Neuer Vermieter zum kotzen, der alte auch

Hallo Ihr Lieben,

Frau F. wohnt seit 3 Wochen in einer neuen Wohnung in der Hunde nicht gestattet sind.Sie hat dennoch einen, das ist jetzt etwas ans licht gekommen. Als der Verwalter bei ihr an der Wohnungstür klingelte, hat der hund gebellt.Der Verwalter hat richtig rumgeschrien, sie hat ihm dann erzählt, das der hund nur stundenweise da sei,weil ihre mum in schichten arbeitet.(war gelogen) Er meinte dann, das er hoffe das das nciht oft passiert und sie darüber hinaus verpflichtet wäre, den verwalter darüber in kenntniss zu setzten(das mag ich zu bezweifeln)…
Sie weiß das es nciht richtig gewesen ist das sie das verbot gebrochen hat.Aber sie suchte schnell eine neue wohnung in der nähe der alten.Sie hat sich auch nciht viel dabei gedacht.Sie leidet an einer Persönlichkeitsstörung, ist dadurch auch vorerst arbeitsunfähig und braucht ihren Hund, er ist ihre „Bezugsperson“.Er ist ja auch lieb, kein beller, weder agressiv noch verhaltensgestört.Nun meine Frage hat sie eine chance das sie bei Problemfall nicht sofort gekündigt wird.Kann ja sein das das doch irgendwie mal anders ans licht kommt.Im Haus stört es niemanden, soweit sie weiß. Im übrigen hat er beanstandet das sie und ihre angehörigen die Schuhe vor der Wohnung auf dem Abtreter, in der Türzarge stehenlässt.Sie soll diese entfernen, weil die hausreinigung sonst schlecht reinigen kann.Ich fragte mich bei diesen erzählungen, ob sie denn noch atmen dürfe.1.hat die Hausreinigung noch nie dort sauber gemacht, immer nur sie selbst und 2. haben die anderen beiden Mieter(Rest Leerstand) auch Ihre Schuhe vor der Wohnungstür.
DANN:Sie ist knall auf fall aus der alten wohnung ausgezogen und hat dort nun mietrückstände(2 Monatsmieten) da sie sich keine zwei mieten leisten konnte.Sie wollte eine Rate vereinbaren wenn das Mietverhältnis abläuft(31.4.2005)
Sie ist auch gestern nciht zur Vorabnahme erschienen, weil ihr das alles peinlich ist.Ihr neuer Vermieter wusste von alledem und sprach sie darauf an und drohte mit den Worten:„Passiert hier sowas, steh ich auf der Matte“…Ich bin äußerst empört.Er weiß von den Mietrückständen und das sie nciht zum vorabnahmetermin erschienen ist.Ist das nicht gegen das datenschutzgesetz?Das darf doch nicht wahr sein, das der alte Vermieter den neuen über diese sachen informiert…Sie hat dort 4 Jahre gewohnt und immer ihre miete bezahlt das erwähnt er nicht…Ich bin richtig sauer darüber.Hoffe ihr könnt ihr mit wissen weiterhelfen.Aber nicht motzen, ich weiß das sie an allem selber schuld ist, aber sie will das auch alles wieder bereinigen, jedenfalls die MIetrückstände.

liebe Grüße

Hallo Ihr Lieben,

Frau F. wohnt seit 3 Wochen in einer neuen Wohnung in der
Hunde nicht gestattet sind.Sie hat dennoch einen, das ist
jetzt etwas ans licht gekommen.

Ein klarer Verstoß der zur Beendigung des Vertrages führt.

Als der Verwalter bei ihr an
der Wohnungstür klingelte, hat der hund gebellt.Der Verwalter
hat richtig rumgeschrien, sie hat ihm dann erzählt, das der
hund nur stundenweise da sei,weil ihre mum in schichten
arbeitet.(war gelogen)

Lügen darf man, aber verbessert die Sache nicht.

