Nebenkostenabrechnung hoch

Hallo!
Die Nebenkostenabrechnung ist dieses Mal unglaublich hoch ausgefallen. Statt ca 50 Euro Nachzahlung die letzten Jahre, sind es diesmal knapp 200 Euro!

Erklaert wird dies laut Brief so:
Im Gegensatz zu den vorhergehenden Jahren wurde darin nicht der Erhoehungsbeitrag, sondern die Grundsteuer in voller Hoehe umgelegt.

Fuer das Haus soundso belaufen sich die Mehrkosten fuer 2004 auf 570 Euro, die im Verhaeltnis der Wohnflaechen verteilt wurden.

Unabhaengig davon, ob dies im Rahmen der bestehenden Mietvertraege vorgesehen ist oder nicht, bitte ich um Ihr Verstaendnis fuer diese Massnahme. Auf diese Weise koennen die bisherigen Nettomieten auch weiterhin beibehalten werden.

Kann mir das jemand erklaeren? Warum diese Kostenexplosion und ist das so gerechtfertigt??

vg und danke

Hallo!
Die Nebenkostenabrechnung ist dieses Mal unglaublich hoch
ausgefallen. Statt ca 50 Euro Nachzahlung die letzten Jahre,
sind es diesmal knapp 200 Euro!

Erklaert wird dies laut Brief so:
Im Gegensatz zu den vorhergehenden Jahren wurde darin nicht
der Erhoehungsbeitrag, sondern die Grundsteuer in voller Hoehe
umgelegt.

Ist die Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart ? Wenn ja, dann darf sie nach der Wohnfläche umgelegt werden. Ist es hier möglicherweise ein bezogener Neubau ? Ist möglicherweise der Wert erst jetzt vom Finanzamt neu festgesetzt worden und hat eine höhere Grudnsteuer ausgelöst oder hat der Vermieter nur jeweils die höheren jährlichen Beträge umgelegt und den Grundbetrag als Anteil der Miete stillschweigend berechnet ?

Nach Deiner Darstellung hat der Vermieter bisher offenbar immer schon eine höhere Grundsteuer bezahlt, aber nie diese voll umgelegt, sondern nur die jährlichen Steigerungsbeträge umgelegt. Dann erhebt sich die Frage, ob bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart wurde, dass die Grundsteuer nicht umgelegt wird, soedern nur höhere Folgebeträge zur Umlage kommen. Dann darf aber „Umlage Grudnsteuer“ nicht vereinbart sein.

Oder aber, der VM hat von sich aus bisher auf die vereinbarte Grundsteuer verzichtet, nur die Erhöhungsbeträge weitergeben und nimmt nun den Vertrag zum Anlass die Umlage voll vorzunehmen.

Fuer das Haus soundso belaufen sich die Mehrkosten fuer 2004
auf 570 Euro, die im Verhaeltnis der Wohnflaechen verteilt
wurden.

Unabhaengig davon, ob dies im Rahmen der bestehenden
Mietvertraege vorgesehen ist oder nicht, bitte ich um Ihr
Verstaendnis fuer diese Massnahme. Auf diese Weise koennen die
bisherigen Nettomieten auch weiterhin beibehalten werden.

Das ist natürlich Quatsch. Wenn keine Vereinbarung über die Grundteuer getroffen ist, kann er weder dann die Erhöhungsbeträge umlegen und schon überhaupt nicht die gesamte Grundsteuer. Allerdings müsste es dann zur Vertragsänderung kommen, wenn die Mieter hier zustimmen. Es kommt auf jeden Fall zur stillschweigenden Vertragsänderung, wenn der Mieter mehr als ein Jahr nacheinander diese Kosten übernimmt.

Den Mietvertrag vor Ort von einem Mieterverein oder Anwalt prüfen lassen. Sinnvoll ist auch, wenn bisher keine Grundsteuer vereinbart war, zuerst einmal die ortsüblichen Mietpreise zu prüfen und dann je nach Umständen eine Vertragsänderung anzustreben, die einerseits beinhaltet, dass der Mieter die anteiligen Kosten der Grundsteuer übernimmt, im Gegenzug der Vermieter diese Mehrkosten als so sichert, dass er auf Mieterhöhungen in den nächsten drei Jahren Verzicht erklärt.

Gruss Günter

Kann mir das jemand erklaeren? Warum diese Kostenexplosion und
ist das so gerechtfertigt??

vg und danke

hi

Ist die Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart ? Wenn ja, dann
darf sie nach der Wohnfläche umgelegt werden.

Unter allgemeine Betriebskosten steht unter anderem auch die Grundsteuer.

