Hallo Experten,
im Freundeskreis wurde folgende theoretische Situation
diskutiert:
Eine Mietwohnung wurde zum 30.9.04 gekündigt. Zum 31.3.05 soll
die Kaution zurück gezahlt werden. Die Nebenkostenabrechnung
für 2004 ist noch nicht erfolgt. Kann der Vermieter einen
angemessenen Teil der Kaution für eine evtl. anfallende
NK-Nachzahlung über den 31.3. hinaus zurückhalten? Falls ja,
wie lange maximal? Und wären etwa 2,-- €/m² angemessen?
Danke für fachkundige Antworten im voraus.
Freundliche Grüße
Hallo,
der VM darf in Höhe der zu erwartenden Nachforderung einen Teil der Kaution einbehalten bis die Betriebskosten-/Heizkostenabrechnung vorliegt. Allerdings muss der Mieter beim VM dann den höheren Anteil zurückfordern.
Ob 2 €/m² angemessen sein können richtet sich wohl nach den bisherigen Vorauszahlungen und den bisher entstandenen Nachforderungen. Wobei für 2004 auf Preiserhöhungen einzurechnen sind. Eine Kündigung zum 30.04. hat zudem - wenn jährlich 01.01. - 31.12. - abgerechnet wird die unangenehme Eigenschaft, dass ausschliesslich "kalte Monate" vorliegen und sich somit ein Mehrverbrauch nicht durch Sommermonate ausgleicht, also mit weitaus höherer Nachforderung zu rechnen ist.
Allerdings, soweit ich in Hausverwaltungen beratend und teilweise als Vertreter der Eigentümer anwesend bin, eine Abrechnung bis 31.12. des Jahres müsste mindestens diesen Monat noch eingehen. Wir haben alle Abrechnungen in mehreren Objekten vor Mitte Februar versandt. Dies ist auch wichtig für Neumieter, die bei zu später Rechnungslegung ihre Vorauszahlungen nicht erhöhen können oder im Umlageverfahren erheblich höhere Vorauszahlungen haben, weil die HV nach murkst.
Gruss Günter