Heizungsausfall-Mietminderung

Hallo,
mal angenommen, die gesamte Zentralheizung in einem Mietshaus fällt am Samstag vormittag aus. Samstag vormittag wird auch die Vermieterin benachrichtigt. Sie sagt aber, ein Notdienst sei zu teuer, sie würde Montag mal wo anrufen, dann würde Mittwoch vielleicht wer kommen.
Ich gehe mal davon aus, dass es nicht akzeptabel ist, im Februar so lange auf die Reparatur warten zu müssen. Weil sowas ja immer individuell entschieden wird, möchte ich mal fragen, ob mir jemand Tips geben kann: Nach wie vielen Tagen ohne Heizung kann man im Februar die Miete mindern? Wie viel kann man bedenkenlos mindern? Wenn man ankündigt, die Miete unter Vorbehalt zu zahlen, und nach ein paar Tagen wird die Heizung repariert; sollte man dann einfach einen Teil der nächsten Miete einbehalten? Und wie rechnet man so eine Mietminderung aus? Mal angenommen, man zahlt 500 € Miete. Die Heizung geht 5 Tage nicht und man möchte 50% mindern. Rechnet man dann die Miete geteilt durch die Kalendertage und dann 5 Tagessätze à 50%?
Danke für Tips und Hinweise!
Liebe Grüße, Lorinda

Hallo,

eine Mietminderung ist ab dem 1. Tag möglich. Ein totaler Heizungsausfall im Februar - derzeit ohnehin bei Minustemperaturen - zumindest bei uns von -16 Grad - berechtigt zur Mietminderung in Höhe von 100 % - bezogen auf die jeweiligen Tage.

Dein Beispiel: Februar 2005 Miete 500 €uro/28 Tage = pro Tag 17,86 €. Bei 5 Tagen also 5 x 17,86 € = 89,29 € ( LG Hamburg WM 76, 10).

Die Mietminderung schriftlich erklären. Umgehend auch erklären, dass etwige Schäden eingefrorener Leitungsrohre und etwaige Schäden an der Mietsache und am Eigentum bei einem Wasserrohrbruch zu Lasten des Vermieters gehen. Bitte im Schreiben auch weitere Mietzahlungen unter Vorbehalt stellen, insbesondere aber erklären, dass die bereits im Februar gezahlte Miete unter Vorbehalt steht und nunmehr die Mietminderung für den Februar 2005 mit der Miete März 2005 zur Aufrechnung gelangt. Ist der mÄrz per Dauwerauftrag gezhalt, dann hinweisne, dass die Mietminderung für den Februar 2005 mit der Miete April 2005 verrehcnet wird und - da der Brief sofort raus muss - weitere Mietminderungen bis die Heizung funktioniert für den Monat März ebenso verrechnet werden. Nach Abschluss der Arbeiten dann Miete März E 500/31=16,13 € x Tage mit Heizungsausfall März 2005.

Gruss Günter

Bei den derzeitigen Aussentemperaturen geht die Vermieterin ein erhebliches Risiko ein, dass in den Aussendwänden befindliche Leitungssysteme eingefrieren. Ein gerichtlich bestellter Gutachter hat in einem Verfahren uns erklärt, dass bei Aussentemperaturen von mehr als 12 Grad Minus innerhalb von 8-10 Stunden bei nicht bester Isolierung der Aussenwände damit gerechnet werden muss, dass die Kaltwasser- und Abflussleitungen eingefrieren.

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Hallo Günter,

ist man in einem solchen Fall nicht berechtigt selbst einen Notdienst zu beauftragen? Schließlich hat die Vermieterin ja Kenntnis von dem Mangel?

Ich dachte ich hätte da Mal etwas gelesen?

Danke vorab

Diphda, Günters Wissen u. Engagement sschätzend

Hallo,

nein, leider in dem Fall nicht, weil die Vermieterin erklärt, dass sie Handwerker bestellt hat. Eine Möglichkeit besteht, dass im Wege der einstweiligen Verfügung die Vermieterin verpflichtet wird umgehend die Heizung in Betrieb zu nehmen.

