Kaution mit Miete verrechnen bei Auszug?

Angenommen Jemand kündigt nach 1,5 Jahren seinen Mietvertrag, weil er das Haus nicht mehr dauerhaft zahlen könnte. 3 Monate ist Kündigungsfrist. 2 Monatskaltmieten sind als Kaution hinterlegt worden.
Könnte der Mieter die letzten beiden Kaltmieten nicht zahlen, um diese mit der Kaution zu verrechnen? Weil er davon ausgehen kann, das er auf die Kaution sonst ungerechtfertigter Weise ewig warten müßte?
Danke für Antworten
Gruß Simi

Hallo Simi,

nein, das geht so nicht.
Die Kaution ist eine Sicherheit für evtl. Schäden in der Wohnung, die der Mieter herbeigeführt hat und eigentlich reparieren müßte. Das können auch vereinbarte oder gesetzliche Schönheitsreparaturen sein.
Die können aber erst nach Auszug festgestellt werden. Selbst nach Feststellung bleibt die Kaution noch unangetastet, weil der Mieter erst noch die Gelegenheit hat selbst nachzubessern, bzw nachbessern zu lassen. Ist alles ok, kriegst Du Deine Kaution ausgehändigt.
Noch ein Hinweis:
Der Vermieter muß Dir auch die angelaufenen Zinsen auszahlen, die gehören Dir. Er ist verpflichtet das Geld auf ein Konto mit Zinserwirtschaftung anzulegen, falls Du das nicht selbst getan hast.
Ich habe das immer so gehalten, das ich selbst die Kaution auf ein Sparbuch einbezahlt habe und dann dieses dem Vermieter zur Verwahrung ausgehändigt habe. Der Vermieter war als möglicher Nutznießer vermerkt. Seine Ansprüche muß er aber gerichtlich geltend machen. Einfach so, mal eben was abheben geht nicht.
Nachteil:
Bei Auflösung des Sparbuchs, nach Mietende, wollte die Bank eine irre Summe für die Löschung. Waren glaube ich damals so ca. 120 DM. Also, vorher auch das genau erfragen, kann sich geändert haben.

Gruß,
Stephan

Hallo,

die Kaution darf in der Regel nicht mit der Miete verrechnet werden. Die Kaution steht im Übigen dem Mieter - wenn es keine besondere Vereinbarung gibt - auch nicht vor Ablauf von sechs Monaten zu.

Die Verrechnung der Kaution mit der Miete führt automatisch in unbegründeten Fällen zu einem Mietrückstand. Zwei Monatsmiete sogar zur fristlosen Kündigung. Die Kosten der Inanspruchnahme eines Anwaltes für Mahnbeshceid eudn Schriftverkehr trägt der Mieter, der schuldhaft die Miete nicht zahlt. Die Kosten für den Schriftverkehr des Anwaltes werden im Ergebnis höher sein als die einbehaltene Kaution.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die Kaution darf in der Regel nicht mit der Miete verrechnet
werden. Die Kaution steht im Übigen dem Mieter - wenn es keine
besondere Vereinbarung gibt - auch nicht vor Ablauf von sechs
Monaten zu.

Die Verrechnung der Kaution mit der Miete führt automatisch in
unbegründeten Fällen zu einem Mietrückstand. Zwei Monatsmiete
sogar zur fristlosen Kündigung. Die Kosten der Inanspruchnahme
eines Anwaltes für Mahnbeshceid eudn Schriftverkehr trägt der
Mieter, der schuldhaft die Miete nicht zahlt. Die Kosten für
den Schriftverkehr des Anwaltes werden im Ergebnis höher sein
als die einbehaltene Kaution.

Gruss Günter

Hallo,
das Haus ist gekündigt von Mieterseite. Ende des Vertrages 31.5.05.
Mieter möchte wegen Doppelbelastung die letzten beiden Kaltmieten je 700EUR mit der Kaution 1400EUr verrechnen.
Der Vermieter hat sich zuletzt im Januar über den guten Zustand mit Protokoll des Hauses überzeugt. Es sind also keine großen Schäden beim Auszug zu erwarten.
Keine Chance der Doppelbelastung zu entgehen?
Gruß Simi

Hallo,

rechtlich nein. Es gibt hier wirklich nur eine Möglichkeit. Mit dem Vermieter verhandeln, ob er sich hierauf einlässt. Dann jedoch schriftlich alles niederlegen

Gruss Günter

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Hallo,

Keine Chance der Doppelbelastung zu entgehen?

doch, eine Klitzekleine.

