Nebenkostenabrechnung

Hallo Ihr Wissenden,

in der Hoffnung auf Rat, will ich wieder einmal einen fiktiven Fall schildern:

Angenommen ein Mieter ist März 2004 ausgezogen. Bei der (im August) erhaltenen letzten Nebenkostenabrechnung fallen ihm einige Fehler auf. Er widerspricht und verweigert die Freigabe des Mietkautionssparbuches. Nach einigem Hin und Her gibt der Ex-Vermieter nach und verlangt eine Gesamtaufstellung aller monierten Punkte der Nebenkostenabrechnung. Der Mieter fasst alle ihm aufgefallenen Punkte zusammen. Daraufhin schreibt der Vermieter im November 2004, dass eine neue Nebenkostenabrechnung erstellt wird.

Bis heute ist jedoch nichts geschehen und der Mieter will eine Erinnerung schicken. Per Zufall erfährt er aber, dass ein anderer Mieter die Nebenkostenabrechnung des besagten Zeitraumes von einem Profi hat prüfen lassen und erhebliche Fehler (was die Höhe betrifft) zu Gunsten des Vermieters festgestellt wurden. Leider hat man nicht die Möglichkeit Kontakt mit dem besagten Mieter aufzunehmen um zu erfahren, welche Punkte dort fehlerhaft waren.

Nun zur Frage. Kann man nun bei der Erinnerung eine Formulierung in der Art wählen:" Bei der Neuberechnung bittet man auch um Berücksichtigung anderweitig (Z.Bsp. durch Rechtsstreitigkeiten mit anderen Mietern) festgestellter fehlerhafter Posten der Nebenkostenabrechnung." Wie würdet Ihr das machen? Kann der Mieter nun überhaupt noch anderen Punkte der Nebenkostenabrechnung widersprechen, obwohl er bereits eine Auflistung der ihm aufgefallenen Fehler gemacht hat?

Da bei einem meiner anderen fiktiven Fälle das scheinbar auch ein Thema war, will ich das hier noch erwähnen. Ich unterstelle in meinem Fall einmal, dass auf dem Sparbuch 500 Euro sind. Die ursprüngliche Nachzahlungsforderung des Vermieters beträgt ca. 520 Euro. Durch Berichtigung der bisher dem Mieter aufgefallenen Fehler, würde die Nachzahlung noch ca. 470 Euro betragen.

Vorab vielen Dank für Eure Mühe.

mit besten Grüßen Steffen B.

Hallo Ihr Wissenden,

in der Hoffnung auf Rat, will ich wieder einmal einen fiktiven
Fall schildern:

Angenommen ein Mieter ist März 2004 ausgezogen. Bei der (im
August) erhaltenen letzten Nebenkostenabrechnung fallen ihm
einige Fehler auf. Er widerspricht und verweigert die Freigabe
des Mietkautionssparbuches. Nach einigem Hin und Her gibt der
Ex-Vermieter nach und verlangt eine Gesamtaufstellung aller
monierten Punkte der Nebenkostenabrechnung. Der Mieter fasst
alle ihm aufgefallenen Punkte zusammen. Daraufhin schreibt der
Vermieter im November 2004, dass eine neue
Nebenkostenabrechnung erstellt wird.

Bis heute ist jedoch nichts geschehen und der Mieter will eine
Erinnerung schicken. Per Zufall erfährt er aber, dass ein
anderer Mieter die Nebenkostenabrechnung des besagten
Zeitraumes von einem Profi hat prüfen lassen und erhebliche
Fehler (was die Höhe betrifft) zu Gunsten des Vermieters

Vorschlag schweige und hoffer er merkt nichts
Fällt der Fehler auf wirst Du nachzahlen wenn er auf Grund der Abrechnung im August nachrechnet und merkt das er sich zu seinen Ungunsten vertan hat.

Jakob

festgestellt wurden. Leider hat man nicht die Möglichkeit
Kontakt mit dem besagten Mieter aufzunehmen um zu erfahren,
welche Punkte dort fehlerhaft waren.

