Hallo,
angenommen, eine Familie zieht in eine Mietwohnung, in der Teppichboden verlegt wurde. Im Mietvertrag ist dieser Teppichboden auch erwähnt. Wenn die Familie wegen zweier kleiner Kinder den Teppichboden durch Laminat ersetzen will, muß vorher der Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt werden?
Darf der Vermieter weiterhin verlangen, daß der Mieter an alle Fenster Gardienen aufhängt?
Im Voraus vielen Dank für die Antwort
beatie
Hallo,
angenommen, eine Familie zieht in eine Mietwohnung, in der
Teppichboden verlegt wurde. Im Mietvertrag ist dieser
Teppichboden auch erwähnt. Wenn die Familie wegen zweier
kleiner Kinder den Teppichboden durch Laminat ersetzen will,
muß vorher der Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt werden?
Ja.
Er kann sich den Rückbau vorbehalten, oder die Verlegung verbieten.
Beispielsweise wenn ein Holzdielenboden darunter ist, der durch einen anderen Feuchtehaushalt leidet. z.B. verschimmelt.
Darf der Vermieter weiterhin verlangen, daß der Mieter an alle
Fenster Gardienen aufhängt?
Verlangen darf er das, aber tun muss man es nicht.
Jakob
Im Voraus vielen Dank für die Antwort
beatie
Hallo Beatie,
Wenn die Familie wegen zweier
kleiner Kinder den Teppichboden durch Laminat ersetzen will,
muß vorher der Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt werden?
Sagen wir es mal so:
Wenn vorher Teppichboden lag und Laminat verlegt wird, müssen die Türen abgeschnitten werden, damit sie sich öffnen lassen.
Ich als Vermieter wäre nicht besonders erfreut, wenn mein Mieter so was ohne Rücksprache macht.
Zum anderen kann der Vermieter verlangen, daß der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird, also Teppichboden mit passenden Türen (–> Neuanschaffung von Innentüren fällig).
Also auf alle Fälle vorher mit dem Vermieter sprechen.
Was ich von Laminat halte, hab ich im Handwerkbrett schon einige male geäußert - nichts. M.E. ist das fabrickneuer Sperrmüll.
Darf der Vermieter weiterhin verlangen, daß der Mieter an alle
Fenster Gardienen aufhängt?
Wie schon gesagt, verlangen kann er es aber ihr müßt es nicht tun. Dazu besteht keinerlei Verpflichtung.
Gandalf
hallo Gandalf
Was ich von Laminat halte, hab ich im Handwerkbrett schon
einige male geäußert - nichts. M.E. ist das fabrickneuer
Sperrmüll.
Also bei meinen Eltern liegt der Laminatboden Ohne Probleme seit 96…
*selbstverlegt*
Wo siehst Du ein Problem?
Gruß
Winni
Hallo,
für die Verlegung von Laminat benötigt der Mieter die Zustimmung des VM. Insbesondere der Hinweis von Winni wegen dem Abschleifen der Türen muss beachtet werden. Es muss aber auch - Jakob hat hingewiesen - der Unterbau unter dem Teppichboden beachtet werden.
Vorhänge kann der VM nicht vorschreiben.
Gruss Günter
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