Er meinte dann, das er hoffe das das
nciht oft passiert und sie darüber hinaus verpflichtet wäre,
den verwalter darüber in kenntniss zu setzten(das mag ich zu
bezweifeln)…
Sie weiß das es nciht richtig gewesen ist das sie das verbot
gebrochen hat.Aber sie suchte schnell eine neue wohnung in der
nähe der alten.Sie hat sich auch nciht viel dabei gedacht.Sie
leidet an einer Persönlichkeitsstörung, ist dadurch auch
vorerst arbeitsunfähig und braucht ihren Hund, er ist ihre
„Bezugsperson“.Er ist ja auch lieb, kein beller, weder
agressiv noch verhaltensgestört.Nun meine Frage hat sie eine
chance das sie bei Problemfall nicht sofort gekündigt
wird.

Die Kündigung wird sich wohl nicht vermeiden klassen wenn Fiffi bleibt.
Denn ich vermute, es ist der einzige Hund im Haus?

Kann ja sein das das doch irgendwie mal anders ans licht
kommt.Im Haus stört es niemanden, soweit sie weiß. Im übrigen
hat er beanstandet das sie und ihre angehörigen die Schuhe vor
der Wohnung auf dem Abtreter, in der Türzarge stehenlässt.Sie
soll diese entfernen, weil die hausreinigung sonst schlecht
reinigen kann.

Einen Fußabtreter darf man hinlegen, wenn keine Gegenteilige Vereinbarung im MVertrag steht.

Ich fragte mich bei diesen erzählungen, ob sie
denn noch atmen dürfe.1.hat die Hausreinigung noch nie dort
sauber gemacht, immer nur sie selbst und 2. haben die anderen
beiden Mieter(Rest Leerstand) auch Ihre Schuhe vor der
Wohnungstür.
DANN:Sie ist knall auf fall aus der alten wohnung ausgezogen
und hat dort nun mietrückstände(2 Monatsmieten) da sie sich
keine zwei mieten leisten konnte.Sie wollte eine Rate
vereinbaren wenn das Mietverhältnis abläuft(31.4.2005)
Sie ist auch gestern nciht zur Vorabnahme erschienen, weil ihr
das alles peinlich ist.

Ein Fehler so läuft die Miete weiter und macht Kosten.
Also noch die alte Wohnung übergeben.

Ihr neuer Vermieter wusste von alledem
und sprach sie darauf an und drohte mit den Worten:„Passiert
hier sowas, steh ich auf der Matte“…Ich bin äußerst
empört.Er weiß von den Mietrückständen und das sie nciht zum
vorabnahmetermin erschienen ist.Ist das nicht gegen das
datenschutzgesetz?

Wahrnehmung berechtigter Interesssen. Er durfte es.

schönes Wochenende
Jakob

Das darf doch nicht wahr sein, das der alte
Vermieter den neuen über diese sachen informiert…Sie hat
dort 4 Jahre gewohnt und immer ihre miete bezahlt das erwähnt
er nicht…Ich bin richtig sauer darüber.Hoffe ihr könnt ihr
mit wissen weiterhelfen.Aber nicht motzen, ich weiß das sie an
allem selber schuld ist, aber sie will das auch alles wieder
bereinigen, jedenfalls die MIetrückstände.

liebe Grüße

Hallo Aileen,
wie du schon einsiehst ist es nicht korrekt den Hund in einer Wohnung zu halten, wenn im Mietvertrag was anderes steht. Dieser Umstand muss abgeschafft werden, sonst kann es zur Kündigung kommen. Soweit mir bekannt ist darf man aber in Notsituationen (Mutter im Krankenhaus und weiß nicht wohin mit Hund) kurzfristig! den Hund aufnehmen.

Das die Miete nicht entrichtet wurde und dann auch noch der Abnahmetermin, wo man hätte dies klären können, verpasst, lässt kein gutes Licht auf die ganze Sache scheinen.