Nun zur Frage. Kann man nun bei der Erinnerung eine
Formulierung in der Art wählen:" Bei der Neuberechnung bittet
man auch um Berücksichtigung anderweitig (Z.Bsp. durch
Rechtsstreitigkeiten mit anderen Mietern) festgestellter
fehlerhafter Posten der Nebenkostenabrechnung." Wie würdet Ihr
das machen? Kann der Mieter nun überhaupt noch anderen Punkte
der Nebenkostenabrechnung widersprechen, obwohl er bereits
eine Auflistung der ihm aufgefallenen Fehler gemacht hat?

Da bei einem meiner anderen fiktiven Fälle das scheinbar auch
ein Thema war, will ich das hier noch erwähnen. Ich
unterstelle in meinem Fall einmal, dass auf dem Sparbuch 500
Euro sind. Die ursprüngliche Nachzahlungsforderung des
Vermieters beträgt ca. 520 Euro. Durch Berichtigung der bisher
dem Mieter aufgefallenen Fehler, würde die Nachzahlung noch
ca. 470 Euro betragen.

Welcher andere fiktive Fall?

Vorab vielen Dank für Eure Mühe.

mit besten Grüßen Steffen B.

Mieter will aber noch Geld vom Sparbuch
Hallo jakob opgen,

vielen Dank für die Antwort.

Vorschlag schweige und hoffer er merkt nichts
Fällt der Fehler auf wirst Du nachzahlen wenn er auf Grund der
Abrechnung im August nachrechnet und merkt das er sich zu
seinen Ungunsten vertan hat.

Da habe ich mich wohl unglücklich ausgedrückt. Der Vermieter hat zu
seinen Gunsten - sprich zu ungunsten des Mieters - falsch
abgerechnet.

Welcher andere fiktive Fall?

Der ist im Archiv und spielt wohl für diesen Fall keine besondere
Rolle. Ich wollte lediglich alle für diesen fiktiven Fall evt.
relevanten Fakten nennen.

mit besten Grüßen Steffen B.

Also Abrechnung anmahnen und wenn man sicher ist Geld zu bekommen gleich mit der Drohung auf Erstellung der Ordnungsgemäßen Abrechnung zu klagen.
jetzt sollten Ihm 14 Tage reichen nachzubessern. also eine Frist setzen bis zum tt.mm.JJJJ
Verjährung tritt erst in 3 Jahren ein. also 2008
Jakob

Entschuldigung ich dachte der Der Vermieter hatte sich zu seinen Ungunsten verrechnet, dann müsste man Ihm das nicht sagen.

hallo jakob opgen,

Also Abrechnung anmahnen und wenn man sicher ist Geld zu
bekommen gleich mit der Drohung auf Erstellung der
Ordnungsgemäßen Abrechnung zu klagen.
jetzt sollten Ihm 14 Tage reichen nachzubessern. also eine
Frist setzen bis zum tt.mm.JJJJ

Merci, für die Antwort.

Aber was macht mein fiktiver Mieter bezüglich der Fehler, die dem anderen Mieter aufgefallen sind. Mein Mieter hat ja keine Ahnung, um welche Posten es sich noch handelt und ob diese auch bei ihm falsch sind. Hat er erstens das Recht, das anderweitig aufgefallene Fehler nun auch bei ihm noch korigiert werden, obwohl er sie nicht konkret benannt hat? Die zweite Frage wäre, wie er das am besten formuliert?

Entschuldigung ich dachte der Der Vermieter hatte sich zu
seinen Ungunsten verrechnet, dann müsste man Ihm das nicht
sagen.

Null Problemo. Ich hätte das auch sicherlich einfacher formulieren können…

Gruß Steffen B.

Hallo Ihr Wissenden,

in der Hoffnung auf Rat, will ich wieder einmal einen fiktiven
Fall schildern:

Angenommen ein Mieter ist März 2004 ausgezogen. Bei der (im
August) erhaltenen letzten Nebenkostenabrechnung fallen ihm
einige Fehler auf. Er widerspricht und verweigert die Freigabe
des Mietkautionssparbuches. Nach einigem Hin und Her gibt der
Ex-Vermieter nach und verlangt eine Gesamtaufstellung aller
monierten Punkte der Nebenkostenabrechnung. Der Mieter fasst
alle ihm aufgefallenen Punkte zusammen. Daraufhin schreibt der
Vermieter im November 2004, dass eine neue
Nebenkostenabrechnung erstellt wird.