Gruss Günter

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Hallo Günter,

nein, leider in dem Fall nicht, weil die Vermieterin erklärt,
dass sie Handwerker bestellt hat. Eine Möglichkeit besteht,
dass im Wege der einstweiligen Verfügung die Vermieterin
verpflichtet wird umgehend die Heizung in Betrieb zu nehmen.

mein Gott, wie kleinlich das Gesetz sein kann. Kein Recht auf Abwendung von Notsituationen?

Ist ja schier unfassbar!

Da dürfen Menschen von anderen Mensche ohne Not genötigt werden über das Wochenende bei klirrender Kälte in eiskalten Wohnungen zu Hausen und ihnen ist die Hilfe zur Selbsthilfe verwehrt.
Erfrieren wird zwar wahrscheinlich keiner, aber so ein Verhalten/Gesetz finde ich echt respektlos.

Für mich grenzt das echt an Nötigung.
Was sollen da Familien mit Säuglingen machen? Einen Radiator kaufen?

Ne o.k. mehrere Heizlüfter für mehrere € tuns ja auch, oder mit dem Backofen heizen und in der Küche schlafen ginge je nach Küchengröße ja auch. Je enger um so wärmer. *Ironiemodus off*

By the way, kann man sich gegen Heizungsdefekte eigentlich versichern?

Diphda, erstaunt wie eiskalt und erbarmungslos manche Menschen sein können

Danke!
Hallo Günther,
vielen Dank, für die gute Antwort!
Gruß, Lorinda

Hallo Diphda,

By the way, kann man sich gegen Heizungsdefekte eigentlich
versichern?

ich weiß nicht, ob man sich dagegen versichern kann. Wir haben in unserem 6-Partien-Haus einen Wartungsvertrag, der einen Notdienst auch abends und am Wochenende einschließt. Das kostet natürlich auch, das ist klar.

Gruß

Johannes

Hallo Johannes,

By the way, kann man sich gegen Heizungsdefekte eigentlich
versichern?

ich weiß nicht, ob man sich dagegen versichern kann. Wir haben
in unserem 6-Partien-Haus einen Wartungsvertrag, der einen
Notdienst auch abends und am Wochenende einschließt. Das
kostet natürlich auch, das ist klar.

Das ist sicher eine gute Alternative. Finde ich gut von dir.
Wartungs- und Instandhaltungskosten sind ja, glaube ich, nicht umlagefähig, oder zumindest nur bedingt.

Schön dass deine mieter im Notfall nicht lange frieren müssen!

Diphda die weiß, dass Vermieter nicht nur Ungeheuer sind

Hallo Diphda,

ich weiß nicht, ob man sich dagegen versichern kann. Wir haben
in unserem 6-Partien-Haus einen Wartungsvertrag, der einen
Notdienst auch abends und am Wochenende einschließt. Das
kostet natürlich auch, das ist klar.

Das ist sicher eine gute Alternative. Finde ich gut von dir.
Wartungs- und Instandhaltungskosten sind ja, glaube ich, nicht
umlagefähig, oder zumindest nur bedingt.

Völlig richtige Auskunft. Ein Wartungsvertrag, der gleichzeitig auch auf Störungen abgeschlossen ist, muss in der Regel bei der Umlage in die Kosten der Wartung und Kosten der Instandhaltung getrennt werden. Kosten der Instandhaltung/Instandsetzung sind nicht umlagefähig. In der Regel wird man hier mindestens 30-40 % der Gesamtkosten als reine Vorsorgemassnahme abtrennen müssen. Wenn sich Mieter und Vermieter über diese Form einig sind, kann man es unter der Hand regeln. Einen Anspruch auf die Art der Gesamtumlage hat der Vermieter aber nicht.

Generalverträge dieser Art trifft man überwiegend in Wohnanlagen mit von den Eigentümern selbst bewohnten Wohnungen an.

Gruss Günter

Schön dass deine mieter im Notfall nicht lange frieren müssen!

Diphda die weiß, dass Vermieter nicht nur Ungeheuer sind

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