Aus Sicht des neuen Vermieters betrachtet, hätte auch ich mir Informationen beschafft, ob mein Mieter keine Rückstände aus dem Vormietverhältnis hat. Denn es ist ein riesen Kostenaufwand für den Vermieter, wenn er seine Miete nicht erhält, manche sind da schon im Armenhaus gelandet, denn über Monate zieht sich so ein Zwangsräumungsverfahren, und der Vermieter muss dafür immer in Vorkasse treten. Helfe der Bekannten, Freundin oder vielleicht sogar dir selber indem ein Schreiben an den Vormieter aufgesetzt wird, erklärt darin die dumm gelaufene Situation, bietet Ratenzahlung, bezahlt ohne Aufforderung die erste Rate sofort ein. Dies zeigt schonmal den guten Willen und es kommt nicht erst zum Mahnverfahren, welches dann auch noch mit mehr Kosten, für Rechtsanwalt, Gericht und Zinsen sorgt.
Siehe zu das die Miete pünktlich zum 1. eines jeden Monats auf dem Vermieterkonto ist, so kann er sich nicht beklagen.

Die Schuhe würde ich, auch wenn mein Nachbar es so handhabt, nicht auf die Matte stellen, gibt es keinen Schuhschrank?
Anschreien lassen würde ich mich nicht, sondern um einen gepflegten Umgangston bitten, und ihm sagen, das ansonsten die Türe geschlossen wird.

Normalerweise möchte ein Verwalter nichts mit Mietern zu tun haben, er ist der Ansprechpartner für den Eigentümer, und der Eigentümer muss sich um seine Mieter kümmern, und dich auffordern deine Schuhe dort zu entfernen. Deinen Vermieter, nicht Verwalter, musst du auch von dem Hund sagen und dafür Sorgen, das dies kein Dauerzustand ist.
Alles Gute
Caschmi

PS. Man vereinbart nicht erst nachdem man im Rückstand geraten ist bis zum 31.04.2005, eine Ratenzahlung, sondern klärt sowas sofort, auch Vermieter sind Menschen :wink:

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Hallo,

ich kann mich den bisherigen Antworten nicht anschliessen.

Richtig ist zwar, dass es falsch gewesen ist, hier den VM / Hausverwalter nicht zu informieren, dass ein Haustier gehalten wird.

Jedoch kann der VM unter bestimmten Voraussetzungen nicht verlangen, dass ein Haustier entfernt wird, insbesondere kann der VM dann keine Kündigung aussprechen. Allerdings muss die Mieterin einen Antrag stellen, dass ihr Tierhaltung erlaubt wird. Diesen Antrag kann der VM nicht ablehnen.

Die Mieterin muss therapeutische Gründe für die Tierhaltung nachweisen ( LG Hamburg WM 97, 674 ).

Gruss Günter

Frau F. wohnt seit 3 Wochen in einer neuen Wohnung in der
Hunde nicht gestattet sind.Sie hat dennoch einen, das ist
jetzt etwas ans licht gekommen. Als der Verwalter bei ihr an
der Wohnungstür klingelte, hat der hund gebellt.Der Verwalter
hat richtig rumgeschrien, sie hat ihm dann erzählt, das der
hund nur stundenweise da sei,weil ihre mum in schichten
arbeitet.(war gelogen) Er meinte dann, das er hoffe das das
nciht oft passiert und sie darüber hinaus verpflichtet wäre,
den verwalter darüber in kenntniss zu setzten(das mag ich zu
bezweifeln)…
Sie weiß das es nciht richtig gewesen ist das sie das verbot
gebrochen hat.Aber sie suchte schnell eine neue wohnung in der
nähe der alten.Sie hat sich auch nciht viel dabei gedacht.Sie
leidet an einer Persönlichkeitsstörung, ist dadurch auch
vorerst arbeitsunfähig und braucht ihren Hund, er ist ihre
„Bezugsperson“.Er ist ja auch lieb, kein beller, weder
agressiv noch verhaltensgestört.Nun meine Frage hat sie eine
chance das sie bei Problemfall nicht sofort gekündigt
wird.Kann ja sein das das doch irgendwie mal anders ans licht
kommt.Im Haus stört es niemanden, soweit sie weiß. Im übrigen
hat er beanstandet das sie und ihre angehörigen die Schuhe vor
der Wohnung auf dem Abtreter, in der Türzarge stehenlässt.Sie
soll diese entfernen, weil die hausreinigung sonst schlecht
reinigen kann.Ich fragte mich bei diesen erzählungen, ob sie
denn noch atmen dürfe.1.hat die Hausreinigung noch nie dort
sauber gemacht, immer nur sie selbst und 2. haben die anderen
beiden Mieter(Rest Leerstand) auch Ihre Schuhe vor der
Wohnungstür.
DANN:Sie ist knall auf fall aus der alten wohnung ausgezogen
und hat dort nun mietrückstände(2 Monatsmieten) da sie sich
keine zwei mieten leisten konnte.Sie wollte eine Rate
vereinbaren wenn das Mietverhältnis abläuft(31.4.2005)
Sie ist auch gestern nciht zur Vorabnahme erschienen, weil ihr
das alles peinlich ist.Ihr neuer Vermieter wusste von alledem
und sprach sie darauf an und drohte mit den Worten:„Passiert
hier sowas, steh ich auf der Matte“…Ich bin äußerst
empört.Er weiß von den Mietrückständen und das sie nciht zum
vorabnahmetermin erschienen ist.Ist das nicht gegen das
datenschutzgesetz?Das darf doch nicht wahr sein, das der alte
Vermieter den neuen über diese sachen informiert…Sie hat
dort 4 Jahre gewohnt und immer ihre miete bezahlt das erwähnt
er nicht…Ich bin richtig sauer darüber.Hoffe ihr könnt ihr
mit wissen weiterhelfen.Aber nicht motzen, ich weiß das sie an
allem selber schuld ist, aber sie will das auch alles wieder
bereinigen, jedenfalls die MIetrückstände.

