Angenommen, ein Vermieter hat seinem Mieter keine Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Bei dem Auszug des Mieters überreicht der Vermieter die Nebenkosten abrechnung von 11.02 bis 03.05. Ist das Rechtlich ok? Muss man die Summe Komplett bezahlen wenn die Summe z.B. 800,- € beträgt?
Vielen Dank!
Angenommen, ein Vermieter hat seinem Mieter keine
Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Bei dem Auszug des
Mieters überreicht der Vermieter die Nebenkosten abrechnung
von 11.02 bis 03.05. Ist das Rechtlich ok? Muss man die Summe
Komplett bezahlen wenn die Summe z.B. 800,- € beträgt?
Hallo dino,
der Vermieter muss die Rechnungen trennen. Er kann nicht von November 2002 bis März 2005 ( wobei der März noch nicht vorbei ist ) eine Gesamtabrechnung erteilen. Mehr als zwölf Monate, dabei müssen mindestens sechs Wintermonate enthalten sein, darf der Vermieter ohne vorherige Zustimmung des Mieters nicht abrechnen. Der VM muss hier aufgefordert werden jeweils eine Abrechnung für 2002, für 2003, für 2004 und ab 01.01.2005 - Auszug vorzulegen.
Guthaben aus 2002, 2003 und 2004 sowie 2005 sind zu erstatten.
Nachforderungen aus 2002 und 2003 sind nicht mehr zu zahlen, da 2002 bis spätestens 31.12.2003 und 2003 bis spätestens 31.12.2004 hätte vorgelegt werden müssen. Vorerst aber hierauf keinen Hiwneis. Einfach die Rechnungen anfordern und wenn diese vorliegen dann 2002 und 2003 ( bei Nachforderungen) zurückweisen.
Guthaben aus dem Zeitraum 2002 und 2003, wenn für 2004 eine Nachforderung besteht, einfach von 2004 abziehen.
Gruss Günter
Hallo Günter,
woher hast du bei der Angabe „Nebenkosten abrechnung von 11.02 bis 03.05.“ die Information, dass darin die Jahre 2002 und 2003 enthalten sind? Seit wann ist der 5. Monat der März?
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
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woher hast du bei der Angabe „Nebenkosten abrechnung von 11.02
bis 03.05.“ die Information, dass darin die Jahre 2002 und
2003 enthalten sind? Seit wann ist der 5. Monat der März?
hallo ulf,
bin nicht günter, finde deine anfrage aber „seltsam“ - denn ich interpretierte das „11.02 bis 3.05“ nicht als elfter februar bis dritter mai, was ja auch ein seltsamer nebenkostenabrechnungszeitraum wäre - zudem ohne die sinnvole jahresangabe.
ich lese es so: „11.02“ als elfter monat von 02 = november 2002, „3.05“ als dritter monat von 05= märz 2005.
und datumsformate wie 1/04 oder 8.03 mögen sparsam sein, sind mir aber als angabe aus monat und jahr geläufig.
find ich ziemlich logisch so.
gruß
ute
Hallo Ute,
03.05 (nicht 03/05) interpretiere ich als 3. Mai. Nach Deinem Hinweis erschließt sich mir die andere Logik.
Danke
Ulf
Sorry für die unklarheit, ich meinte Monat.Jahr!!!
Danke für die Antwort
Angenommen, ein Vermieter hat seinem Mieter keine
Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Bei dem Auszug des
Mieters überreicht der Vermieter die Nebenkosten abrechnung
von 11.02 bis 03.05. Ist das Rechtlich ok? Muss man die Summe
Komplett bezahlen wenn die Summe z.B. 800,- € beträgt?
Hallo dino,
der Vermieter muss die Rechnungen trennen. Er kann nicht von
November 2002 bis März 2005 ( wobei der März noch nicht vorbei
ist ) eine Gesamtabrechnung erteilen. Mehr als zwölf Monate,
dabei müssen mindestens sechs Wintermonate enthalten sein,
darf der Vermieter ohne vorherige Zustimmung des Mieters nicht
abrechnen. Der VM muss hier aufgefordert werden jeweils eine
Abrechnung für 2002, für 2003, für 2004 und ab 01.01.2005 -
Auszug vorzulegen.
Guthaben aus 2002, 2003 und 2004 sowie 2005 sind zu erstatten.
Nachforderungen aus 2002 und 2003 sind nicht mehr zu zahlen,
da 2002 bis spätestens 31.12.2003 und 2003 bis spätestens
31.12.2004 hätte vorgelegt werden müssen. Vorerst aber hierauf
keinen Hiwneis. Einfach die Rechnungen anfordern und wenn
diese vorliegen dann 2002 und 2003 ( bei Nachforderungen)
zurückweisen.
Guthaben aus dem Zeitraum 2002 und 2003, wenn für 2004 eine
Nachforderung besteht, einfach von 2004 abziehen.
Gruss Günter
Hallo Günter,
woher hast du bei der Angabe „Nebenkosten abrechnung von 11.02
bis 03.05.“ die Information, dass darin die Jahre 2002 und
2003 enthalten sind? Seit wann ist der 5. Monat der März?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Ulf,
aus der Logik, die sich mir aus der Frage erschlossen hat. Es wird dargetsellt, dass der Vermieter keine Abrechnungen erstellt hat udn diese bei Auszug übergeben hat. Also kann es kaum der 11. Februar desselben Jahres sein, wenn der Auszug der 3. Mai sein soll. Ich schreibe z.B. 11/02 oder 03/05. Oder ich diktiere bei Aktenzeichen z.B. aus 02 wird dann xxx/02 geschrieben.
Gruss Günter