Pflege der Außenanlagen durch Vermieter

Hallo Wissende,
angenommen, der Vermieter führt auf seinem Grundstück die Pflege der Außenalagen selbst durch, und legt dafür einen monatlichen Betrag auf die vom Mieter zu tragenden Nebenkosten um.Die Höhe entspricht einem davor bestehenden Vertrag mit einer dazu beauftragten Person. Ist dies gerechtfertigt?
Danke für eine schnelle Antwort.
ruedikuehn

Auch hallo.

Wenn ich dem Link http://www.mieterbund.de/download/Wohnungs-Mietvertr… (S. 2+3…) Glauben schenken darf: JA, wenn es Betriebskosten sind.

mfg M.L.

Hallo Rüdiger,

der Vermieter darf selbstverständlich die Kosten umlegen. Jedoch hat er keinen Anspruch auf Zahlung gewerblicher Stundenlöhne. Er kann derzeit allenfalls pro Stunde 10 € berechnen. Alle andere wird derzeit von Gerichten nicht akzeptiert.

Gruss Günter

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Danke für die schnelle Hilfe

Gruß Rüdiger

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Hallo Rüdiger,

der Vermieter darf selbstverständlich die Kosten umlegen.
Jedoch hat er keinen Anspruch auf Zahlung gewerblicher
Stundenlöhne. Er kann derzeit allenfalls pro Stunde 10 €
berechnen. Alle andere wird derzeit von Gerichten nicht
akzeptiert.

Gruss Günter

Hallo Günter,

das würde aber bedeuten, dass der Vermieter genau Buch führen müsste. Sehe ich das richtig?

Wie verhält es sich aber in dem Fall, wenn das im Mietvertrag als Betriebskosten aufgeführt ist, aber monatelang durch den Vermieter nichts getan wurde und somit die Mieter (Laub fegen, Unkraut zupfen, sonst keinerlei Veränderung - halt nur Pflege) auf dem Grundstück tätig werden?

Lieben Gruss
Asmodine

Hallo Rüdiger,

der Vermieter darf selbstverständlich die Kosten umlegen.
Jedoch hat er keinen Anspruch auf Zahlung gewerblicher
Stundenlöhne. Er kann derzeit allenfalls pro Stunde 10 €
berechnen. Alle andere wird derzeit von Gerichten nicht
akzeptiert.

Gruss Günter

Hallo Günter,

das würde aber bedeuten, dass der Vermieter genau Buch führen
müsste. Sehe ich das richtig?

ja, so ist es aber.

Wie verhält es sich aber in dem Fall, wenn das im Mietvertrag
als Betriebskosten aufgeführt ist, aber monatelang durch den
Vermieter nichts getan wurde und somit die Mieter (Laub fegen,
Unkraut zupfen, sonst keinerlei Veränderung - halt nur Pflege)
auf dem Grundstück tätig werden?

Dann hat der Vermieter auch keinen Anspruch auf Umlage, denn was will er denn umlegen, wenn die Mieter selbst arbeiten ?

Gruss Günter