Küche in unrenovierter Altbau-WG
(Autor: g е r m a n c а t, Frage gestellt am Di, 15. Mär 2005)
Stellt Euch vor:
4 Studenten wohnen in einer WG. Laut Mietvertrag haben die vier Zimmer 20qm, in Wahrheit aber auf Grund der Dachschräge geringer. Außerdem gibt es ein kleines Bad, ein kleines WC und eine "Küche". Es handelt sich um unrenovierten Altbau (allerdings sauber). Pro Monat bekommt der Vermieter insgesamt 800€. Es gibt keine richtige Küche in der Wohnung, im Mietvertrag ist auch angegeben dass es sich um eine möblierte Teeküche handelt (sprich 1 elektr. Herdplatte, 1 kleiner elektr. Backofen, 1 kl. Waschbecken). Strom oder Gas für einen richtigen Herd/Backofen ist nicht vorhanden. In der Küche gibt es keine Schränke, nur total baufällige Regale, sprich alles Geschirr staubt ein. Wenn der Mieter das Angebot macht, selbst Schränke zu kaufen weigert sich der Vermieter die alten Regale wegzuschmeissen. (Das Problem ist allerdings verständlich: angenommen einer der 4 Mieter schafft etwas an und zieht dann aus gibt es keine Küchenmöbel mehr)
Weiteres Problem: in der gesamten Wohnung stehen alte Möbel vom Vermieter die zwar nicht kaputt aber total unzweckmäßig und unbrauchbar sind. Ein großer Dachboden wäre vorhanden aber der Vermieter weigert sich diese aus der Wohnung zu entfernen. Ist dies zulässig?
Darf diese Wohnung als echte Wohnung zu diesem Preis vermietet werden wo sie ja offensichtlich keine Küche hat und alte Möbel vom Vermieter rumstehen?
Habe im Netz leider keine brauchbaren Infos gefunden. Wäre super wenn Ihr in diesem Fall Tips geben könntet.
Grüße
Katharina
4 Studenten wohnen in einer WG. Laut Mietvertrag haben die vier Zimmer 20qm, in Wahrheit aber auf Grund der Dachschräge geringer. Außerdem gibt es ein kleines Bad, ein kleines WC und eine "Küche". Es handelt sich um unrenovierten Altbau (allerdings sauber). Pro Monat bekommt der Vermieter insgesamt 800€. Es gibt keine richtige Küche in der Wohnung, im Mietvertrag ist auch angegeben dass es sich um eine möblierte Teeküche handelt (sprich 1 elektr. Herdplatte, 1 kleiner elektr. Backofen, 1 kl. Waschbecken). Strom oder Gas für einen richtigen Herd/Backofen ist nicht vorhanden. In der Küche gibt es keine Schränke, nur total baufällige Regale, sprich alles Geschirr staubt ein. Wenn der Mieter das Angebot macht, selbst Schränke zu kaufen weigert sich der Vermieter die alten Regale wegzuschmeissen. (Das Problem ist allerdings verständlich: angenommen einer der 4 Mieter schafft etwas an und zieht dann aus gibt es keine Küchenmöbel mehr)
Weiteres Problem: in der gesamten Wohnung stehen alte Möbel vom Vermieter die zwar nicht kaputt aber total unzweckmäßig und unbrauchbar sind. Ein großer Dachboden wäre vorhanden aber der Vermieter weigert sich diese aus der Wohnung zu entfernen. Ist dies zulässig?
Darf diese Wohnung als echte Wohnung zu diesem Preis vermietet werden wo sie ja offensichtlich keine Küche hat und alte Möbel vom Vermieter rumstehen?
Habe im Netz leider keine brauchbaren Infos gefunden. Wäre super wenn Ihr in diesem Fall Tips geben könntet.
Grüße
Katharina
Artikelbaum anzeigen
Re: Küche in unrenovierter Altbau-WG
(Autor: G ü n t е r W, Antwort nach 23 Min)
Stellt Euch vor:
4 Studenten wohnen in einer WG. Laut Mietvertrag haben die
vier Zimmer 20qm, in Wahrheit aber auf Grund der Dachschräge
geringer. Außerdem gibt es ein kleines Bad, ein kleines WC und
eine "Küche". Es handelt sich um unrenovierten Altbau
(allerdings sauber). Pro Monat bekommt der Vermieter insgesamt
800€. Es gibt keine richtige Küche in der Wohnung, im
Mietvertrag ist auch angegeben dass es sich um eine möblierte
Teeküche handelt (sprich 1 elektr. Herdplatte, 1 kleiner
elektr. Backofen, 1 kl. Waschbecken). Strom oder Gas für einen
richtigen Herd/Backofen ist nicht vorhanden. In der Küche gibt
es keine Schränke, nur total baufällige Regale, sprich alles
Geschirr staubt ein. Wenn der Mieter das Angebot macht, selbst
Schränke zu kaufen weigert sich der Vermieter die alten Regale
wegzuschmeissen. (Das Problem ist allerdings verständlich:
angenommen einer der 4 Mieter schafft etwas an und zieht dann
aus gibt es keine Küchenmöbel mehr)
Weiteres Problem: in der gesamten Wohnung stehen alte Möbel
vom Vermieter die zwar nicht kaputt aber total unzweckmäßig
und unbrauchbar sind. Ein großer Dachboden wäre vorhanden aber
der Vermieter weigert sich diese aus der Wohnung zu entfernen.
