Hallo Forum,
nehmen wir an, ein Mieter verstirbt nach einer Mietzeit von fast 50 Jahren. Der Bruder des Verstorbenen würde mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und erfährt schon mal vorab telefonisch, welche Vorstellungen der Vermieter zur Wohnungsrückgabe hat. Auf die Information, dass die Wohnung vor knapp einem Jahr komplett renoviert - d. h. Wände und Decken mit Raufaser tapeziert und gestrichen wurden - lässt der Vermieter durchblicken, dass die Raufaser von den Decken zu entfernen ist und diese neu zu streichen sind. Das verwundert mich nun sehr, oder gibt es hierfür eine Begründung?
Auszug aus Vertrag „Schönheitsreparaturen“:
Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung, d. h.
das Tapezieren und Anstreichen oder Kälken der Wände und Decken,
das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster,
das Streichen der Türen und Heizkörper.
Das Wohnungsunternehmen ist berechtigt, den Mieter zur ordnungsgemäßen Durchführung angemessener Schönheitsreparaturen anzuhalten.
Auszug aus Vertrag „Rückgabe der Mieträume“:
Der Mieter hat die Mieträume bei seinem Auszug dem Wohnungsunternehmen besenrein und ungezieferfrei zurückzugeben.
Meine Frage nun:
Nachdem die Tapezier-/und Malerarbeiten nachgewiesen werden können, muss auch noch nachgewiesen werden, dass die Anstriche Fenster, Türen etc. durchgeführt wurden. Welcher Zeitraum käme hier in Betracht?
Wird die Renovierungsklausel durch „besenrein“ nicht wieder aufgehoben?
Und was ist davon zu halten, dass der Vermieter das Entfernen der Raufaser von den Decken verlangt? Muss dem Folge geleistet werden?
Für Eure Antworten bedanke ich mich sehr herzlich im Voraus.
Gruß Reni
Hallo,
gerade weil es sich um ein Wohnungsbauunternehmen handelt kann ich mir nicht vorstellen, dass dies die wesentlichen Hinweise auf Schönheitsreparaturen im Vertrag sind.
nehmen wir an, ein Mieter verstirbt nach einer Mietzeit von
fast 50 Jahren. Der Bruder des Verstorbenen würde mit dem
Vermieter Kontakt aufnehmen und erfährt schon mal vorab
telefonisch, welche Vorstellungen der Vermieter zur
Wohnungsrückgabe hat. Auf die Information, dass die Wohnung
vor knapp einem Jahr komplett renoviert - d. h. Wände und
Decken mit Raufaser tapeziert und gestrichen wurden - lässt
der Vermieter durchblicken, dass die Raufaser von den Decken
zu entfernen ist und diese neu zu streichen sind. Das
verwundert mich nun sehr, oder gibt es hierfür eine
Begründung?
Auszug aus Vertrag „Schönheitsreparaturen“:
Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen innerhalb der
Wohnung, d. h.
das Tapezieren und Anstreichen oder Kälken der Wände und
Decken,
das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster,
das Streichen der Türen und Heizkörper.
hier fehlt der Zeitraum und was geschieht, wenn der Zeitraum nicht eingehalten wird !
Das Wohnungsunternehmen ist berechtigt, den Mieter zur
ordnungsgemäßen Durchführung angemessener
Schönheitsreparaturen anzuhalten.
eben, dann steht aber noch mehr im Vertrag.
Auszug aus Vertrag „Rückgabe der Mieträume“:
Der Mieter hat die Mieträume bei seinem Auszug dem
Wohnungsunternehmen besenrein und ungezieferfrei
zurückzugeben.
Meine Frage nun:
Nachdem die Tapezier-/und Malerarbeiten nachgewiesen werden
können, muss auch noch nachgewiesen werden, dass die Anstriche
Fenster, Türen etc. durchgeführt wurden. Welcher Zeitraum käme
hier in Betracht?
ja, aber nur dann, wenn die Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart sien. Siehe bite mal am Ende des Brettes „Was will ich wissen“.
Wird die Renovierungsklausel durch „besenrein“ nicht wieder
aufgehoben?
nein
Und was ist davon zu halten, dass der Vermieter das Entfernen
der Raufaser von den Decken verlangt? Muss dem Folge geleistet
werden?
Unsinn, Ausnahme es ist vereinbart, das bei Auszug Tapeten entfernt werden müssen. Dann wäre aber keine Renovierung geschuldet.
Gruss Günter
Hallo,
gerade weil es sich um ein Wohnungsbauunternehmen handelt kann
ich mir nicht vorstellen, dass dies die wesentlichen Hinweise
auf Schönheitsreparaturen im Vertrag sind.
Doch da steht sonst nichts. Zu bedenken ist vielleicht, dass der Vertrag aus dem Jahre 1958 stammt.
nehmen wir an, ein Mieter verstirbt nach einer Mietzeit von
fast 50 Jahren. Der Bruder des Verstorbenen würde mit dem
Vermieter Kontakt aufnehmen und erfährt schon mal vorab
telefonisch, welche Vorstellungen der Vermieter zur
Wohnungsrückgabe hat. Auf die Information, dass die Wohnung
vor knapp einem Jahr komplett renoviert - d. h. Wände und
Decken mit Raufaser tapeziert und gestrichen wurden - lässt
der Vermieter durchblicken, dass die Raufaser von den Decken
zu entfernen ist und diese neu zu streichen sind. Das
verwundert mich nun sehr, oder gibt es hierfür eine
Begründung?
Auszug aus Vertrag „Schönheitsreparaturen“:
Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen innerhalb der
Wohnung, d. h.
das Tapezieren und Anstreichen oder Kälken der Wände und
Decken,
das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster,
das Streichen der Türen und Heizkörper.
hier fehlt der Zeitraum und was geschieht, wenn der Zeitraum
nicht eingehalten wird !
Es ist wirklich kein Zeitraum angegeben.
Das Wohnungsunternehmen ist berechtigt, den Mieter zur
ordnungsgemäßen Durchführung angemessener
Schönheitsreparaturen anzuhalten.
eben, dann steht aber noch mehr im Vertrag.
Nein der Absatz endet hier und es folgt unter neuen Absätzen nur das Übliche bezüglich Schäden, Ungeziefer etc., die unverzüglich zu melden sind.
Auszug aus Vertrag „Rückgabe der Mieträume“:
Der Mieter hat die Mieträume bei seinem Auszug dem
Wohnungsunternehmen besenrein und ungezieferfrei
zurückzugeben.
Meine Frage nun:
Nachdem die Tapezier-/und Malerarbeiten nachgewiesen werden
können, muss auch noch nachgewiesen werden, dass die Anstriche
Fenster, Türen etc. durchgeführt wurden. Welcher Zeitraum käme
hier in Betracht?
ja, aber nur dann, wenn die Schönheitsreparaturen wirksam
vereinbart sien. Siehe bite mal am Ende des Brettes „Was will
ich wissen“.
Da schaue ich gerne mal nach, danke.
Wird die Renovierungsklausel durch „besenrein“ nicht wieder
aufgehoben?
nein
Und was ist davon zu halten, dass der Vermieter das Entfernen
der Raufaser von den Decken verlangt? Muss dem Folge geleistet
werden?
Unsinn, Ausnahme es ist vereinbart, das bei Auszug Tapeten
entfernt werden müssen. Dann wäre aber keine Renovierung
geschuldet.
Gruss Günter
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Gruß Reni