Hallo,
wenn ein ehemaliger Vermieter einen Grossteil der Kaution zurueckbehalten wollen wuerde, weil er z.B. wegen der Kuendigung und der Wohnungsabnahme extra zum Wohnungsstandort kommen musste - was kann man dagegen tun? Wo koennte man Paragraphen dazu finden?
Ist ein Vermieter dazu verpflichtet, bei ordnungsgemaess uebergebener Wohnung und Begleichung aller Verbindlichkeiten (Nebenkosten) die volle Kaution zurueckzugeben oder koennte er grundsaetzlich seine Auslagen abziehen?
Gruss
Desperado
Hallo,
wenn ein ehemaliger Vermieter einen Grossteil der Kaution
zurueckbehalten wollen wuerde, weil er z.B. wegen der
Kuendigung und der Wohnungsabnahme extra zum Wohnungsstandort
kommen musste - was kann man dagegen tun? Wo koennte man
Paragraphen dazu finden?
Ist ein Vermieter dazu verpflichtet, bei ordnungsgemaess
uebergebener Wohnung und Begleichung aller Verbindlichkeiten
(Nebenkosten) die volle Kaution zurueckzugeben oder koennte er
grundsaetzlich seine Auslagen abziehen?
Gruss
Hallo Desperado,
gem § 551 BGB dient die Kaution als Sicherheit. Ist eine ordnungsgemässe Übergabe erfolgt und gab es weder Mängel bei der Übergabe und sind zudem die Nebenkosten abgerechnet muss der Vermieter innerhalb von sechs Monaten nach Auszug aus der Mietwohnung die Kaution erstatten. Die Übernahme der Wohnung ist im Sinne des Gesetzes ein Akt der Verwaltung. Hier können und dürfen keine Kosten abgerechnet werden. Ausnahme: Der Mieter erscheint zum Termin nicht und der Vermieter muss nochmals anfahren. Dann kann er die Mehrkosten berechnen, die durch das Verschulden des Mieters auftreten.
Teilde dem Vermietr mit, dass er keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die Wohnungsübergabe hat, sondern dies zu seinen Pflichten gehört, die Wohnung zu übernehmen. Fordere ihn auf innerhalb bis spätestens 10./15.03. die Restkaution zu überweisen. Setze ihn, geht das Geld nicht ein, schriftlich in Verzug und übergebe den Vorgang einem Anwalt. Bitte aber beachten. Es müssen mindestens sechs Monate seit Auszug verstrichen oder nachweislich keinerlei Anspruch bestehen.
Gruss Günter