Einfach die Miete mit der Kaution verrrechnen und darauf hoffen, das der Vermieter von Mietrecht keine Ahnung hat. Das Risiko, das der Schuss nach hinten losgeht ist natürlich groß, wie ich finde.

Gruß
roland

Tipp. Denn reagiert der Vermieter nach dem Rückstand der 2. Monatsmiete mit einer fristlosen Kündigung, die nämlich möglich ist, wenn zwei Mieten in Rückstand sind, selbst auch dann, wenn der Mieter bereits gekündigt hat, so werden die Anwalts- und Gerichtskosten aus dem Streitwert einer Jahresbruttomiete berechnet. Und da sind dann ganz schnell man zwischen 1.500 und mehr Euro fällig.

Gruss Günter

Keine Chance der Doppelbelastung zu entgehen?

doch, eine Klitzekleine.

Einfach die Miete mit der Kaution verrrechnen und darauf
hoffen, das der Vermieter von Mietrecht keine Ahnung hat. Das
Risiko, das der Schuss nach hinten losgeht ist natürlich groß,
wie ich finde.

Gruß
roland

wieso unverantwortlich? Ich habe, wie du siehst, geschrieben das der Schuß nach
hinten losgehen kann. Ob das Risiko jemand eingehen möchte, muß man daher ihm
selber überlassen.
Unverantwortlichkeit vorzuwerfen finde ich daher unangebracht, es sei denn du
unterstellst dem Frager nicht genügend Eigenverantwortlichkeit.

Gruß
roland

wieso unverantwortlich? Ich habe, wie du siehst, geschrieben
das der Schuß nach
hinten losgehen kann. Ob das Risiko jemand eingehen möchte,
muß man daher ihm
selber überlassen.
Unverantwortlichkeit vorzuwerfen finde ich daher unangebracht,
es sei denn du
unterstellst dem Frager nicht genügend
Eigenverantwortlichkeit.

Hallo Roland,

ein Teil des Klientels, mit dem ich und auch eínige andere in der Praxis umgehen wissen, dass es - leider - zu viele Menschen gibt, die hören wollen, was sie hören wollen. Gerade jemand der am Strohhalm hängt sucht Antworten wie Deine. Dabei wird zu oft der Teil ausgeblendet, wo es heisst, der Schuss kann nach hinten losgehen.

Fast jede Woche höre ich mindestens einmal, dass „etwas aber doch so in der Zeitung stand“ ; " es doch im Fernsehen kam" oder „im Internet steht das aber so“. Ich spreche niemand ab, dass er/sie für sich Entscheidungen nicht treffen kann und trifft. Leider ist mir aber der kleine Kreise jener eben auch bekannt, der Infos sucht, mit denen er/sie die eigene Verantwortung abtreten kann.

Ich halte deshalb wegen des kleinen Anteils jener, die sich an jeden Hinweis klammern, das Risiko, das erwähnt wird , bewusst abschalten, solche Aussagen für nicht richtig. Sorry, der Satz „unverantwortlich“ ist zu hart.

Gruss Günter

Hallo Günter,

ein Teil des Klientels, mit dem ich und auch eínige andere in
der Praxis umgehen wissen, dass es - leider - zu viele
Menschen gibt, die hören wollen, was sie hören wollen. Gerade
jemand der am Strohhalm hängt sucht Antworten wie Deine. Dabei
wird zu oft der Teil ausgeblendet, wo es heisst, der Schuss
kann nach hinten losgehen.

wenn ich mir die Sache unter diesem Aspekt betrachte, muss ich dir Recht geben.
Ich bin oder war eigentlich immer der Meinung, das jeder Mensch, der über klares Denken verfügt um einen Internetzugang einzurichten, es auch schaffen müsste, das brauchbare und richtige aus neutralen Aussagen rauszufiltern.
Anscheinend ist es wohl leider nicht immer so.

Gruß
roland

Hallo,
wir habe mit Einverständnis des Vermieters die Kaution mit der Miete verrechnet. Aber nicht komplett sonder der Vermieter hat noch einen Teil zurückbehalten für die Abrechnung. Wir haben aber auch ein gutes Verhältnis zum Vermieter, sonst wäre das nicht gegangen.

Gruß Jutta

Hallo,

die Meinung die Günther vertritt, ist m.E. sogar auf einen Grossteil der Menschen anzuwenden. Das erlebe ich jeden Tag während meiner Arbeit. Antworten die mit „Ja, aber…“ formuliert werden, werden nur bis zum „JA“ aufgenommen, obwohl man noch ellenlang sein „Aber“ ausführt.
Besser deshalb eher vorsichtig zu formulieren, wie Günther das gemacht hat.

Gruss
Nita