Erstelle gerade meine erste Nebenkostenabrechnung. Wie werden Müllgebühren umgelegt, nach Personen, nach Wohnungen oder nach m² ?
Gruß,
Werner
Hallo Werner,
Ist der Verteilerschlüssel nicht bereits mietvertraglich geregelt, gilt für alle übrigen Betriebskosten, der Vermieter kann so nach „billigem Ermessen“ verteilen, was bedeutet, dass es einigermaßen gerecht zugehen muss.
Ich persönlich würde bei den Müllgebühren eine Abrechnung nach Köpfen bevorzugen.
Gruß Ivo
Erstelle gerade meine erste Nebenkostenabrechnung. Wie werden
Müllgebühren umgelegt, nach Personen, nach Wohnungen oder nach
m² ?
Hallo Werner,
zuerst einmal ist zu beachten, wenn bereits früher - wenn es sich also nicht um einen Neubau handelt und Erstvermietungen - vermietet war, dass dann die bisherige Abrechnungsformel entsprechen weiterhin vorgenommen werden muss.
Bei einer erstmaligen - es wurde noch nie eine Abrechnung für diese Mieter vorgenommen - ist der Abrechnungsshclüssel einmal festzulegen und dann bindend einzuhalten. Hier kann man selbstverständlich nach Personenzahlen abrehcnen. Diese Form hat jedoch einen gewaltigen Nachteil. Die in den Wohnungen gemeldeten ( nicht anwesenden, sondern gemeldeten) Personen müssen tagegenau geführt werden.
Eine Abrechnung nach der Wohnfläche ist rechtlich erlaubt, kann aber grob unbillig sein.
Persönlich empfehle ich den Vermietern sich bei der Müllabfuhr zu erkundigen, wie diese die Abrechnung gestaltet. Dieses System dann zu übernehmen. Oft wird nach Haushalt (unterteilt in Single-, Ein-, Zwei-, usw. Personenhaushalt ) abgerechnet. Andere wiederum rechnen für ein Haus mit zwei Wohnungen ( egal wieviel Personen dort leben ) ab. Es gibt auch Müllabfuhr nach Gewicht ( pro Haushalt). Wohl noch einige andere sinnvolle und weniger sinnvolle Methoden der Abrechnung.
Gruss Günter