Hallo, ein Mieter wohnt in einem Gebiet, wo es des öfteren Bergschäden
gib. In seiner Wohnung sind nun etliche Risse in Fliesen und Wänden.
Sogar eine feuchte Wand hat es schon gegeben.
Das Bergbauamt hat die Ursache für die feuchte Wand beseitigt, aber
den Schaden dass das Wasser verursacht hat nicht.Nach mehrmaligen fragen beim Vermieter was den nun sei, bekam er immer nur Ausflüchte und den Hinweis das es sich um Schönheitsreperatur handelt. Total generft und von seien Besuchern schon gehänset, wie das den aussehe, hat der Mieter das auf seine Kosten Renoviert. Da der Mieter nun bald kündigt, stellt sich die Farge, muß der Mieter nun die Risse in den Wänden und Fliesen beseitigen. Im Mietvertrag steht die Wohnung muß Tapetenfrei sein und Putzschäden müßen beseitigt werden.Der Mieter hat die Wohnung unrenoviert übernommen. Gruß Veronika
Risse in Fliesen zeigen an, daß Spannungen im Mauerwerk entstanden sind diese Risse sind fortlaufend und folgen manchmal den Steinversatz im Mauerwerk. Der Mieter muss für solche Schäden nie haften. Dies bleibt Sache des Vermieters.
Also Risse im Putz und in den Fliesen belassen ie sie sind
lediglich die Dübellöcher verschließen
Beweisfotos machen und einen Sachkundigen Zeugen hinzuziehen falls es Ärger geben sollte - nach dem Auszug.
Jakob wünscht noch einen schönen Sonntag.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke Jacob, wird dem Mieter sehr beruhigen.
Aber noch eins, können diese Schäden eine Mietminderung darstellen?
Gruß Veronika
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Hallo, ein Mieter wohnt in einem Gebiet, wo es des öfteren
Bergschäden
gib. In seiner Wohnung sind nun etliche Risse in Fliesen und
Wänden.
Sogar eine feuchte Wand hat es schon gegeben.
Das Bergbauamt hat die Ursache für die feuchte Wand beseitigt,
aber
den Schaden dass das Wasser verursacht hat nicht.Nach
mehrmaligen fragen beim Vermieter was den nun sei, bekam er
immer nur Ausflüchte und den Hinweis das es sich um
Schönheitsreperatur handelt. Total generft und von seien
Besuchern schon gehänset, wie das den aussehe, hat der Mieter
das auf seine Kosten Renoviert. Da der Mieter nun bald
kündigt, stellt sich die Farge, muß der Mieter nun die Risse
in den Wänden und Fliesen beseitigen. Im Mietvertrag steht die
Wohnung muß Tapetenfrei sein und Putzschäden müßen beseitigt
werden.Der Mieter hat die Wohnung unrenoviert übernommen. Gruß
VeronikaRisse in Fliesen zeigen an, daß Spannungen im Mauerwerk
entstanden sind diese Risse sind fortlaufend und folgen
manchmal den Steinversatz im Mauerwerk. Der Mieter muss für
solche Schäden nie haften. Dies bleibt Sache des Vermieters.Also Risse im Putz und in den Fliesen belassen ie sie sind
lediglich die Dübellöcher verschließen
Beweisfotos machen und einen Sachkundigen Zeugen hinzuziehen
falls es Ärger geben sollte - nach dem Auszug.Jakob wünscht noch einen schönen Sonntag.
Danke Jacob, wird dem Mieter sehr beruhigen.
Aber noch eins, können diese Schäden eine Mietminderung
darstellen?
Ja, denn Du hast einen Beseitigungsanspruch, auftretende Schäden dem VM melden.
auch schon deshalb, weil vielleicht die Statik des Hauses gefährdet sein kann
Wegen der Minderung sieh hier nach
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Jakob
Gruß Veronika