Hallo
ich wohne seit 1999 in einer laut Mietverterag 96 qm. großen
Mietwohnung,eine später erfolgte Mieterhöhung wurde mit
96qm.x6€ angegeben.
aber es taucht in der Betriebskostenabrechnung für die
Brennstoffk,immer 96.9 qm. auf.Mein Vermieter beruft sich auf
eine grundrisszeichnung der Wohnung vor ihre Fertigstellung
anfang 1999.Aber die Zeichnung stimmt in teilen überhaupt
nicht mit den tatsächlichen grundriss überein,es fehlen z.b 3
kamine (zusammen 1qm)die breite der schrägen weichen um ca 0,5
m
ab, auf der loggia soll eine abstellkammer sein die es gar
nicht gibt
usw. ich habe selbst nachgemessen und kam auf ca 93qm.Ich habe
den differenzbetrag der Bk. auf grundlage des mietvertrags(96
qm) jedes mal mit ein teil der miete verrechnet.
meine anwältin vom mieterbund sagte: da er nun ein gutachten
eingereicht hat,zwar mit vielen unstimmigkeiten, aber um
rechtssicherheit zu haben müsse ich ein gegengutachten
erstellen lassen und dafür in vorkasse treten.
Vorab. Ein Privatgutachten ist hier nicht massgeblich. Das Gutachten muss ein gerichtlich bestellter Sachverständiger vornehmen. Alles andere kostet Geld, hat aber vor Gericht kaum Gewicht.
1.wie hoch wären die gutachterkosten?
Möglicherweise ab 500 € aufwärts. Ohne Gerichts- und Anwaltskosten. Die Aussicht auf Erfolg ist meist bei diesen geringen Abweichungen sehr klein.
2.sollte sich herausstellen das es weniger qm sind wer trägt
die kosten dann bzw.wer erstattet mir meine
vorleistung(privater gutachter)ich denke mal mein vermieter.
Zuerst muss darüber gestritten werden, dass die Nebenkostenabrechnung wegen der „falschen Wohnfläche“ nicht anerkannt wird. Das Problem liegt also nicht bei der Wohnfläche direkt sondern bei der Fragwürdigkeit der Gültigkeit der Abrechnung. Ich nehme an, dass dies die Anwältin erklärt hat. Bei Prozessgewinn ist die Höhe des Betrages der Nachforderung also überwiegend korrekt. Also müsste einen Teil der Rechnung auf jeden Fall bezahlt werden und nur der strittige Teil müsste einbehalten werden. Über den wird dann gestritten und wegen dieser Minderung wird dann notfalls ein Gutachten erforderlich. Die Kosten sind dann wesentlich geringer. Die Chance aber, dass wegen der Unverhältnismässigkeit der Kosten zum Ergebnis ein Gericht nur unter Auflagen einem Gutachter zustimmt sind auch sehr hoch.
Bei drei qm Wohnflächendifferenz würde ich keinem Mieter / VM raten vor Gericht zu gehen. Empfehlung: Gemeinsam ausmessen und sich dann einigen.
Gruss Günter
3.oder wäre ein gerichtlich beauftragtes gutachten
sinnvoller(auch teurer).
übrigens ich will nicht auf biegen und brechen meine kaltmiete
kürzen,
was auch nur möglich sein wird wenn die 96 qm zugesichert sind und nicht unter ca. 66 qm laufen.
ich habe sie ja mit 96qm angemietet,sondern ich will lediglich
das die Bk.richtig berechnet werden da es immer sehr viel
aufwand ist das alles zu korrigieren.Mein vermieter ist ein
extremer sturkopf.
Es sollte überlegt werden, ob man nicht eine Schiedsstelle anruft unbd dort gemeinsam das Problem löst. Kostet erheblich weniger. Die Anwältin fragen, wer Schiedsgerichtsverfahren führt oder beim Amtsgericht erkundigen.
Grüsse Günter