Lärmbelästigung durch krabeln?

Hi Leute,

habe da seit gerade eben ein kleines Problem.

Situation:

wir leben in einem Hochhaus in einer drei Zimmerwohnung und haben einen kleinen Sohn mit 11 Monaten der gerade seine Welt mit krabbeln laufen usw. erkundet und das naja wie wir finden zwar normal aber unsere untere Nachbarin (ist an Krebs erkrankt) beschwerte sich gerade bei mir das dies nicht sein kann das der so laut ist und bis angeblich 22 Uhr (kann ich nicht verstehen geht spät. um 21.30 Uhr ins Bett). Naja auf jedenfall hat sie uns gedroht dies bei der Verwaltung zu melden das es unzumutbar ist usw. usw.

Ich mein gut krabbeln ist nicht gerade leise bei ihm vorallem wenn wir „gschmarrie“ (ja wir sind Franken) mit ihm machen.

Also nun meine Frage:

Muss ich mir da wirklich Sorgen machen das wir die Wohnung dadurch verlieren bzw. wie ist die Rechtslage dafür???

Ich kann den kleinen ja wohl kaum festbinden und für ein aufgewecktes Kind wie unseren Sohn ist das auch nicht schön die ganze Zeit still am Windelarsch zu sitzen oder?

Danke schon mal für eure Antworten

lg

Michael Doris und Marcel-Renè(der kleine „Lausbub“)

Hallo,

nun mal keine Angst. Bei einem Säugling, aber auch bei Kleinkindern hat ein Mieter keine Chance, sich zu beschweren. Der BGH hat zurecht darauf hingewiesen, dass alles was der Entwicklung eines Kinders dient ( ein Säugling - selbst wenn er zahnt - ) hinzunehmen ist.

Keine Sorgen also.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

offtopic: was ist denn ‚gschmarrie‘?
…das tät mich jetzt ja mal interessieren:smile:

Viele Grüße
Ayla (Rheinländerin)

…das tät mich jetzt ja mal interessieren:smile:

Viele Grüße
Ayla (Rheinländerin)

hm wie kann man gschmarrie beschreiben?? Spaß machen ihn zum lachen bringen sich einfach mit ihm beschäftigen wie z.b. wenn er wegkrabbelt hinter und umgekehrt das ist im groben gesagt gschmarrie