Noich ein Hinweis zur Wohnungsabnahme. Solange die Mieterin nicht zur Wohnungsabnahme erscheint hat sie dei Wohnung nicht übergeben und muss die Miete zahlen. Da hier die Mieterin offenbar die Kontrolle verliert rate ich dringend, sich an eine caritative Einrichtung zur Hilfe ( Caritas, Diakonie ) zu wenden.

Gruss Günter

Hallo Jakob,

es ist zwar ein Verstoß gegen den Vertrag, dieser führt aber nicht so ohne weiteres zur Beendigung des selbigen.

Ich wage zu bezweifeln, dass ein therapeutischer Ansatz zu belegen sein wird.

Aber allenfalls kann der VM auf Unterlassung der Hundehaltung klagen.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

habe mich nun auch noch etwas schlau gemacht, wenn ich so ein Attest bekomme, habe ich ganz gute chancen(wie ein Blindenhund).
In einem Auszug aus der Mieterschutzbundzeitung, wird klar, das der Vermieter ausnahmen wie Blindenhunde, sowie in denen Mieter aus medizinischen und psychischen Gründen einen hund benötigt, rücksichtnehmen muss bzw. der Mieter auf sein Recht pochen kann.Ich werde mit meiner Neurologin/Psychaterin sprechen, sie ist sehr nett, und wird mir das attest sicher ausstellen.Sie soll mich damit lediglich unterstützen, gelogen wäre es nicht einmal ansatzweise, das ich den Hund brauche.
Mein Mann und meine Famile stehen hinter mir, sie beruhigen mich ständig.Hier ist ein großer Leerstand und sie denken das der Vermieter mich deswegen ncihtmal kündigen wird, weil sie froh sind das sie einen Mieter haben.Oder wie siehst du das?

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag

Lienchen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Frage wurde bereits vor wenigen Wochen gestellt und ausführlich beantwortet. Jetzt wieder … die selbe Frage, die selben Antworten. Es ist nicht schlimm, Fehler zu machen, dumm ist es aber, die gleichen Fehler immer und immer wieder zu machen. Es scheint also weniger am „kotzbrockiger“ Vermieter zu sein, als vielmehr eine Mieterin, die ignorant ist.

