Mietstundung - Zinsen möglich?

Hallo,

angenommen der Mieter möchte für den Monat April die Miete gestundet haben und möchte diese Miete in Raten von 50 Euro zusätzlich zur Miete ab Mai abzahlen.
Können Zinsen für die Stundung verlangt werden, wenn ja in welcher Höhe??

Danke für hilfreiche Antworten.

Gruß
Sid

Hallo,

angenommen der Mieter möchte für den Monat April die Miete
gestundet haben und möchte diese Miete in Raten von 50 Euro
zusätzlich zur Miete ab Mai abzahlen.
Können Zinsen für die Stundung verlangt werden, wenn ja in
welcher Höhe??

Ja, in Banküblicher Höhe, also etwa 10%

Jakob

Danke für hilfreiche Antworten.

Gruß
Sid

Hallo,
erstmal danke für die Antwort.
Kann man das mit den 10 % auch irgendwo nachlesen?

Gruß
Sid

Hallo,
erstmal danke für die Antwort.
Kann man das mit den 10 % auch irgendwo nachlesen?

Ist nur aus dem Bauch herraus es gibt den Zinswucher … eine Straftat, bis dahin ist alles erlaubt.

50% über den Marktüblichen Zins ist …

§ 302 a I Nr. 2 StGB Kreditwucher.

Kucks Du…

http://www.google.de/search?hl=de&q=%C2%A7+302a+++St…

Jakob

Gruß
Sid

Hallo,
jo danke, gegoogelt hab ich auch schon!
Also kuck ich mal weider :smile:)!

Gruß
Sid

Hallo,

angenommen der Mieter möchte für den Monat April die Miete
gestundet haben und möchte diese Miete in Raten von 50 Euro
zusätzlich zur Miete ab Mai abzahlen.
Können Zinsen für die Stundung verlangt werden, wenn ja in
welcher Höhe??

Danke für hilfreiche Antworten.

Gruß

Hallo,

sicher kann der VM hierfür Zinsen verlangen. Jedoch muss dies schriftlich vereinbart sein. Dabei kommt es wohl auch darauf an, ob der VM den üblichen Zinssatz bei der Bank berechnet oder aber sich wegen eigener Kontenüberziehung diese Zinsen ersetzen lässt, die ihm bei rechtzeitiger Zahlung nicht entstanden wären. Tipp: Die Hausbank fragen.

Gruss Günter