Bis heute ist jedoch nichts geschehen und der Mieter will eine
Erinnerung schicken. Per Zufall erfährt er aber, dass ein
anderer Mieter die Nebenkostenabrechnung des besagten
Zeitraumes von einem Profi hat prüfen lassen und erhebliche
Fehler (was die Höhe betrifft) zu Gunsten des Vermieters
festgestellt wurden. Leider hat man nicht die Möglichkeit
Kontakt mit dem besagten Mieter aufzunehmen um zu erfahren,
welche Punkte dort fehlerhaft waren.

Hallo,

weshalb ist die Kontaktaufnahme nicht möglich ? Ist der zuständige Fachmann bekannt ? Es empfiehlt sich auf jeden Fall hier zu klären, ob der Mieter an die Infos kommt.

Dann ein Hinweis zur Freigabe der Kaution. Der Mieter kann zwar der Freigabe widersprechen. Jedoch muss die zuständige Bank nach erneuter Aufforderung an den VM die Kaution auszahlen, wenn der Mieter nicht geeignete Mittel ( z.B. ein Urteil, ihm rechtskräftig zugesprochene Gelder aus einem Verfahren ) beibringt. Die Verweigerung der Freigabe mit der Begründung einer reklamierten Abrechnung darf die Bank nicht beachten.

Nun zur Frage. Kann man nun bei der Erinnerung eine
Formulierung in der Art wählen:" Bei der Neuberechnung bittet
man auch um Berücksichtigung anderweitig (Z.Bsp. durch
Rechtsstreitigkeiten mit anderen Mietern) festgestellter
fehlerhafter Posten der Nebenkostenabrechnung." Wie würdet Ihr
das machen? Kann der Mieter nun überhaupt noch anderen Punkte
der Nebenkostenabrechnung widersprechen, obwohl er bereits
eine Auflistung der ihm aufgefallenen Fehler gemacht hat?

Der Mieter kann selbstverständlich weitere Punkte nachschieben. Auf der anderen Seite ist der VM verpflichtet, wenn er Kenntnis vom Mangel einer Abrechnung hat ( durch andere Mieter reklamiert) diese Mängel ohne Aufforderung bei allen Mietern zu ändern. Es ist dabei unerheblich ob er bereits Zahlungen von Mietern erhalten hat. Auch diesen muss er eine neue Abrechnung vorlegen. Eine Besonderheit - die hier nicht zu beachten ist - wären dann die Folgen für jene Mieter die bereits gezahlt haben oder bereits Guthaben erhalten haben.

Nachdem der VM offenbar zu seinen Gunsten abgerechnet hat, kann die Abrechnung des Mieters nur günstiger ausfallen. Den VM auffordern unter Wahrung einer Frist von mindestens 14 Tagen die aussstehende Abrechnung vorzulegen. Im Übrigen empfehle ich eine Anfrage bei der Bank, ob das Kautionskonto aufgelöst wurde und wann.

Da bei einem meiner anderen fiktiven Fälle das scheinbar auch
ein Thema war, will ich das hier noch erwähnen. Ich
unterstelle in meinem Fall einmal, dass auf dem Sparbuch 500
Euro sind. Die ursprüngliche Nachzahlungsforderung des
Vermieters beträgt ca. 520 Euro. Durch Berichtigung der bisher
dem Mieter aufgefallenen Fehler, würde die Nachzahlung noch
ca. 470 Euro betragen.

Gruss Günter

Hallo GünterW,

tausend Dank für die wieder einmal sehr ausführliche und hilfreiche Antwort von Dir.

weshalb ist die Kontaktaufnahme nicht möglich ?

Dieser Mieter ist schwer zu erreichen, da immer längere Zeit beruflich unterwegs.

Ist der
zuständige Fachmann bekannt ?

Lediglich, dass es sich um einen Anwalt handelt, der auf Mietrecht spezialisiert sein soll.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall
hier zu klären, ob der Mieter an die Infos kommt.

Ich lasse mal meinen fiktiven Mieter weiter am Ball bleiben.