Ist es hier
möglicherweise ein bezogener Neubau ?

nein. eher alt.

Ist möglicherweise der
Wert erst jetzt vom Finanzamt neu festgesetzt worden und hat
eine höhere Grudnsteuer ausgelöst oder hat der Vermieter nur
jeweils die höheren jährlichen Beträge umgelegt und den
Grundbetrag als Anteil der Miete stillschweigend berechnet ?

oh, weiss ich nicht.

Nach Deiner Darstellung hat der Vermieter bisher offenbar
immer schon eine höhere Grundsteuer bezahlt, aber nie diese
voll umgelegt, sondern nur die jährlichen Steigerungsbeträge
umgelegt. Dann erhebt sich die Frage, ob bei Abschluss des
Mietvertrages vereinbart wurde, dass die Grundsteuer nicht
umgelegt wird, soedern nur höhere Folgebeträge zur Umlage
kommen. Dann darf aber „Umlage Grudnsteuer“ nicht vereinbart
sein.

Oder aber, der VM hat von sich aus bisher auf die vereinbarte
Grundsteuer verzichtet, nur die Erhöhungsbeträge weitergeben
und nimmt nun den Vertrag zum Anlass die Umlage voll
vorzunehmen.

aber warum?

Den Mietvertrag vor Ort von einem Mieterverein oder Anwalt
prüfen lassen.

wieviel kostet das ca?

Noch ein kleines Problem. Der Haushalt ist noch als zwei Personenhaushalt angefuehrt und berechnet, obwohl eine Person vor einem halben Jahr in eine andere Wohnung ausgezogen ist. Allerdings hat sich diese Person erst vor ca einer Woche umgemeldet.
Gibt es die Moeglichkeit aufgrund dieser Tatsache die Nebenkostenabrechnung im Nachhinein zu veraendern.

Danke und VG

hi

Ist die Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart ? Wenn ja, dann
darf sie nach der Wohnfläche umgelegt werden.

Unter allgemeine Betriebskosten steht unter anderem auch die
Grundsteuer.

Ist es hier
möglicherweise ein bezogener Neubau ?

nein. eher alt.

Ist möglicherweise der
Wert erst jetzt vom Finanzamt neu festgesetzt worden und hat
eine höhere Grudnsteuer ausgelöst oder hat der Vermieter nur
jeweils die höheren jährlichen Beträge umgelegt und den
Grundbetrag als Anteil der Miete stillschweigend berechnet ?

oh, weiss ich nicht.

Nach Deiner Darstellung hat der Vermieter bisher offenbar
immer schon eine höhere Grundsteuer bezahlt, aber nie diese
voll umgelegt, sondern nur die jährlichen Steigerungsbeträge
umgelegt. Dann erhebt sich die Frage, ob bei Abschluss des
Mietvertrages vereinbart wurde, dass die Grundsteuer nicht
umgelegt wird, soedern nur höhere Folgebeträge zur Umlage
kommen. Dann darf aber „Umlage Grudnsteuer“ nicht vereinbart
sein.

Oder aber, der VM hat von sich aus bisher auf die vereinbarte
Grundsteuer verzichtet, nur die Erhöhungsbeträge weitergeben
und nimmt nun den Vertrag zum Anlass die Umlage voll
vorzunehmen.

aber warum?

Manchmal haben VM die Umlage der Grundsteuer vereinbart, berechnen diese aber nicht. Wenn sich dann plötzliche Erhöhungen durch die Kommune ergeben erscheinen dann manchmal die gesamten Grundsteuern. Der VM geht den einfachen Weg. Statt der Mieterhöhung legt er einfach die vereinbarten Kosten voll um. Ist also dann erlaubt.

Den Mietvertrag vor Ort von einem Mieterverein oder Anwalt
prüfen lassen.

wieviel kostet das ca?

je nach Verein zwischen 30 EURO und 100 EURO im Jahr. Einfahc nachfragen.

Noch ein kleines Problem. Der Haushalt ist noch als zwei
Personenhaushalt angefuehrt und berechnet, obwohl eine Person
vor einem halben Jahr in eine andere Wohnung ausgezogen ist.
Allerdings hat sich diese Person erst vor ca einer Woche
umgemeldet.
Gibt es die Moeglichkeit aufgrund dieser Tatsache die
Nebenkostenabrechnung im Nachhinein zu veraendern.

Diese Abrechnung muss dann selbstverständlich korrekt sein, also dürfen nur - wenn nach Personentagen abgerechnet wird - die anwesende Personen ( gemeldeten Personen ) abgerechnet werden. Da aber erst jetzt die Ummeldung erfolgt ist, trägt der/die Mieter das Risiko.

Gruss Günter