Hey,
bei meinem Bekannten sind laut Mietvertrag Hunde nicht gestattet.
Er wohnt in einer Straße, dessen Wohnngen ein und demselbem Vermieter gehören. Drei Hausnummern weiter(Leute sind 6 Monate vor ihm eingezogen) steht diese Klausel nicht im Mietvertrag.
Ich bin der Meinung, das dies nicht rechtlich ist.Gleiches Recht für alle,oder?
Er möchte sich einen Hund anschaffen, darf er diese Klausel brechen?
Gruß
Ilia
Hallo,
der VM kann selbst bestimmen in welchen Gebäude er die Tierhaltung ( größere Tiere ) duldet und wo nicht. Er kann und darf nur in einem Gebäude nicht einem Mieter in eienr Wohnung die Erlaubnis erteilen und in der anderen Wohnung die Erlaubnis versagen.
Was er aber in Haus 2 macht geht den Mieter in Haus 1 nichts an.
Gruss Günter
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Hallo Ilia!
Aus eigener Erfahrung kann ich da sagen:
Ich bin der Meinung, das dies nicht rechtlich ist.
Doch, das ist Sache des Vermieters, wie er das aufteilt.
Bei mir in der Siedlung ist es z.B. so, dass ich bei dem Haus, in dem sich meine Wohnung befindet, keine Satschüssel anbringen darf (Kabel ist möglich). Im Haus gegenüber hat jedoch jeder Mieter seine eigene Schüssel.
Ebenso gibt es ein Haus in der Siedlung, wo ich ständig Leute mit (teilweise gar nicht kleinen) Hunden rausgehen sehe.
Er möchte sich einen Hund anschaffen, darf er diese Klausel
brechen?
In meinem Mietvertrag steht, dass ich nur Vögel und Zierfische haben darf. Ein anderer Mieter bei mir im Haus hat aber einen kleinen Hund.
Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Verwalter erfuhr ich, dass ich evtl. auch einen haben dürfe, der Mietvertrag würde dann um die entsprechende Genehmigung ergänzt (hab’s aber nicht drauf angekommen lassen, weil ich eh zu wenig Zeit für das Tier hätte).
Also, bevor er eigenmächtig die Klausel bricht, sollte vielleicht mal den Vermieter/Verwalter fragen.
Vielleicht erlaubt der es ja.
Gruss Froggie