Hallo,
wir werden heute unseren Mietvertrag unterschreiben und wollen den Vermieter fragen, ob wir auf dem Mieterparkplatz ein Motorrad-Carport bauen dürfen.
Ein Auto- Stellplatz für uns, liegt zwischen den 3 Mietshäusern, ist in unserer Miete enthalten. Auf den würden wir verzichten und lieber in einer Ecke mit den Begrenzungen: 1 Zaun zum Nachbargrundstück und rechts Zaun des Gartenanteils eines Mieters - einen kleinen Carport für unser Motorrad bauen. M.E. braucht man für diese geringe Größe nicht mal eine Baugenehmigung in Brandenburg…und selbst diese würden wir, wenn nötig, vielleicht auch übernehmen.
Ob der Vermieter da wohl mitspielt??? Wenn ja, sollte man das in den Mietvertrag mit aufnehmen?
Danke im Voraus
Hallo,
wir werden heute unseren Mietvertrag unterschreiben und wollen
den Vermieter fragen, ob wir auf dem Mieterparkplatz ein
Motorrad-Carport bauen dürfen.
Ein Auto- Stellplatz für uns, liegt zwischen den 3
Mietshäusern, ist in unserer Miete enthalten. Auf den würden
wir verzichten und lieber in einer Ecke mit den Begrenzungen:
1 Zaun zum Nachbargrundstück und rechts Zaun des Gartenanteils
eines Mieters - einen kleinen Carport für unser Motorrad
bauen. M.E. braucht man für diese geringe Größe nicht mal eine
Baugenehmigung in Brandenburg…und selbst diese würden wir,
wenn nötig, vielleicht auch übernehmen.
Ob der Vermieter da wohl mitspielt???
Ist eine Frage
Wenn ja, sollte man das
in den Mietvertrag mit aufnehmen?
Die Erlaubnis schon, er kann sich einen ExtraKautionsbetrag, der für den späteren Abbau anfallen wird zahlen lassen, Der darf dann auch nur mit dieser Pflicht verknüpft sein. Nehmt Ihr den Abbau später selbst vor muss er diese Summe wieder zurückgeben.
Jakob
Danke im Voraus
Hi!
Auch wenn der Vermieter zustimmt, sollte er noch prüfen, ob für die Errichtung des Ports die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer der Anlage nötig ist.
Grüße,
Mathias
Hallo,
wir werden heute unseren Mietvertrag unterschreiben und wollen
den Vermieter fragen, ob wir auf dem Mieterparkplatz ein
Motorrad-Carport bauen dürfen.
Ein Auto- Stellplatz für uns, liegt zwischen den 3
Mietshäusern, ist in unserer Miete enthalten. Auf den würden
wir verzichten und lieber in einer Ecke mit den Begrenzungen:
1 Zaun zum Nachbargrundstück und rechts Zaun des Gartenanteils
eines Mieters - einen kleinen Carport für unser Motorrad
bauen. M.E. braucht man für diese geringe Größe nicht mal eine
Baugenehmigung in Brandenburg…und selbst diese würden wir,
wenn nötig, vielleicht auch übernehmen.
Ob der Vermieter da wohl mitspielt??? Wenn ja, sollte man das
in den Mietvertrag mit aufnehmen?
Hallo Nadine,
nachdem der Motorrad-Carport zwischen drei Mietwohnhäusern gebaut werden soll, wird der VM nur die Zustimmung erteilen wirksam erteilen können, wenn er alleiniger VM ist. Da anzunehmen ist, dass es sich hier um eine WEG handelt muss der VM die Zustimmung einholen, wenn Teile der Fläche einer anderen Nutzung als bisher vorgesehen haben sollen.
Auf jeden Fall müssen derartige Vereinbarungen im Mietvertrag ihren Niederschlag finden.
Ob und in welcher Form hier eine Genehmigung erforderlich wird ist vor Ort zu klären, da beinahe jedes Bundesland sich im Baurecht andere „offene Türen“ oder „verschlossene Türen“ einfallen lässt.
Gruss Günter
Vielen Dank
Hallo,
Vielen Dank für die Infos…und da es wirklich mehrere Eigentümer gibt, wird der Vermieter/Hausverwalter unser Anliegen in der nächsten Sitzung vorbringen. Ich hab zugesagt schriftlich einen Antrag einzureichen mit Skizze und so…aber so ganz schlecht siehts gar nicht aus.
Hoffen wa mal…
Liebe Grüße und herzlichen Dank