Hallo,
ich hoffe, ich halte mich an die Vorgaben zu diesem Thema… 
Also, die Situation ist folgende:
Jemand ist aus seiner Wohnung ausgezogen und soll nun seine Kaution nicht zurückbekommen.
Er hat dort 14 Monate gewohnt und hat die Wohnung renoviert übernommen.
Es sind im Mietvertrag die üblichen Fristen für Schönheitsreparaturen angegeben, die aber wegen der Kürze der Mietzeit nicht greifen.
Die Wohnung soll „besenrein“ übergeben werden.
Es steht aber auch im Mietvertrag, daß, wenn die letzte Renovierung länger als ein Jahr zurückliegt, 20% des Kostenvoranschlags der Renovierungskosten gezahlt werden müssen.
Ist so etwas zulässig?
Wie passt es denn dann zu dem Punkt „besenrein“ ?
Muss er wirklich zahlen?
Der Vermieter stößt sich daran , daß man ja sehen könne, wo die Couch gestanden hat und daß Flecken an der Decke sind(der Mieter hatte ein Halogen-Seilsystem an der Decke angebracht).
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Silke
Hallo,
Also, die Situation ist folgende:
Jemand ist aus seiner Wohnung ausgezogen und soll nun seine
Kaution nicht zurückbekommen.
Er hat dort 14 Monate gewohnt und hat die Wohnung renoviert
übernommen.
Es sind im Mietvertrag die üblichen Fristen für
Schönheitsreparaturen angegeben, die aber wegen der Kürze der
Mietzeit nicht greifen.
Die Wohnung soll „besenrein“ übergeben werden.
Es steht aber auch im Mietvertrag, daß, wenn die letzte
Renovierung länger als ein Jahr zurückliegt, 20% des
Kostenvoranschlags der Renovierungskosten gezahlt werden
müssen.
Ist so etwas zulässig?
ja, das ist zulässig. Alelrdinsg bitte mal am Ende des Bretts den Fragenkatalog „Was ich wissen will“ ansehen.
Wie passt es denn dann zu dem Punkt „besenrein“ ?
Muss er wirklich zahlen?
kommt darauf an.
Der Vermieter stößt sich daran , daß man ja sehen könne, wo
die Couch gestanden hat und daß Flecken an der Decke sind(der
Mieter hatte ein Halogen-Seilsystem an der Decke angebracht).
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Dort wo die Couch stand ist wohl von einem Abwohnen zu reden, sofern es keine Schäden gibt.
Gruss Günter
Auf was kommt es denn an?
Meines Wissens hat der Vermieter nur die Wand und die Decke beanstandet. Sind es bei der Decke nicht auch Spuren des Abwohnens?
Das ist doch kein Grund, die ganze Wohnung renovieren zu lassen,oder?
Weder an der Wand, noch an der Decke sind Schäden und sämtliche kleinen Bohrlöcher und Nagellöcher sind neu verputzt worden, sodaß man auch da keine Schäden feststellen kann (wobei das auch nicht beanstandet wurde).
Wie soll der Mieter sich denn jetzt verhalten?
Der Vermieter fordert, daß neu gestrichen wird.
Wenn der Mieter sich jetzt einverstanden erklärt, dieses Zimmer selber zu streichen und der Vermieter erklärt sich damit einverstanden, kann der Vermieter dann trotzdem auf diesen 20% bestehen?
Liebe Grüße,
Silke
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Hallo Silke,
Also, die Situation ist folgende:
Jemand ist aus seiner Wohnung ausgezogen und soll nun seine
Kaution nicht zurückbekommen.
Er hat dort 14 Monate gewohnt und hat die Wohnung renoviert
übernommen.
Es sind im Mietvertrag die üblichen Fristen für
Schönheitsreparaturen angegeben, die aber wegen der Kürze der
Mietzeit nicht greifen.
Die Wohnung soll „besenrein“ übergeben werden.
Es steht aber auch im Mietvertrag, daß, wenn die letzte
Renovierung länger als ein Jahr zurückliegt, 20% des
Kostenvoranschlags der Renovierungskosten gezahlt werden
müssen.
Ist so etwas zulässig?
ja, das ist zulässig. Alelrdinsg bitte mal am Ende des Bretts
den Fragenkatalog „Was ich wissen will“ ansehen.
Wie passt es denn dann zu dem Punkt „besenrein“ ?
Muss er wirklich zahlen?
kommt darauf an.
Der Vermieter stößt sich daran , daß man ja sehen könne, wo
die Couch gestanden hat und daß Flecken an der Decke sind(der
Mieter hatte ein Halogen-Seilsystem an der Decke angebracht).
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Dort wo die Couch stand ist wohl von einem Abwohnen zu reden,
sofern es keine Schäden gibt.
Gruss Günter
Auf was kommt es denn an?
Meines Wissens hat der Vermieter nur die Wand und die Decke
beanstandet. Sind es bei der Decke nicht auch Spuren des
Abwohnens?
Bei dem geschilderten Problem handelt es sich letztlich um keine übliche Abnutzung sondern im Sinne des Mietrechts um einen Schaden. Ich nehme hierbei auch die direkt angefragte Situation hier mit auf.
Das ist doch kein Grund, die ganze Wohnung renovieren zu
lassen,oder?
Nein, nur die Wand und die Decke. Nun wird es aber problematisch, wnen nur eine Wand gestrichen wird. Das kann farblich passen, das kann sich auch farblich absetzen.
Weder an der Wand, noch an der Decke sind Schäden und
sämtliche kleinen Bohrlöcher und Nagellöcher sind neu verputzt
worden, sodaß man auch da keine Schäden feststellen kann
(wobei das auch nicht beanstandet
???
wurde)
Wie soll der Mieter sich denn jetzt verhalten?
Der Vermieter fordert, daß neu gestrichen wird.
Decke und Wand streichen.
Wenn der Mieter sich jetzt einverstanden erklärt, dieses
Zimmer selber zu streichen und der Vermieter erklärt sich
damit einverstanden, kann der Vermieter dann trotzdem auf
diesen 20% bestehen?
Der Vermieter muss zustimmen, wenn der Mieter diesen Raum selbst streichen will. Lehnt der Vermieter die Vornahme der Eigenleistung des Mieters ab hat er alle Ansprüche verwirkt. D.h. der Mieter hat dann keine Leistungen zu erbringen - also auch nicht zu zahlen. Sollte aber nur unter Zeugen geklärt werden.
Die 20 % kann der Vermieter aber nicht verlangen, wenn die Wohnung gestrichen ist.
Gruss Günter
Vielen Dank für Deine Hilfe!!!
Liebe Grüße,
Silke
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