Hallo,
mal angenommen, ich wäre im Oktober letzten Jahres aus meiner Wohnung ausgezogen und mal angenommen, ich hätte meinem ehemaligen Vermieter meine neue Adresse mitgeteilt, weil dieser diese wegen der Betriebskostenabrechnung benötigen würde. Also gut. Weiter mal angenommen, dass ich bis zum 31.12.04 keine Betriebskostenabrechnung erhalten habe. Nun mal angenommen, ich erhalte heute eine Mahnung, den ausstehenden Betrag der Betriebskostenabrechnung sofort zu zahlen.
Hääää??? Wenn ich doch gar keine Abrechnung erhalten habe ?
Mal angenommen, der ehemalige Vermieter hätte die Betriebskostenabrechung an die alte Adresse geschickt, was dann ??? An die Abrechnung hätte ich ja gar nicht kommen können, weil ich dort gar nicht mehr gewohnt habe ???
Was nun ??? Der Vermieter hatte doch genügend Zeit, mir die Abrechnung an meine neue Adresse, die er schliesslich hatte, zu schicken ???
Mit dem vermieter hatten wir bisher viel Ärger. Erst beim Auszug haben wir festgestellt, dass die Stromzähler unseres kellers mit dem unserer nachbarn vertauscht wurden. Nun haben wir drei jahre lang die Kosten für Trockner, Waschmaschine und Kühltruhe unseres nachbarn bezahlt. Der Vermieter weigert sich, die Kosten zu übernehmen. Die Verwechslung der Stromzähler hat aber eindeutig der Vermieter verschuldet.
Was soll ich tun ??? Wir haben ausgerechnet, dass wir ca. 700 Euro Miese gemacht haben. Und nun will der Vermieter auch noch mehr Geld ???
liebe Grüße und vielen Dank,
sommersisko
Hallo,
mal angenommen, ich wäre im Oktober letzten Jahres aus meiner
Wohnung ausgezogen und mal angenommen, ich hätte meinem
ehemaligen Vermieter meine neue Adresse mitgeteilt, weil
dieser diese wegen der Betriebskostenabrechnung benötigen
würde. Also gut. Weiter mal angenommen, dass ich bis zum
31.12.04 keine Betriebskostenabrechnung erhalten habe. Nun mal
angenommen, ich erhalte heute eine Mahnung, den ausstehenden
Betrag der Betriebskostenabrechnung sofort zu zahlen.
Dann eben die Abrechnung anfordern. Schriftlich !
Hääää??? Wenn ich doch gar keine Abrechnung erhalten habe ?
Mal angenommen, der ehemalige Vermieter hätte die
Betriebskostenabrechung an die alte Adresse geschickt, was
dann ??? An die Abrechnung hätte ich ja gar nicht kommen
können, weil ich dort gar nicht mehr gewohnt habe ???
Was nun ??? Der Vermieter hatte doch genügend Zeit, mir die
Abrechnung an meine neue Adresse, die er schliesslich hatte,
zu schicken ???
Mit dem vermieter hatten wir bisher viel Ärger. Erst beim
Auszug haben wir festgestellt, dass die Stromzähler unseres
kellers mit dem unserer nachbarn vertauscht wurden. Nun haben
wir drei jahre lang die Kosten für Trockner, Waschmaschine und
Kühltruhe unseres nachbarn bezahlt. Der Vermieter weigert
sich, die Kosten zu übernehmen. Die Verwechslung der
Stromzähler hat aber eindeutig der Vermieter verschuldet.
Was soll ich tun ??? Wir haben ausgerechnet, dass wir ca. 700
Euro Miese gemacht haben. Und nun will der Vermieter auch noch
mehr Geld ???
liebe Grüße und vielen Dank,
sommersisko
Empfehlung:
einen Mieterverein oder Rechtsanwalt zur Beratung aufsuchen. Die Angelegenheit dürfte in einem Rechtstreit enden.
Gruß
Günter
hallo günther,
vielen dank.
aber der zeitraum der 12 monate des abrechnungszeitraumes endete am 31.12.04. wäre der vermieter nicht verpflichtet gewesen, bis zum 31.12. die abrechnung zuzustellen ? Da er das ja nun nicht zeitgemäß getan hat, trotz der neuen adresse, ist der zeitraum ja nun doch abgelaufen, oder ??
liebe grüße,
sommersisko
hallo günther,
vielen dank.
aber der zeitraum der 12 monate des abrechnungszeitraumes
endete am 31.12.04. wäre der vermieter nicht verpflichtet
gewesen, bis zum 31.12. die abrechnung zuzustellen ? Da er das
ja nun nicht zeitgemäß getan hat, trotz der neuen adresse, ist
der zeitraum ja nun doch abgelaufen, oder ??
liebe grüße,
Hallo daniela,
Du sagst Auszug Oktoberletzten Jahres. Das wäre Oktober 2004. Meinst Du Oktober 2003 hätte die Abrechnung Dir bis 31.12.2004 vorliegen müssen. Das Gesetze schreibt von 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.
Sollte es also 31.10.2003 heissen, dann habe ich folgende Fragen und zwar 1. von wann bis wann ist der Abrechnungszeitraum ? Wenn der Endabrechnungszeitraum der 31.12.2003 gewesen ist, wann hast Du Dich umgemeldet und welche Massnahmen hast Du ergriffen, damit der Vermieter an Deine korrekte neue Anschrift die Post leiten kann ? Gab es eine Auskunftssperre über das Einwohnermeldeamt und die Post bei der Nachsendung ?
Das gesetz schreibt nämlich auch vor, dass die Abrechnung dann verwirkt ist, wenn der Vermieter durch eigens Verschulden die Abrechnung nicht vorlegt.
Bitte daher kurze Rückantwort. Werde am Samstag antworten.
Gruss Günter