Kabelanschluss im Mietvertrag- Austritt für digita

Hallo zusammen,
ein Freund von mir möchte gern wissen ob es möglich ist, den Kabelanschluss der im Mietvertrag steht zu kündigen um das neue digitale TV zu nutzen. Der Vermieter hat ihm gesagt es besteht ein sogenannter Sammelanschlußvertrag mit der Kabelfirma…

er dankt Euch schon mal für Eure Tips
Tom

Hallo thomas_m,

vorab sei gesagt, dass ich kein Mietprofi bin.

Ich habe allerdings auch eine entsprechende Klausel in vorgedruckten meinem Standardmietvertrag gehabt. Diese besagt, dass vorhande Anlagen genutzt werden müssen (!!!).

Auf meine Nachfrage bei einem Bekannten, der beruflich mit Mietrechtssachen zu tun hat, ergab dass diese Klausel angeblich rechtlich zulässig sei. Bei Deinem Freund scheint dieser Punkt zudem noch extra als Betsandteil der Mietkosten aufgeführt zu sein. Somit sehe ich die Chancen auf eine entsprechende Kostenreduzierung der Miete (Nebenkosten) als gering.

Es kommt ja nicht darauf an, welche Teile der Mietsache er nutzt oder nicht. Entscheidend ist wohl nur ob eine Sache Teil des Mietverhältnisses ist oder nicht. MIr wurde es so erklärt, dass ich ein Zimmer (das Teil des Mietvertrages ist) auch zahlen muss, wenn ich es nie betrete.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hi Tom,

diese Sammelverträge können auch wieder runtergestuft werden,jedoch muss dieser der Antragsteller aller Anschlüsse, also der Vermieter,veranlassen.
Macht er dieses nicht - freundlichst fragen.
Bei div. Kabel-Anbietern sind die Kosten mtl. bei ca. 12-15€, frag doch am besten den Vermieter ob der des kürzen kann.

Wenn die Kabelfirma aber auch Digitales Kabel-TV anbietet, brauchst Du,soviel ich weiß, bei der Firma nen Kabelanschluss.
Am besten vor dem Gespräch mit dem Vermieter mal rückinformieren, was für Grundvorraussetzungen in Hinsicht auf Digital-TV gebraucht werden.

Unser Kabel-Anbieter hier, der verlangt für Digitales TV auch nen Kabelanschluss beim selben Anbieter!

Gruß

Blue

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Hallo zusammen,

Wenn die Kabelfirma aber auch Digitales Kabel-TV anbietet,
brauchst Du,soviel ich weiß, bei der Firma nen Kabelanschluss.

Ich hatte das so verstanden, dass es bei dem o.g. Fall um DVB-T geht. Dafür braucht man ja keinen Kabelanschluss. Ansonsten würde die Frage auch keinen richtigen Sinn ergeben.

Am besten vor dem Gespräch mit dem Vermieter mal
rückinformieren, was für Grundvorraussetzungen in Hinsicht auf
Digital-TV gebraucht werden.

Bei digitalem Fernsehen per Kabel, wird eine Kabelbox benötigt und weiterhin der Kabelanschluss. Zumindest bei uns in Baden-W. ist dabei keine Umstellung des Kabelanschl. nötig. Bis auf die Kabelbox entstehen auch keine weiteren Kosten.

Bei DVB-T wird ein entsprechender Decoder benötigt.

Unser Kabel-Anbieter hier, der verlangt für Digitales TV auch
nen Kabelanschluss beim selben Anbieter!

Die Kabelgebiete sind aufgeteilt. Somit benötigst Du bei digitalem Fernsehen per Kabel weiterhin den selben Anbieter wie vorher bei rein analogem Fernsehen per Kabel.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo zusammen,
ein Freund von mir möchte gern wissen ob es möglich ist, den
Kabelanschluss der im Mietvertrag steht zu kündigen um das
neue digitale TV zu nutzen. Der Vermieter hat ihm gesagt es
besteht ein sogenannter Sammelanschlußvertrag mit der
Kabelfirma…

er dankt Euch schon mal für Eure Tips

Hallo,

der Mieter hat gegenüber dem Vermeiert keinen Anspruch auf Äderung des Anschlusses. es ist zwar richtig, dass Kabelvetrträge nach unten korrigiert werden können. Jedoch führen Vertragsänderung überwiegend zu höheren Kosten. Die Kabelunternehmen nutzen solche Massnahmen zur Angleichung von Altverträgen auf die Neuverträge. Ein Mieter mit Kabelanschluss muss den Vertrag einhalten.

Gruss Günter

Habt vielen Dank für Eure Antworten, mein Kumpel wird die verschiedenen Optionen prüfen…
ach ja, es ging um DVBT, also digitalen Sat- Emfang.
tom

Hallo zusammen,

ein Freund von mir möchte gern wissen ob es möglich ist, den
Kabelanschluss der im Mietvertrag steht zu kündigen um das
neue digitale TV zu nutzen. Der Vermieter hat ihm gesagt es
besteht ein sogenannter Sammelanschlußvertrag mit der
Kabelfirma…

er dankt Euch schon mal für Eure Tips
Tom

Hallo thomas_m,

Habt vielen Dank für Eure Antworten,

gern geschehen.

ach ja, es ging um DVBT, also digitalen Sat- Emfang.

DVB-T hat aber nichts mit Sat-Empfang zu tun. DVB-T steht für „Digital Video Broadcasting -Terrestrial“. Das bedeutet digitales Fersehen per Antenne.

Nur mal so zum Verständnis. möchte er das oder Sat-Empfang? Bei letzteren wäre die Anbringung einer Satellitenschüssel notwendig, deren Anbringung andere mietrechtliche Fragen aufwerfen würde.

Noch eine Empfehlung, falls er DVB-T möchte. Er sollte sich erst einmal in den einschlägigen Internetforen oder im Fachhandel vor Ort erkundigen, ob die Empfangsqualität bei der Nutzung einer entsprechenden Zimmerantenne in seinem Bereich überhaupt ausreicht. Manche Fachgeschäfte leihen dem potentiellen Kunden auch vorab gegen eine kleine Gebühr entsprechende Geräte zum testen aus.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo,

welche Option nun die bessere sein wird, soll hier mal ausser Acht bleiben. Denn die Ausgangsfrage ist nun mal, ob der Mieter für sich den Kabelanschluss ablehnen und hier Kosten sparen kann. Die Rechtsrechung sagt hier klar und deutlich : Nein. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Entlassung aus dem Kabelvertrag.

Mir sind jedoch Fälle bekannt, dort hat der Vermieter/die Hausverwaltung erklärt, dem können zugestimmt werden, wenn der Mieter die Folgeschäden bei Abstellung, aus einer Vertragsänderung und später bei Auszug durch Wiederherstellung übernimmt. Mir ist aus der Praxis kein Fall bekannt, dass der Mieter seine Interessen weiter verfolgt hat.

Gruss Günter

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