Gestattungsvertrag Kabel-BW

Hallo ihr Helfer,

darf ein Vermieter einen Gestattungsvertrag ablehnen?

Angenommener Sachverhalt:
Kabel-BW bietet Internet+Telefonie über das Kabelnetz an.
Voraussetzung hierfür ist, dass man bereits Kabel Kunde ist.
Ein Übergabepunkt und die Verkabelung ist also schon vorhanden.
Wir nehmen an, dass das Haus nicht über eine Hausantenne verfügt.
Um Telefonie und Internet zu bekommen, braucht man einen Gestattungsvertrag des Vermieters. Kabel BW behält sich dort eventuelle bauliche Veränderungen, bzw. die Verlegung neuer Kable vor.

Gruß Diphda

Hallo,

hier ein klares Nein. Der Vermieter muss ermöglichen, dass der Mieter die heutigen Informationssysteme nutzen kann. Allerdings hat er für etwaigen Arbeiten, die nur gegen Entgelt erfolgen, die Kosten als Mieter zu übernehmen.

Gruss Günter

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