Ist dies zulässig?
Darf diese Wohnung als echte Wohnung zu diesem Preis vermietet
werden wo sie ja offensichtlich keine Küche hat und alte Möbel
vom Vermieter rumstehen?
Habe im Netz leider keine brauchbaren Infos gefunden. Wäre
super wenn Ihr in diesem Fall Tips geben könntet.
Grüße
Hallo Katharina,4 Studenten wohnen in einer WG. Laut Mietvertrag haben die
vier Zimmer 20qm, in Wahrheit aber auf Grund der Dachschräge
geringer. Außerdem gibt es ein kleines Bad, ein kleines WC und
eine "Küche". Es handelt sich um unrenovierten Altbau
(allerdings sauber). Pro Monat bekommt der Vermieter insgesamt
800€. Es gibt keine richtige Küche in der Wohnung, im
Mietvertrag ist auch angegeben dass es sich um eine möblierte
Teeküche handelt (sprich 1 elektr. Herdplatte, 1 kleiner
elektr. Backofen, 1 kl. Waschbecken). Strom oder Gas für einen
richtigen Herd/Backofen ist nicht vorhanden. In der Küche gibt
es keine Schränke, nur total baufällige Regale, sprich alles
Geschirr staubt ein. Wenn der Mieter das Angebot macht, selbst
Schränke zu kaufen weigert sich der Vermieter die alten Regale
wegzuschmeissen. (Das Problem ist allerdings verständlich:
angenommen einer der 4 Mieter schafft etwas an und zieht dann
aus gibt es keine Küchenmöbel mehr)
Weiteres Problem: in der gesamten Wohnung stehen alte Möbel
vom Vermieter die zwar nicht kaputt aber total unzweckmäßig
und unbrauchbar sind. Ein großer Dachboden wäre vorhanden aber
der Vermieter weigert sich diese aus der Wohnung zu entfernen.
Ist dies zulässig?
Darf diese Wohnung als echte Wohnung zu diesem Preis vermietet
werden wo sie ja offensichtlich keine Küche hat und alte Möbel
vom Vermieter rumstehen?
Habe im Netz leider keine brauchbaren Infos gefunden. Wäre
super wenn Ihr in diesem Fall Tips geben könntet.
Grüße
hier ist nicht nur die Frage zu beantworten, was der VM darf, sondern was der Mieter akzeptiert hat bei der Besichtigung der Räume. Denn die Herdplatte und die Schränke waren ja wohl da. Der VM vermietet möbiliert. Was immer man unter möbiliert verstehen kann und muss.
Nun spricht der VM von einer möbilierten Teeküche. Er spricht nicht von einer Einbauküche. Und es ist ja eine Möglichkeit vorhanden, sich etwas zum Essen und Warmwasser zu machen. Ein Waschbecken ist offenbar zum Spülen auch vorhanden.
Ob der Mietpreis gerechtfertigt ist, kann man über das Internet wohl kaum klären. Es gibt hier die Möglichkeit zu prüfen, ob am Wohnort ein Mietspiegel besteht und dann kann man in etwa die Kosten berechnen. Dabei ist aber zu beachten - ich gehe von einem Quadratmeterpreis inkl. Heizung, wasser und Strom aus, auch dass sonst keine Betriebskosten anfallen, dass in der Miete dann alle Nebenkosten inkl. Heizung enthalten sind ( also diese Kosten zur Quadratmetermiete aufgerechnet werden müssen ) und auch ein Möbilierungszuschlag - soweit die Einrichtung brauchbar ist - berücksichtigt werden muss.
Die grundsätzliche Frage aber - die schon eingangs erwähnt wurde ist - wie kann jemand in diesem Zustand eine Wohnung/ein Zimmer anmieten, wenn der Zustand nicht akzeptiert wird. Selbst wenn entsprechende Voraussetzungen einer Mietpreisüberhöhung oder gar wegen Mietwucher gegeben wären, kann bei Prüfung aller Gesichtspunkte am Ende nur heraus kommen, dass die Mieter für die Zukunft Anspruch auf eine geringere Mietforderung haben könnten.
