Hallo Ihr Lieben,
Frau F. wohnt seit 3 Wochen in einer neuen Wohnung in der Hunde nicht gestattet sind.Sie hat dennoch einen, das ist jetzt etwas ans licht gekommen. Als der Verwalter bei ihr an der Wohnungstür klingelte, hat der hund gebellt.Der Verwalter hat richtig rumgeschrien, sie hat ihm dann erzählt, das der hund nur stundenweise da sei,weil ihre mum in schichten arbeitet.(war gelogen) Er meinte dann, das er hoffe das das nciht oft passiert und sie darüber hinaus verpflichtet wäre, den verwalter darüber in kenntniss zu setzten(das mag ich zu bezweifeln)…
Sie weiß das es nciht richtig gewesen ist das sie das verbot gebrochen hat.Aber sie suchte schnell eine neue wohnung in der nähe der alten.Sie hat sich auch nciht viel dabei gedacht.Sie leidet an einer Persönlichkeitsstörung, ist dadurch auch vorerst arbeitsunfähig und braucht ihren Hund, er ist ihre „Bezugsperson“.Er ist ja auch lieb, kein beller, weder agressiv noch verhaltensgestört.Nun meine Frage hat sie eine chance das sie bei Problemfall nicht sofort gekündigt wird.Kann ja sein das das doch irgendwie mal anders ans licht kommt.Im Haus stört es niemanden, soweit sie weiß. Im übrigen hat er beanstandet das sie und ihre angehörigen die Schuhe vor der Wohnung auf dem Abtreter, in der Türzarge stehenlässt.Sie soll diese entfernen, weil die hausreinigung sonst schlecht reinigen kann.Ich fragte mich bei diesen erzählungen, ob sie denn noch atmen dürfe.1.hat die Hausreinigung noch nie dort sauber gemacht, immer nur sie selbst und 2. haben die anderen beiden Mieter(Rest Leerstand) auch Ihre Schuhe vor der Wohnungstür.
DANN:Sie ist knall auf fall aus der alten wohnung ausgezogen und hat dort nun mietrückstände(2 Monatsmieten) da sie sich keine zwei mieten leisten konnte.Sie wollte eine Rate vereinbaren wenn das Mietverhältnis abläuft(31.4.2005)
Sie ist auch gestern nciht zur Vorabnahme erschienen, weil ihr das alles peinlich ist.Ihr neuer Vermieter wusste von alledem und sprach sie darauf an und drohte mit den Worten:„Passiert hier sowas, steh ich auf der Matte“…Ich bin äußerst empört.Er weiß von den Mietrückständen und das sie nciht zum vorabnahmetermin erschienen ist.Ist das nicht gegen das datenschutzgesetz?Das darf doch nicht wahr sein, das der alte Vermieter den neuen über diese sachen informiert…Sie hat dort 4 Jahre gewohnt und immer ihre miete bezahlt das erwähnt er nicht…Ich bin richtig sauer darüber.Hoffe ihr könnt ihr mit wissen weiterhelfen.Aber nicht motzen, ich weiß das sie an allem selber schuld ist, aber sie will das auch alles wieder bereinigen, jedenfalls die MIetrückstände.
liebe Grüße