Jedoch muss die zuständige
Bank nach erneuter Aufforderung an den VM die Kaution
auszahlen, wenn der Mieter nicht geeignete Mittel ( z.B. ein
Urteil, ihm rechtskräftig zugesprochene Gelder aus einem
Verfahren ) beibringt. Die Verweigerung der Freigabe mit der
Begründung einer reklamierten Abrechnung darf die Bank nicht
beachten.

Mein erfundener Mieter kann wohl auch sein Sparbuch online einsehen. Dabei stellte er fest, dass noch alles da ist. Mal angenommen, in meinem Fall würde der VM das Sparbuch doch noch abkassieren. Wäre das rechtlich ok (immerhin zahlt die Bank ja scheinbar ohne Probleme aus) oder strafbar?

Der Mieter kann selbstverständlich weitere Punkte
nachschieben. Auf der anderen Seite ist der VM verpflichtet,
wenn er Kenntnis vom Mangel einer Abrechnung hat ( durch
andere Mieter reklamiert) diese Mängel ohne Aufforderung bei
allen Mietern zu ändern.

Eine sehr positive Nachricht.

Nachdem der VM offenbar zu seinen Gunsten abgerechnet hat,
kann die Abrechnung des Mieters nur günstiger ausfallen. Den
VM auffordern unter Wahrung einer Frist von mindestens 14
Tagen die aussstehende Abrechnung vorzulegen.

Dann lasse ich das meinen Mieter einmal tun. :smile:

Nochmals herzlichen Dank, noch ein Sternchen
und beste Grüße Steffen B.

Hallo GünterW,

tausend Dank für die wieder einmal sehr ausführliche und
hilfreiche Antwort von Dir.

weshalb ist die Kontaktaufnahme nicht möglich ?

Dieser Mieter ist schwer zu erreichen, da immer längere Zeit
beruflich unterwegs.

Ist der
zuständige Fachmann bekannt ?

Lediglich, dass es sich um einen Anwalt handelt, der auf
Mietrecht spezialisiert sein soll.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall
hier zu klären, ob der Mieter an die Infos kommt.

Ich lasse mal meinen fiktiven Mieter weiter am Ball bleiben.

Jedoch muss die zuständige
Bank nach erneuter Aufforderung an den VM die Kaution
auszahlen, wenn der Mieter nicht geeignete Mittel ( z.B. ein
Urteil, ihm rechtskräftig zugesprochene Gelder aus einem
Verfahren ) beibringt. Die Verweigerung der Freigabe mit der
Begründung einer reklamierten Abrechnung darf die Bank nicht
beachten.

Mein erfundener Mieter kann wohl auch sein Sparbuch online
einsehen. Dabei stellte er fest, dass noch alles da ist. Mal
angenommen, in meinem Fall würde der VM das Sparbuch doch noch
abkassieren. Wäre das rechtlich ok (immerhin zahlt die Bank ja
scheinbar ohne Probleme aus) oder strafbar?

Hallo,

die Auszahlung der Bank ist nicht strafbar. Da der Mieter das Online-Konto einsehen kann wird das Konto ofernbar unter dne Namen des Mieters geführt. Sonst hätte er kaum Zugriff auf dieses Konto. Der Mieter hat dieses Konto an den VM verpfändet. Beim VM reicht es aus, wenn er bei der Bank die Auszahlung verlangt. Der Mieter muss dann notfalls sein Geld einklagen.

Gruss Günter

Der Mieter kann selbstverständlich weitere Punkte
nachschieben. Auf der anderen Seite ist der VM verpflichtet,
wenn er Kenntnis vom Mangel einer Abrechnung hat ( durch
andere Mieter reklamiert) diese Mängel ohne Aufforderung bei
allen Mietern zu ändern.

Eine sehr positive Nachricht.

Nachdem der VM offenbar zu seinen Gunsten abgerechnet hat,
kann die Abrechnung des Mieters nur günstiger ausfallen. Den
VM auffordern unter Wahrung einer Frist von mindestens 14
Tagen die aussstehende Abrechnung vorzulegen.

Dann lasse ich das meinen Mieter einmal tun. :smile:

Nochmals herzlichen Dank, noch ein Sternchen
und beste Grüße Steffen B.