Hallo ihr Helfer,
darf ein Vermieter einen Gestattungsvertrag ablehnen?
Angenommener Sachverhalt:
Kabel-BW bietet Internet+Telefonie über das Kabelnetz an.
Voraussetzung hierfür ist, dass man bereits Kabel Kunde ist.
Ein Übergabepunkt und die Verkabelung ist also schon vorhanden.
Wir nehmen an, dass das Haus nicht über eine Hausantenne verfügt.
Um Telefonie und Internet zu bekommen, braucht man einen Gestattungsvertrag des Vermieters. Kabel BW behält sich dort eventuelle bauliche Veränderungen, bzw. die Verlegung neuer Kable vor.
Gruß Diphda