Kündigungsfrist Untermieter?

Hallo,

wie lang ist die Kündigungsfrist für einen Untermietvertrag für eine möblierte Wohnung? Gibt es da Unterschiede zu unmöblierten? Danke für Eure Auskunft.

Liebe Grüße
Heidi

Hallo,

eine möbilierte Wohnung kann - wenn der Mietvertrag ab 01.09.2001 vereinbart wurde - mit mindestens drei Monate Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die möbilierte Wohnung, die getrennt von der Hauptwohnung des Vermieters als "abgeschlossene Wohneinheit zu bewerten ist, eine eigene Eingangstüre hat, ist genau so zu behandeln wie eine Mietwohnung. Die Möbilierung ist hier nicht in Beziehung auf den Kündigungsbereich zu beachten.

Gruss Günter

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Hallo Günther,

gilt diese Regelung auch bei einem vermietetem (möbliertem) Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters. (sozusagen als WG genutzt, kein eigener Eingang, Küchenmitbenutzung,…)
Ist all Kündigungsfrist auch 3 Monate anzusetzen?

Danke schon mal im voraus

Schöne Grüße

Lahela

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Hallo Günther,

gilt diese Regelung auch bei einem vermietetem (möbliertem)
Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters. (sozusagen als WG
genutzt, kein eigener Eingang, Küchenmitbenutzung,…)
Ist all Kündigungsfrist auch 3 Monate anzusetzen?

Hallo,

für möbilierten Wohnraum innerhalb der Wohnung des VM gilt: Die Kündigung kann bis zum 15. eines Monats zum Ablauf desselben Monats ausgesprochen werden.

Gruss Günter

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