Gruss Günter
Re^2: Küche in unrenovierter Altbau-WG
(Autor: g е r m а n c a t, Antwort nach 2 Min)
danke für die schnelle antwort.
der zustand war bei einzug bekannt - hat sich allerdings verschlechtert (regale sind teilweise weiter auseinander gefallen). kann man den mieter nicht dazu verpflichten, halbwegs brauchbare küchenmöbel zur verfügung zu stellen? (wenn schon möbliert vermietet wird)
katharina
der zustand war bei einzug bekannt - hat sich allerdings verschlechtert (regale sind teilweise weiter auseinander gefallen). kann man den mieter nicht dazu verpflichten, halbwegs brauchbare küchenmöbel zur verfügung zu stellen? (wenn schon möbliert vermietet wird)
katharina
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Re^3: Küche in unrenovierter Altbau-WG
(Autor: G ü n t е r W, Antwort nach 5 h, 15 Min)
danke für die schnelle antwort.
der zustand war bei einzug bekannt - hat sich allerdings
verschlechtert (regale sind teilweise weiter auseinander
gefallen). kann man den mieter nicht dazu verpflichten,
halbwegs brauchbare küchenmöbel zur verfügung zu stellen?
(wenn schon möbliert vermietet wird)
katharina
Hallo Katharina,der zustand war bei einzug bekannt - hat sich allerdings
verschlechtert (regale sind teilweise weiter auseinander
gefallen). kann man den mieter nicht dazu verpflichten,
halbwegs brauchbare küchenmöbel zur verfügung zu stellen?
(wenn schon möbliert vermietet wird)
katharina
selbstverständlich muss der VM brauchbare Küchenmöbel zur Verfügung stellen. Fordert ihn schriftlich auf bis zum ( ca 14 Tage Zeit lassen ) entsprechende Möbel zu ersetzen, ansonsten teilt ihm mit, dass er mit einem Abzug bei der Miete rechnen muss bis brauchbare Möbel vorhanden sind. Macht Fotos vom jetzigen Zustand.
Auf der anderen Seite muss natürlich zuvor geklärt werden weshalb sich der Zustand derart verschlechtert hat.
Gruss Günter
Stellt Euch vor:
4 Studenten wohnen in einer WG. Laut Mietvertrag haben die
vier Zimmer 20qm, in Wahrheit aber auf Grund der Dachschräge
geringer. Außerdem gibt es ein kleines Bad, ein kleines WC und
eine "Küche". Es handelt sich um unrenovierten Altbau
(allerdings sauber). Pro Monat bekommt der Vermieter insgesamt
800€. Es gibt keine richtige Küche in der Wohnung, im
Mietvertrag ist auch angegeben dass es sich um eine möblierte
Teeküche handelt (sprich 1 elektr. Herdplatte, 1 kleiner
elektr. Backofen, 1 kl. Waschbecken). Strom oder Gas für einen
richtigen Herd/Backofen ist nicht vorhanden. In der Küche gibt
es keine Schränke, nur total baufällige Regale, sprich alles
Geschirr staubt ein. Wenn der Mieter das Angebot macht, selbst
Schränke zu kaufen weigert sich der Vermieter die alten Regale
wegzuschmeissen. (Das Problem ist allerdings verständlich:
angenommen einer der 4 Mieter schafft etwas an und zieht dann
aus gibt es keine Küchenmöbel mehr)
Weiteres Problem: in der gesamten Wohnung stehen alte Möbel
vom Vermieter die zwar nicht kaputt aber total unzweckmäßig
und unbrauchbar sind. Ein großer Dachboden wäre vorhanden aber
der Vermieter weigert sich diese aus der Wohnung zu entfernen.
Ist dies zulässig?
Darf diese Wohnung als echte Wohnung zu diesem Preis vermietet
werden wo sie ja offensichtlich keine Küche hat und alte Möbel
vom Vermieter rumstehen?
Habe im Netz leider keine brauchbaren Infos gefunden. Wäre
super wenn Ihr in diesem Fall Tips geben könntet.