Hai,

heisse zwar nicht Ivo. Aber genau deshalb mein Hinweis an Dich, was möglich ist, auch wenn keine Zustimmung zur Tierhaltung vorlag. Es sollte nun aber schnellstmöglich die Zustimmung eingeholt werden. Ich sehe gute Chancen für einen Ausnahmefall, wie das Gesetz es vorsieht. Insbesondere wnen hier eine Fachärztin möglicherweise noch begründen kann, dass diese Antragstellerin, ist sie alleine und hat nicht ein Tier als Kontakt, möglicherweise auch sich selbst gefährden könnte.

Bitte diesen Hinweis - zur Selbstgefährdung - mit Vorsicht verwenden.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Lieber IVO wer einen Mietvertrag unterschreibt und von vorne herrein nicht die Absicht hatte, sich an den Vertrag zu halten wird die Wohnung möglicherweise nicht behalten, weil der Vertrag durch Täuschung zu stande kam und angefochten werden könnte.
Am sinnvollsten wäre es den Hund woanders unterzubringen.

Hallo Jakob,

es ist zwar ein Verstoß gegen den Vertrag, dieser führt aber
nicht so ohne weiteres zur Beendigung des selbigen.

Ist eine Frage ???

Ich wage zu bezweifeln, dass ein therapeutischer Ansatz zu
belegen sein wird.

Das sehe ich auch so

Jakob

Aber allenfalls kann der VM auf Unterlassung der Hundehaltung
klagen.

Gruß Ivo

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Moin,

diese Antragstellerin, ist sie alleine und hat nicht ein Tier
als Kontakt, möglicherweise auch sich selbst gefährden könnte.

Aus dem Posting davor lese ich, daß die Antragstellerin nicht alleine ist („Mein Mann und meine Familie unterstützen mich“)…

Gruß,
Tommy

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Lieber Jakob,

Lieber IVO wer einen Mietvertrag unterschreibt und von vorne
herrein nicht die Absicht hatte, sich an den Vertrag zu halten
wird die Wohnung möglicherweise nicht behalten, weil der
Vertrag durch Täuschung zu stande kam und angefochten werden
könnte.

Bitte zeige mir nur ein Urteil eines Gerichts oberhalb der Amtsgerichtsebene, dass diese Rechtsauffassung teilt.

Allenfalls liegt eine vertragwidrige Nutzung vor.

Am sinnvollsten wäre es den Hund woanders unterzubringen.

Da stimme ich dir vorbehaltlos zu.

Gruß Ivo

OWT= ohne weiteren Text

Was meinst du damit?

Was meinst du damit?

Daß niemand solche Sachen bis zum OLG schleppt

IVO hat schon recht ein OLG oder LG Urteil habe ich nicht benennen können.

Lieber Aileen wer einen Mietvertrag unterschreibt und von vorne herrein nicht die Absicht hatte, sich an den Vertrag zu halten wird die Wohnung möglicherweise nicht behalten, weil der Vertrag durch Täuschung zu stande kam und angefochten werden könnte.

Wenn Du als Mieterin 3 Wochen in der Wohnung bist und einräumst „gelogen zu haben“ wie vor.
Hundhaltung entgegen dem MVertrag?
lässt Du es dann auf einen Rechtsstreit ankommen?

Jakob

Unverständnis
Liebe Aileen,

seit wenigen Wochen stellst Fragen über die Konsequenzen zu dem Thema. Dir wurde jedes mal mitgeteilt, dass es allen erdenklichen Ärger geben würde.
Einigkeit bestand darüber, dass der VM die Abschaffung des Hundes gerichtlich durchsetzen kann. Extremmeinungen gingen auch damals schon so weit, dass eine arglistige Täuschung vorliegen kann. Einigkeit herrschte bei allen Antwortenden darüber, dass das Verhältnis zum VM in jedem Falle gestört wird.

Jeder hat dir abgeraten den Hund zu verschweigen.

Nun kommst du an un beschwerst dich, dass es wirklich so kommt? Weil die Person entgegen der Ratschläge doch so gehandelt hat???

Zum Kotzen ist es eher wenn jemand die Einstellung hat, dass er, obwohl ER wissentlich gegen Verträge verstößt, den anderen wegen seiner berechtigten Reaktion zum kotzen findet.

Das Recht sich aufzuregen hat in dieser Sache der Vermieter!!

Gruß Ivo