Neues Haus / Betriebskosten

Angenommen… jemand zieht zum 1.3.2003 in eine Wohnung ein… dann wäre doch der Betriebskostenabrechnungszeitraum… der 1. 3. 2004 …oder ? und die Abrechnung müßte dann spätestens am 1. 3. 2005 im Briefkasten gelegen haben ? wäre das richtig so ??

ich bitte um Antworten…

Der Abrechnungszeitraum ist bestimmt im Mietvertrag geregelt.

Wenn nicht, dann ist es das Kalenderjahr.

31.12.2003 wäre dann zum 01,01.2005 abzurechnen gewesen Ausschlussfrist ablauf.

Es sei denn er konnte nicht abrechnen.

Hast Du zuviel gezahlt besteht ein Rückzahlungsanspruch.

Also… abrechnen muss er.

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

üblicherweise wird das Kalenderjahr zum Abrechnungsjahr genommen. Es kann aber auch andere Fristen geben und diesen müssen weder vertraglich vereinbart sein noch muss der Mieter den entsprechenden Fristen zustimmen.

Der Vermieter muss nur beachten, dass er nicht mehr als 12 Monate abrechnet und es müssen in der Abrechnungsperiode mindestens 2 kalte Abrechnungszeiträume vorliegen z.B. Jan - März und Okt - Dez.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]