Eilt - Kündigung mittels einstweiliger Verfügung?

Hallo Leute,

ich hätte eine dringende Frage mit noch dringender Bitte um Antwort:

Ein Vermieter versucht über mehrere Jahre hinweg, einen Mieter aus der Wohnung zu klagen. Alle rechtlichen Möglichkeiten sind bis dato gescheitert. Also erfindet er VM irgendwelche Geschichten und Anschuldigungen - auch damit klappts nicht. Jetzt behauptet er, vom Mieter bedroht und beleidigt worden zu sein - Fakt ist: Er hat dem Mieter während einer Diskussion ins Gesicht gespukt. Ein paar Tage später bekommt der Mieter eine Abschrift vom Gericht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Mieter, dass dieser SOFORT und ohne vorherige mündliche Verhandlung die Whg. zu räumen hat. Geht sowas? Oder muss nicht fristlos gekündigt und bei Widerspruch eine Räumungsklage eingereicht werden? Ausserdem: Der Mieter ist eine alleinerziehende ALG-II-Empfängerin mit zwei Kindern…

Ich bitte dringend um Antworten - Ihr würdet mir damit sehr weiterhelfen! Vielen Dank schon mal im Voraus!!!

Micha

Hallo Leute,

ich hätte eine dringende Frage mit noch dringender Bitte um
Antwort:

Ein Vermieter versucht über mehrere Jahre hinweg, einen Mieter
aus der Wohnung zu klagen. Alle rechtlichen Möglichkeiten sind
bis dato gescheitert. Also erfindet er VM irgendwelche
Geschichten und Anschuldigungen - auch damit klappts nicht.
Jetzt behauptet er, vom Mieter bedroht und beleidigt worden zu
sein - Fakt ist: Er hat dem Mieter während einer Diskussion
ins Gesicht gespukt.
WQar eine Beleidigung
Ein paar Tage später bekommt der Mieter
eine Abschrift vom Gericht - Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung gegen den Mieter, dass dieser SOFORT
und ohne vorherige mündliche Verhandlung die Whg. zu räumen
hat. Geht sowas?

Beantragen kann er die ob er sie bekommt ist eine Frage hier nicht zu klären
Du hast doch gesehen das es geht.
Man kann von hier aus nur sagen: ALG II Bescheinigung mitnehmen zum Amtsgericht -->zum Rechtspfleger einen Rechtsberatungsschein holen.

10 Euro Bereit halten und zum Anwalt.

Jakob

Oder muss nicht fristlos gekündigt und bei
Widerspruch eine Räumungsklage eingereicht werden? Ausserdem:
Der Mieter ist eine alleinerziehende ALG-II-Empfängerin mit
zwei Kindern…

Ich bitte dringend um Antworten - Ihr würdet mir damit sehr
weiterhelfen! Vielen Dank schon mal im Voraus!!!

Micha