Hallo,
ich habe mal einige Fragen:
Wir wohnen seit Juli 04 in unseren neuen Wohnung und haben bis jetzt noch keinen Kabelanschluss angemeldet. Beim Einzug haben wir überprüft, ob wir über die Kabelanschlüsse (es waren damals noch 2 Anbieter im Haus) wenigstens die ersten Programme empfangen können, es war aber nicht der Fall.
Seit dem 01.02. ist bei uns nur noch ein Anbieter zuständig und durch den können wir jetzt ARD, ZDF u.ä. empfangen. Wir haben uns vorgenommen, den Anschluss ab 01.04. oder evtl. früher anzumelden.
Da aber lt. Mietvertrag in den Betriebskosten die Kabelgebühren schon inkl. sind, und wir diese bezahlt haben, möchten wir diese natürlich erstattet bekommen.
Hat jemand Erfahrung damit? Müssen wir auf die Nebenkostenabrechnung warten oder können wir jetzt schon einen Antrag auf Erstattung stellen?
Wie können wir dem Vermieter nachweisen, dass wir die Anschlüsse nicht nutzen konnten (wir haben uns ja nirgendwo angemeldet)? Muss der Vermieter diese Gebühren überhaupt erstatten? Gibt es eine Verjährungsfrist dafür?
Vielen lieben Dank für die Antworten!!!
Lena
Hi
du zahlst für Kabelanschluss, hast aber keinen Empfang? Wozu solltst du dich irgendwo anmelden müssen, wenn der Kabelanschlus bereits enthalten ist? Wende dich an den Vermieter (was ich sofort getan hätte) und fordere ihn auf für Empfang zu sorgen, der wird den uständigen Kabelanbieter informieren und der kommt und prüft deinen Anschluss und sorgt für Empfang.
Was es „mit wenigstens den ersten Programmen“ auf sich haben soll bei Kabelanschluss versteh ich nun überhaupt nicht, was „Anbieter im Haus“ sein sollen auch nicht. Genausowenig die Vorgehensweise bei dem Problem.
HH
Moin,
Was es „mit wenigstens den ersten Programmen“ auf sich haben
soll bei Kabelanschluss versteh ich nun überhaupt nicht, was
„Anbieter im Haus“ sein sollen auch nicht.
Ich denke, daß die Gebühr in den Nebenkosten für den Empfang der Kabel-Grundversorgung ist (1., 2. und ein 3.Programm, sowie meistens noch RTL und SAT1), dies dürfte auch mit „den ersten Programmen“ gemeint sein. Für den Empfang der weiteren Kabelsender ist imho eine zusätzliche Gebühr fällig, welche direkt an den Kabelbetreiber zu entrichten wäre.
Gruß,
Tommy
Hallo,
ich habe mal einige Fragen:
Wir wohnen seit Juli 04 in unseren neuen Wohnung und haben bis
jetzt noch keinen Kabelanschluss angemeldet. Beim Einzug haben
wir überprüft, ob wir über die Kabelanschlüsse (es waren
damals noch 2 Anbieter im Haus) wenigstens die ersten
Programme empfangen können, es war aber nicht der Fall.
Bei Kabel sind mehr als drei Programme zu empfangen. Hier wurde offenar über eine Notversorgung das 1. und 2. Programm und ein 3. Programm eingespeist.
Seit dem 01.02. ist bei uns nur noch ein Anbieter zuständig
und durch den können wir jetzt ARD, ZDF u.ä. empfangen. Wir
haben uns vorgenommen, den Anschluss ab 01.04. oder evtl.
früher anzumelden.
Wenn erst ab 01.02. der Empfang aller Programme möglich war, ist ab 01.02. auch Kabelgebühr zu zahlen.
Da aber lt. Mietvertrag in den Betriebskosten die
Kabelgebühren schon inkl. sind, und wir diese bezahlt haben,
möchten wir diese natürlich erstattet bekommen.
Solange keine Nebenkostenabrechnung vorliegt, kann nicht geprüft werden, ob hier wirklich für Kabel Gebühren verlangt werden. Also Rechnung über Nebenkosten vom 01.07.2004 bis jetzt abwarten. Werden ab 01.07. Kosten verrechnet dann der Abrechnung widersprechen und zumindest bis Jnauar 2005 keien Kosten tragen.
Hat jemand Erfahrung damit? Müssen wir auf die
Nebenkostenabrechnung warten oder können wir jetzt schon einen
Antrag auf Erstattung stellen?
Wie können wir dem Vermieter nachweisen, dass wir die
Anschlüsse nicht nutzen konnten (wir haben uns ja nirgendwo
angemeldet)? Muss der Vermieter diese Gebühren überhaupt
erstatten? Gibt es eine Verjährungsfrist dafür?
Hier gibt es keine Verjährungsfrist. Ein Problem tut sich sicher auf. Warum wurde der Zustand seit 01.07.2004 ohne Reklamation hingenommen ?
Die Geschichte klingt etwas unklar.
Gruss Günter
Hi Tommy!
sowas hab ich noch nie gehört 
Kabel oder nicht Kabel, und von gestaffelten Gebühren (ausser Paytv-Planungen) hab ich hier auch noch nix gesehn, wie filtern die denn die anderen Programme vor der Wohnung raus…?
HH
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Moin Helge,
sowas hab ich noch nie gehört 
Kabel oder nicht Kabel, und von gestaffelten Gebühren (ausser
Paytv-Planungen) hab ich hier auch noch nix gesehn, wie
filtern die denn die anderen Programme vor der Wohnung raus…?
Wie das technisch funktioniert, kann ich auch nicht sagen. Aber ich hab selbst so’n seltsamen Anschluß. Zwischen Weihnachten und Februar hatten die hier alle Programme als „Appetitmacher“ freigeschaltet, weil hier in Hamburg DVB-T eingeführt wurde und den Kabelbetreibern offenbar die Kunden davonlaufen. Man kann anscheinend jeden Anschluß einzeln beschicken.
Gruß,
Tommy
Hallo zusammen,
danke für die Antworten.
Ja, es gibt die Möglichkeit einen Anschluss zu „filtern“, was bei uns auch der Fall ist.
Wir konnten uns vorher garnicht anmelden, weil der Vermieter uns nicht sagen konnte (oder wollte) bei welchem Anbieter das überhaupt geht! Verstehe ich übrigens selber nicht… Da wir aber damals noch sehr mit der Renovierung und Möbelkauf etc. beschäftigt waren, war uns dieser Anschluss nicht unbedingt wichtig.
Na ja, auf jeden Fall haben wir immer pünktlich unsere Miete und somit die Nebenkosten überwiesen. Laut Mietvertrag sind in diesen Nebenkosten auch „Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage einschl. Grudgebühren“ inklusive. So wie ich das verstehe, sind das die Gebühren für Kabelnutzung.
Seit dem 01.02. muss, warum auch immer, jede Wohnung einen eigenen Vertrag mit der (mittlerweile uns bekannten) Kabel-Firma haben. Somit müssen wir ab dem 01.02. auch keine Kabel-Gebühren an unseren Vermieter mehr überweisen.
Auf jeden Fall versuche ich unseren, schwer erreichbaren, Hausmeister doch noch zu erreichen und rede mit ihm ein paar Worte. Die bereits gezahlten Gebühren werde ich natürlich zurückverlangen.
Vielen lieben Dank und viele Grüße,
Lena