freundliche aber deutliche Worte auf der kommenden Eigentümerversammlung
nix fruchten, werden beim nächsten nächtlichen Halligalli wohl tatsächlich die
Sheriffs aufs Gehöft traben. Die sagen ja hoffentlich den Partylöwen nicht, Herr
Müller aus dem zweiten Stock habe sie gerufen.

LG
Edith

doch leider sagen die lieben Herren in grün den Ruhestörern haargenau, wer sie gerufen hat…habe ich selbst schon erlebt…

doch leider sagen die lieben Herren in grün den Ruhestörern haargenau, wer sie gerufen hat…habe ich selbst schon erlebt…

Hallo,

dass sollte aber die berühmte Ausnahme sein! Soweit ich weiss, sind die Ordnungshüter nämlich gehalten, solche Angaben nicht auszuplaudern.

Gruss Nita