Küche in unrenovierter Altbau-WG

Von: , Frage gestellt am Di, 15. Mär 2005

Stellt Euch vor:
4 Studenten wohnen in einer WG. Laut Mietvertrag haben die vier Zimmer 20qm, in Wahrheit aber auf Grund der Dachschräge geringer. Außerdem gibt es ein kleines Bad, ein kleines WC und eine "Küche". Es handelt sich um unrenovierten Altbau (allerdings sauber). Pro Monat bekommt der Vermieter insgesamt 800€. Es gibt keine richtige Küche in der Wohnung, im Mietvertrag ist auch angegeben dass es sich um eine möblierte Teeküche handelt (sprich 1 elektr. Herdplatte, 1 kleiner elektr. Backofen, 1 kl. Waschbecken). Strom oder Gas für einen richtigen Herd/Backofen ist nicht vorhanden. In der Küche gibt es keine Schränke, nur total baufällige Regale, sprich alles Geschirr staubt ein. Wenn der Mieter das Angebot macht, selbst Schränke zu kaufen weigert sich der Vermieter die alten Regale wegzuschmeissen. (Das Problem ist allerdings verständlich: angenommen einer der 4 Mieter schafft etwas an und zieht dann aus gibt es keine Küchenmöbel mehr)

Weiteres Problem: in der gesamten Wohnung stehen alte Möbel vom Vermieter die zwar nicht kaputt aber total unzweckmäßig und unbrauchbar sind. Ein großer Dachboden wäre vorhanden aber der Vermieter weigert sich diese aus der Wohnung zu entfernen. Ist dies zulässig?

Darf diese Wohnung als echte Wohnung zu diesem Preis vermietet werden wo sie ja offensichtlich keine Küche hat und alte Möbel vom Vermieter rumstehen?

Habe im Netz leider keine brauchbaren Infos gefunden. Wäre super wenn Ihr in diesem Fall Tips geben könntet.

Grüße
Katharina

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Minuten 0 hilfreich
    Re: Küche in unrenovierter Altbau-WG

    Stellt Euch vor:
    4 Studenten wohnen in einer WG. Laut Mietvertrag haben die
    vier Zimmer 20qm, in Wahrheit aber auf Grund der Dachschräge
    geringer. Außerdem gibt es ein kleines Bad, ein kleines WC und
    eine "Küche". Es handelt sich um unrenovierten Altbau
    (allerdings sauber). Pro Monat bekommt der Vermieter insgesamt
    800€. Es gibt keine richtige Küche in der Wohnung, im
    Mietvertrag ist auch angegeben dass es sich um eine möblierte
    Teeküche handelt (sprich 1 elektr. Herdplatte, 1 kleiner
    elektr. Backofen, 1 kl. Waschbecken). Strom oder Gas für einen
    richtigen Herd/Backofen ist nicht vorhanden. In der Küche gibt
    es keine Schränke, nur total baufällige Regale, sprich alles
    Geschirr staubt ein. Wenn der Mieter das Angebot macht, selbst
    Schränke zu kaufen weigert sich der Vermieter die alten Regale
    wegzuschmeissen. (Das Problem ist allerdings verständlich:
    angenommen einer der 4 Mieter schafft etwas an und zieht dann
    aus gibt es keine Küchenmöbel mehr)

    Weiteres Problem: in der gesamten Wohnung stehen alte Möbel
    vom Vermieter die zwar nicht kaputt aber total unzweckmäßig
    und unbrauchbar sind. Ein großer Dachboden wäre vorhanden aber
    der Vermieter weigert sich diese aus der Wohnung zu entfernen.
    Ist dies zulässig?

    Darf diese Wohnung als echte Wohnung zu diesem Preis vermietet
    werden wo sie ja offensichtlich keine Küche hat und alte Möbel
    vom Vermieter rumstehen?

    Habe im Netz leider keine brauchbaren Infos gefunden. Wäre
    super wenn Ihr in diesem Fall Tips geben könntet.

    Grüße
    Hallo Katharina,

    hier ist nicht nur die Frage zu beantworten, was der VM darf, sondern was der Mieter akzeptiert hat bei der Besichtigung der Räume. Denn die Herdplatte und die Schränke waren ja wohl da. Der VM vermietet möbiliert. Was immer man unter möbiliert verstehen kann und muss.

    Nun spricht der VM von einer möbilierten Teeküche. Er spricht nicht von einer Einbauküche. Und es ist ja eine Möglichkeit vorhanden, sich etwas zum Essen und Warmwasser zu machen. Ein Waschbecken ist offenbar zum Spülen auch vorhanden.

    Ob der Mietpreis gerechtfertigt ist, kann man über das Internet wohl kaum klären. Es gibt hier die Möglichkeit zu prüfen, ob am Wohnort ein Mietspiegel besteht und dann kann man in etwa die Kosten berechnen. Dabei ist aber zu beachten - ich gehe von einem Quadratmeterpreis inkl. Heizung, wasser und Strom aus, auch dass sonst keine Betriebskosten anfallen, dass in der Miete dann alle Nebenkosten inkl. Heizung enthalten sind ( also diese Kosten zur Quadratmetermiete aufgerechnet werden müssen ) und auch ein Möbilierungszuschlag - soweit die Einrichtung brauchbar ist - berücksichtigt werden muss.