Grüße
Hallo Katharina,4 Studenten wohnen in einer WG. Laut Mietvertrag haben die
vier Zimmer 20qm, in Wahrheit aber auf Grund der Dachschräge
geringer. Außerdem gibt es ein kleines Bad, ein kleines WC und
eine "Küche". Es handelt sich um unrenovierten Altbau
(allerdings sauber). Pro Monat bekommt der Vermieter insgesamt
800€. Es gibt keine richtige Küche in der Wohnung, im
Mietvertrag ist auch angegeben dass es sich um eine möblierte
Teeküche handelt (sprich 1 elektr. Herdplatte, 1 kleiner
elektr. Backofen, 1 kl. Waschbecken). Strom oder Gas für einen
richtigen Herd/Backofen ist nicht vorhanden. In der Küche gibt
es keine Schränke, nur total baufällige Regale, sprich alles
Geschirr staubt ein. Wenn der Mieter das Angebot macht, selbst
Schränke zu kaufen weigert sich der Vermieter die alten Regale
wegzuschmeissen. (Das Problem ist allerdings verständlich:
angenommen einer der 4 Mieter schafft etwas an und zieht dann
aus gibt es keine Küchenmöbel mehr)
Weiteres Problem: in der gesamten Wohnung stehen alte Möbel
vom Vermieter die zwar nicht kaputt aber total unzweckmäßig
und unbrauchbar sind. Ein großer Dachboden wäre vorhanden aber
der Vermieter weigert sich diese aus der Wohnung zu entfernen.
Ist dies zulässig?
Darf diese Wohnung als echte Wohnung zu diesem Preis vermietet
werden wo sie ja offensichtlich keine Küche hat und alte Möbel
vom Vermieter rumstehen?
Habe im Netz leider keine brauchbaren Infos gefunden. Wäre
super wenn Ihr in diesem Fall Tips geben könntet.
Grüße
hier ist nicht nur die Frage zu beantworten, was der VM darf,
sondern was der Mieter akzeptiert hat bei der Besichtigung der
Räume. Denn die Herdplatte und die Schränke waren ja wohl da.
Der VM vermietet möbiliert. Was immer man unter möbiliert
verstehen kann und muss.
Nun spricht der VM von einer möbilierten Teeküche. Er spricht
nicht von einer Einbauküche. Und es ist ja eine Möglichkeit
vorhanden, sich etwas zum Essen und Warmwasser zu machen. Ein
Waschbecken ist offenbar zum Spülen auch vorhanden.
Ob der Mietpreis gerechtfertigt ist, kann man über das
Internet wohl kaum klären. Es gibt hier die Möglichkeit zu
prüfen, ob am Wohnort ein Mietspiegel besteht und dann kann
man in etwa die Kosten berechnen. Dabei ist aber zu beachten -
ich gehe von einem Quadratmeterpreis inkl. Heizung, wasser und
Strom aus, auch dass sonst keine Betriebskosten anfallen, dass
in der Miete dann alle Nebenkosten inkl. Heizung enthalten
sind ( also diese Kosten zur Quadratmetermiete aufgerechnet
werden müssen ) und auch ein Möbilierungszuschlag - soweit die
Einrichtung brauchbar ist - berücksichtigt werden muss.
Die grundsätzliche Frage aber - die schon eingangs erwähnt
wurde ist - wie kann jemand in diesem Zustand eine Wohnung/ein
Zimmer anmieten, wenn der Zustand nicht akzeptiert wird.
Selbst wenn entsprechende Voraussetzungen einer
Mietpreisüberhöhung oder gar wegen Mietwucher gegeben wären,
kann bei Prüfung aller Gesichtspunkte am Ende nur heraus
kommen, dass die Mieter für die Zukunft Anspruch auf eine
geringere Mietforderung haben könnten.
Gruss Günter
Du kannst auf diesen Artikel nicht antworten.
Dieser Artikelbaum ist im Archiv des Experten-Forums von wer-weiss-was zum Thema "Mietrecht" archiviert. Es handelt sich um keine aktuelle Diskussion, daher kann auf die Artikel nicht mehr geantwortet werden.
Folgende Artikel könnten Dich auch interessieren:
Angemessener Preis für Küchenübernahme?Rücktritt wegen EBK
Gartenpflege an Nachmieter übergeben?
Einrichtung muss abmontiert werden? Wenn, von wem?
Wie pinngelich bei Schönheitsreparaturen ?
Ärger mit Vermieter: Welch Mieterrechte hat man..
Hat ein Single-Haushalt ein Recht auf Starkstrom?
Streichen bei Auszug nach Ersteinzug?
Streichen bei Auszug nach Ersteinzug?
Kaution nicht bezahlt, Mieter will Küche ausbauen!
Renovierung bei Einzug / Überraschungen ...
wie muss eine Wohnung ausgestattet sein?
vorheriger Artikelbaum
(Räumung)
(Kautionsfreigabe)
nächster Artikelbaum















