Es tropft - reichlich.... vorsicht - lang

Liebe Experten,

ich bitte um Rat:

Folgender – natürlich völlig fiktiver Fall:

Jemand hat eine Wohnung angemietet – Mietpreis ortsüblich für Lage und Ausstattung, 7,50 € pro Quadratmeter, insgesamt kostet die Wohnung 490,00 € Miete kalt. Bei der Besichtigung wird ein „feuchter Fleck“ (bräunliche Wasserränder) an einer Auslaßdose oben an der Wand festgestellt, der Vermieter verspricht Beseitigung vor Einzug. Die Beseitigung besteht aus vehementem Überstreichen. Ein trockener Sommer folgt – die Wand ist auch trocken.

Doch dann kommt der Herbst und es tropft. Möbel müssen verrückt werden (an der Decke ist ein Vorsprung, so daß das Wasser wirklich von oben auf den Boden tropft, nicht die Wand herunterläuft. Eine Schüssel im Wohnzimmer wird zum festen Einrichtungsgegenstand auf dem Fußboden. Mehrere Beschwerden beim Vermieter werden mit Besichtigungen, Reparaturversuchen etc. beantwortet. Die Ursache des Tropfens liegt vermutlich in der Entwässerung der (nicht zu dieser Wohnung gehörenden) darüberliegenden Dachterrasse.
Der letzte Reparaturversuch brachte als Teilerfolg ca. 9 trockene Monate.

Nun - nach dem reichlichen Schneefall der letzten Wochen und dem nun einsetzenden Tauwetter tropft es wieder – reichlich! Ein Rinnsaal aus dem Deckenauslaß, kräftige braune Wasserflecken rundrum und der Bedarf einer GROSSEN Schüssel auf dem Boden. An eine Reise ohne „Wasserwechsel-Helfer“ ist nicht zu denken…

Was ist zu tun, und um wieviel kann bei Untätigkeit der Eigentümer (die in diesem fiktiven Fall im Haus sprichwörtlich ist, es gibt Mieter die die Miete schon seit Jahren wegen unbehobener Mängel gekürzt haben) die Miete gekürzt werden?

Man muß festhalten: Das Haus ist durchaus nicht vernachlässigt oder generell schlecht erhalten – eher im Gegenteil, gute Lage, gute Ausstattung etc. Der Vermieter ist auch nicht generell mies, uninteressiert oder laßt alles verwahrlosen. Das Mietverhältnis ist auch nicht irgendwie zerrüttet.

Das Problem ist nur schwer zu beheben und das Interesse an „schwierigen Fällen“ läßt schnell nach beim Eigentümer…

Vielen vielen Dank für hilfreiche Ratschläge

Wendy

Hi Wendy kuck mal hier…
http://www.ra-kotz.de/minderungen.htm
http://www.ra-kotz.de/mietrecht.htm#M
Da findet sich alles was man braucht

Jakob

Hallo Wendy,

der VM muss vor allem schriftlich auf den Mangel hingewiesen werden. Sodann muss der VM aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen bis spätestens xx.xx.2005. (Etwa Ende April einsetzen, zuvor dürfte aus Gründen der Witterung eine Beseitigung des Mangels unmöglich sein, allerdings kann derzeit bei dem Rinnsall zumindest nachgeprüft werden, woher das Wasser kommen kann).

In der Mängelanzeige muss auch vermerkt werden, dass künftige Mietzahlungen unter Vorbehalt erfolgen. Zudem ist hier dem VM zu erklären, dass eine Mietminderung geltend gemacht wird. Dabei kann der Mieter in seiner Ankündigung nur hinweisen, dass er die Miete mindert und erklären, dass er die Höhe erst später beziffert und verrechnet oder er erklärt, dass er z.B. die Miete um 5 % mindert und sich höhere Mietminderungen ausdrücklich vorbehält.

Folgender – natürlich völlig fiktiver Fall:

Jemand hat eine Wohnung angemietet – Mietpreis ortsüblich für
Lage und Ausstattung, 7,50 € pro Quadratmeter, insgesamt
kostet die Wohnung 490,00 € Miete kalt. Bei der Besichtigung
wird ein „feuchter Fleck“ (bräunliche Wasserränder) an einer
Auslaßdose oben an der Wand festgestellt, der Vermieter
verspricht Beseitigung vor Einzug. Die Beseitigung besteht aus
vehementem Überstreichen. Ein trockener Sommer folgt – die
Wand ist auch trocken.

Doch dann kommt der Herbst und es tropft. Möbel müssen
verrückt werden (an der Decke ist ein Vorsprung, so daß das
Wasser wirklich von oben auf den Boden tropft, nicht die Wand
herunterläuft. Eine Schüssel im Wohnzimmer wird zum festen
Einrichtungsgegenstand auf dem Fußboden. Mehrere Beschwerden
beim Vermieter werden mit Besichtigungen, Reparaturversuchen
etc. beantwortet. Die Ursache des Tropfens liegt vermutlich in
der Entwässerung der (nicht zu dieser Wohnung gehörenden)
darüberliegenden Dachterrasse.
Der letzte Reparaturversuch brachte als Teilerfolg ca. 9
trockene Monate.

Dem Eintritt von Wasser kann man mit 5 % Mietminderung höchstens begegnen. Dadurch, dass Möbel umgestellt werden müssen, der Mieter zudem erheblich eingeschränkt ist, ist eine Mietminderung von mindestens 10 % zulässig. Höhere Mietminderungen - wobei eine solche durchaus wegen möglicher Ausweitung der Schäden möglich ist - sollte sich der Mieter auf jeden Fall vorbehalten.

Gruss Günter

Nun - nach dem reichlichen Schneefall der letzten Wochen und
dem nun einsetzenden Tauwetter tropft es wieder – reichlich!
Ein Rinnsaal aus dem Deckenauslaß, kräftige braune
Wasserflecken rundrum und der Bedarf einer GROSSEN Schüssel
auf dem Boden. An eine Reise ohne „Wasserwechsel-Helfer“ ist
nicht zu denken…

Was ist zu tun, und um wieviel kann bei Untätigkeit der
Eigentümer (die in diesem fiktiven Fall im Haus sprichwörtlich
ist, es gibt Mieter die die Miete schon seit Jahren wegen
unbehobener Mängel gekürzt haben) die Miete gekürzt werden?

Man muß festhalten: Das Haus ist durchaus nicht vernachlässigt
oder generell schlecht erhalten – eher im Gegenteil, gute
Lage, gute Ausstattung etc. Der Vermieter ist auch nicht
generell mies, uninteressiert oder laßt alles verwahrlosen.
Das Mietverhältnis ist auch nicht irgendwie zerrüttet.

Das Problem ist nur schwer zu beheben und das Interesse an
„schwierigen Fällen“ läßt schnell nach beim Eigentümer…

Vielen vielen Dank für hilfreiche Ratschläge

Wendy

Herzlichen Dank Euch beiden!
Hallo Günter, hallo Jakob,

ich danke Euch herzlich für die Mühe - ich werde dem rein fiktiven Mieter mal Eure Anregungen und Links für das weitere Vorgehen weitergeben.

Wendy