Hallo,
Angenommen jemand hat mit seinem Vermieter ein Mündliche Vereinbarung getroffen das nach vollständiger Modernisierung (Alle Fenster+Heizungsanlage)die im Mietevertrag festgehaltene K-Miete bezahlt werden soll. Bis Dato gibt es eine Mietminderung von einigen Euro´s.
Jetzt hat der Vermieter bis auf 2.Fenster alles erledigt und bittet auf einen Notizzettel um die Vereinbarte Mieterhöhung.
Der Mieter hat das Recht abzulehnen oder ?
Der Mieter würde evtl. 50% der Forderung Zahlen, da ja auch was am Haus gemacht wurde. Hat der Mieter dadurch rechtliche Nachteile ?
2.Frage:
In der Nebenkostenabrechnung ist eine frist von 1. Woche gesetzt zur Nachzahlung gesetzt.
Ich halte dies erheblich zu wenig Zeit damit der Mieter zeit hat 500 Euro Nachzahlung zu kontrollieren.
Vielen Dank
Hallo,
Angenommen jemand hat mit seinem Vermieter ein Mündliche
Vereinbarung getroffen das nach vollständiger Modernisierung
(Alle Fenster+Heizungsanlage)die im Mietevertrag festgehaltene
K-Miete bezahlt werden soll. Bis Dato gibt es eine
Mietminderung von einigen Euro´s.
Jetzt hat der Vermieter bis auf 2.Fenster alles erledigt und
bittet auf einen Notizzettel um die Vereinbarte Mieterhöhung.
Der Mieter hat das Recht abzulehnen oder ?
Na klar bis alles erledigt ist.
Der Mieter würde evtl. 50% der Forderung Zahlen, da ja auch
was am Haus gemacht wurde. Hat der Mieter dadurch rechtliche
Nachteile ?
Nein – bis auf den Umstand der Anerkennung
2.Frage:
In der Nebenkostenabrechnung ist eine frist von 1. Woche
gesetzt zur Nachzahlung gesetzt.
Ich halte dies erheblich zu wenig Zeit damit der Mieter zeit
hat 500 Euro Nachzahlung zu kontrollieren.
Ist es auch 1 Monat sollte man haben.
Zeitdruck ist ein schlechter Ratgeber.
Jakob
Vielen Dank
Hallo,
Angenommen jemand hat mit seinem Vermieter ein Mündliche
Vereinbarung getroffen das nach vollständiger Modernisierung
(Alle Fenster+Heizungsanlage)die im Mietevertrag festgehaltene
K-Miete bezahlt werden soll. Bis Dato gibt es eine
Mietminderung von einigen Euro´s.
Der Mieter sollte hier seine Mietminderung prüfen und ggfls. zurückfahren. Wenn vereinbart wurde, dass die volle Miete erst ab Einbau aller Fenster gezhalt werden muss, ist dies so vereinbart. Allerdings, da es eine mündliche Vereinbarung ist, ist der Mieter beweispflichtig, wenn der Vermieter diese Vereinbarung bestreitet.
Persönlich empfehle ich hier dem Mieter der vereinbarten Miete Zustimmung zu erteilen. Zumindets aber sollte die Mietminderung analog der ausgeführten Arbeiten nur noch auf die Räume beschränkt bleiben, die betroffen sind.
Jetzt hat der Vermieter bis auf 2.Fenster alles erledigt und
bittet auf einen Notizzettel um die Vereinbarte Mieterhöhung.
Der Mieter hat das Recht abzulehnen oder ?
Der Mieter würde evtl. 50% der Forderung Zahlen, da ja auch
was am Haus gemacht wurde. Hat der Mieter dadurch rechtliche
Nachteile ?
2.Frage:
In der Nebenkostenabrechnung ist eine frist von 1. Woche
gesetzt zur Nachzahlung gesetzt.
Ich halte dies erheblich zu wenig Zeit damit der Mieter zeit
hat 500 Euro Nachzahlung zu kontrollieren.
Solche Fristen sind nicht wirksam. Innerhalb von 4 Wochen ist zu prüfen und/oder zu zahlen.
Gruss Günter