Hallo!
Die Nebenkostenabrechnung ist dieses Mal unglaublich hoch
ausgefallen. Statt ca 50 Euro Nachzahlung die letzten Jahre,
sind es diesmal knapp 200 Euro!
Erklaert wird dies laut Brief so:
Im Gegensatz zu den vorhergehenden Jahren wurde darin nicht
der Erhoehungsbeitrag, sondern die Grundsteuer in voller Hoehe
umgelegt.
Ist die Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart ? Wenn ja, dann darf sie nach der Wohnfläche umgelegt werden. Ist es hier möglicherweise ein bezogener Neubau ? Ist möglicherweise der Wert erst jetzt vom Finanzamt neu festgesetzt worden und hat eine höhere Grudnsteuer ausgelöst oder hat der Vermieter nur jeweils die höheren jährlichen Beträge umgelegt und den Grundbetrag als Anteil der Miete stillschweigend berechnet ?
Nach Deiner Darstellung hat der Vermieter bisher offenbar immer schon eine höhere Grundsteuer bezahlt, aber nie diese voll umgelegt, sondern nur die jährlichen Steigerungsbeträge umgelegt. Dann erhebt sich die Frage, ob bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart wurde, dass die Grundsteuer nicht umgelegt wird, soedern nur höhere Folgebeträge zur Umlage kommen. Dann darf aber „Umlage Grudnsteuer“ nicht vereinbart sein.
Oder aber, der VM hat von sich aus bisher auf die vereinbarte Grundsteuer verzichtet, nur die Erhöhungsbeträge weitergeben und nimmt nun den Vertrag zum Anlass die Umlage voll vorzunehmen.
Fuer das Haus soundso belaufen sich die Mehrkosten fuer 2004
auf 570 Euro, die im Verhaeltnis der Wohnflaechen verteilt
wurden.
Unabhaengig davon, ob dies im Rahmen der bestehenden
Mietvertraege vorgesehen ist oder nicht, bitte ich um Ihr
Verstaendnis fuer diese Massnahme. Auf diese Weise koennen die
bisherigen Nettomieten auch weiterhin beibehalten werden.
Das ist natürlich Quatsch. Wenn keine Vereinbarung über die Grundteuer getroffen ist, kann er weder dann die Erhöhungsbeträge umlegen und schon überhaupt nicht die gesamte Grundsteuer. Allerdings müsste es dann zur Vertragsänderung kommen, wenn die Mieter hier zustimmen. Es kommt auf jeden Fall zur stillschweigenden Vertragsänderung, wenn der Mieter mehr als ein Jahr nacheinander diese Kosten übernimmt.
Den Mietvertrag vor Ort von einem Mieterverein oder Anwalt prüfen lassen. Sinnvoll ist auch, wenn bisher keine Grundsteuer vereinbart war, zuerst einmal die ortsüblichen Mietpreise zu prüfen und dann je nach Umständen eine Vertragsänderung anzustreben, die einerseits beinhaltet, dass der Mieter die anteiligen Kosten der Grundsteuer übernimmt, im Gegenzug der Vermieter diese Mehrkosten als so sichert, dass er auf Mieterhöhungen in den nächsten drei Jahren Verzicht erklärt.
Gruss Günter
Kann mir das jemand erklaeren? Warum diese Kostenexplosion und
ist das so gerechtfertigt??
vg und danke