    Die grundsätzliche Frage aber - die schon eingangs erwähnt wurde ist - wie kann jemand in diesem Zustand eine Wohnung/ein Zimmer anmieten, wenn der Zustand nicht akzeptiert wird. Selbst wenn entsprechende Voraussetzungen einer Mietpreisüberhöhung oder gar wegen Mietwucher gegeben wären, kann bei Prüfung aller Gesichtspunkte am Ende nur heraus kommen, dass die Mieter für die Zukunft Anspruch auf eine geringere Mietforderung haben könnten.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Küche in unrenovierter Altbau-WG

      danke für die schnelle antwort.
      der zustand war bei einzug bekannt - hat sich allerdings verschlechtert (regale sind teilweise weiter auseinander gefallen). kann man den mieter nicht dazu verpflichten, halbwegs brauchbare küchenmöbel zur verfügung zu stellen? (wenn schon möbliert vermietet wird)
      katharina [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Küche in unrenovierter Altbau-WG

        danke für die schnelle antwort.
        der zustand war bei einzug bekannt - hat sich allerdings
        verschlechtert (regale sind teilweise weiter auseinander
        gefallen). kann man den mieter nicht dazu verpflichten,
        halbwegs brauchbare küchenmöbel zur verfügung zu stellen?
        (wenn schon möbliert vermietet wird)
        katharina
        Hallo Katharina,

        selbstverständlich muss der VM brauchbare Küchenmöbel zur Verfügung stellen. Fordert ihn schriftlich auf bis zum ( ca 14 Tage Zeit lassen ) entsprechende Möbel zu ersetzen, ansonsten teilt ihm mit, dass er mit einem Abzug bei der Miete rechnen muss bis brauchbare Möbel vorhanden sind. Macht Fotos vom jetzigen Zustand.

        Auf der anderen Seite muss natürlich zuvor geklärt werden weshalb sich der Zustand derart verschlechtert hat.

        Gruss Günter Stellt Euch vor:
        4 Studenten wohnen in einer WG. Laut Mietvertrag haben die
        vier Zimmer 20qm, in Wahrheit aber auf Grund der Dachschräge
        geringer. Außerdem gibt es ein kleines Bad, ein kleines WC und
        eine "Küche". Es handelt sich um unrenovierten Altbau
        (allerdings sauber). Pro Monat bekommt der Vermieter insgesamt
        800€. Es gibt keine richtige Küche in der Wohnung, im
        Mietvertrag ist auch angegeben dass es sich um eine möblierte
        Teeküche handelt (sprich 1 elektr. Herdplatte, 1 kleiner
        elektr. Backofen, 1 kl. Waschbecken). Strom oder Gas für einen
        richtigen Herd/Backofen ist nicht vorhanden. In der Küche gibt
        es keine Schränke, nur total baufällige Regale, sprich alles
        Geschirr staubt ein. Wenn der Mieter das Angebot macht, selbst
        Schränke zu kaufen weigert sich der Vermieter die alten Regale
        wegzuschmeissen. (Das Problem ist allerdings verständlich:
        angenommen einer der 4 Mieter schafft etwas an und zieht dann
        aus gibt es keine Küchenmöbel mehr)

        Weiteres Problem: in der gesamten Wohnung stehen alte Möbel
        vom Vermieter die zwar nicht kaputt aber total unzweckmäßig
        und unbrauchbar sind. Ein großer Dachboden wäre vorhanden aber
        der Vermieter weigert sich diese aus der Wohnung zu entfernen.
        Ist dies zulässig?

        Darf diese Wohnung als echte Wohnung zu diesem Preis vermietet
        werden wo sie ja offensichtlich keine Küche hat und alte Möbel
        vom Vermieter rumstehen?

        Habe im Netz leider keine brauchbaren Infos gefunden. Wäre
        super wenn Ihr in diesem Fall Tips geben könntet.

        Grüße
        Hallo Katharina,

        hier ist nicht nur die Frage zu beantworten, was der VM darf,
        sondern was der Mieter akzeptiert hat bei der Besichtigung der
        Räume. Denn die Herdplatte und die Schränke waren ja wohl da.
        Der VM vermietet möbiliert. Was immer man unter möbiliert
        verstehen kann und muss.

        Nun spricht der VM von einer möbilierten Teeküche. Er spricht
        nicht von einer Einbauküche. Und es ist ja eine Möglichkeit
        vorhanden, sich etwas zum Essen und Warmwasser zu machen. Ein
        Waschbecken ist offenbar zum Spülen auch vorhanden.

        Ob der Mietpreis gerechtfertigt ist, kann man über das
        Internet wohl kaum klären. Es gibt hier die Möglichkeit zu
        prüfen, ob am Wohnort ein Mietspiegel besteht und dann kann
        man in etwa die Kosten berechnen. Dabei ist aber zu beachten -
        ich gehe von einem Quadratmeterpreis inkl. Heizung, wasser und
        Strom aus, auch dass sonst keine Betriebskosten anfallen, dass
        in der Miete dann alle Nebenkosten inkl. Heizung enthalten
        sind ( also diese Kosten zur Quadratmetermiete aufgerechnet
        werden müssen ) und auch ein Möbilierungszuschlag - soweit die
        Einrichtung brauchbar ist - berücksichtigt werden muss.

        Die grundsätzliche Frage aber - die schon eingangs erwähnt
        wurde ist - wie kann jemand in diesem Zustand eine Wohnung/ein
        Zimmer anmieten, wenn der Zustand nicht akzeptiert wird.
        Selbst wenn entsprechende Voraussetzungen einer
        Mietpreisüberhöhung oder gar wegen Mietwucher gegeben wären,
        kann bei Prüfung aller Gesichtspunkte am Ende nur heraus
        kommen, dass die Mieter für die Zukunft Anspruch auf eine
        geringere Mietforderung haben könnten.

        Gruss Günter

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!