Hallo !
Angenommen ein Mieter wohnt bis Mai04 in einer Wohnung und beendet das Wohnverhältnis mit der Endabnahme der Wohnung.Daraufhin stellt der Vermieter eine Mängelliste zusammen,da angeblich nicht alle Mängel beseitigt wurden.Da der Mieter vom Vermieter nach der Endabnahme nochmals einen Schlüssel (ohne Unterschrift) erhält,stellt ihm der Vermieter die Zeit bis Mitte August in Rechnung.Nach dieversen Briefen landet die ganze Angelegenheit bei Gericht.In der LAdung des Gerichts ist ein Schreiben des Vermieters beigefügt,in dem er erklärt,das er für eine Teilforderung in Höhe von xxx Euro nebst Zinsen den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt,weiterhin sollen aber etwaige Vollstreckungsbescheide aufrecht erhalten werden.Dazu einige Aufstellungen über die angefallenen Forderungen.Auf der letzten Seite des Schreiben nennt der Vermieter eine Gesamtforderung von xxx Euro. Wie soll der Mieter dieses Teilzahlungsangebot nun verstehen ? Sollte er diese Teilzahlung leisten und ihm wäre die Restforderung erlassen worden.Desweiteren hat der Mieter für die erneute Erhaltung des Schlüssels nie eine Unterschrift geleistet,weder bei der Annahme noch bei der Abgabe.Wie soll sich der Mieter nun weiter verhalten ? Verpflichtet in die Teilzahlung zu weiteren Zahlungen,oder wären mit dieser Zahlung alle Forderungen abgegolten ?
Vielen Dank im vorraus
Mfg
Frank
Hallo !
Angenommen ein Mieter wohnt bis Mai04 in einer Wohnung und
beendet das Wohnverhältnis mit der Endabnahme der
Wohnung.Daraufhin stellt der Vermieter eine Mängelliste
zusammen,da angeblich nicht alle Mängel beseitigt wurden.Da
der Mieter vom Vermieter nach der Endabnahme nochmals einen
Schlüssel (ohne Unterschrift) erhält,stellt ihm der Vermieter
die Zeit bis Mitte August in Rechnung.Nach dieversen Briefen
landet die ganze Angelegenheit bei Gericht.In der LAdung des
Gerichts ist ein Schreiben des Vermieters beigefügt,in dem er
erklärt,das er für eine Teilforderung in Höhe von xxx Euro
nebst Zinsen den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt
erklärt,weiterhin sollen aber etwaige Vollstreckungsbescheide
aufrecht erhalten werden.
Offenbar verfügt er bereits über einen Titel gegen den Fragesteller hier
Dazu einige Aufstellungen über die
angefallenen Forderungen.Auf der letzten Seite des Schreiben
nennt der Vermieter eine Gesamtforderung von xxx Euro. Wie
soll der Mieter dieses Teilzahlungsangebot nun verstehen ?
Sollte er diese Teilzahlung leisten und ihm wäre die
Restforderung erlassen worden.
Damit wäre die Sache erledigt Bedenke daß die Teile über die es Bereits Titel gibt weiterbestehen.
Zu denen käme dann ein weiterer hinzu nämlich der aus der Einigung, es sei denn man zahlt gleich.
Es geht da wohl nur noch um ein Angebot zur Güte.
Ob man das annehmen sollte ???
Dazu müsste man wissen um was es geht. Wie wackelig die Sache ist. (für den Vermieter)
Desweiteren hat der Mieter für
die erneute Erhaltung des Schlüssels nie eine Unterschrift
geleistet,weder bei der Annahme noch bei der Abgabe.Wie soll
sich der Mieter nun weiter verhalten ? Verpflichtet in die
Teilzahlung zu weiteren Zahlungen,oder wären mit dieser
Zahlung alle Forderungen abgegolten ?
Das wäre dann alles, Prozesskosten gespart, wenn man unterliegen würde.
Die GK und Aw kosten hat er, dein AW Du selber zu zahlen wenn Du einen AW hattest.
Jakob
Vielen Dank im vorraus
Mfg
Frank
Wenn der Vermieter den Anspruch teilweise für erledigt erklärt, bedeutet das, dass er auf diesen Teil keinen Anspruch mehr erhebt.
Da der Fall etwas komplizierter erscheint (die Sache mit dem Schlüssel habe ich gar nicht verstanden) würde ich mich an einen Mieterverein wenden.
Aber was passiert dann mit den beiden Titeln (Vollstreckungsbescheide) wenn der Mieter die Teilzahlung leistet ? Heißt das,wenn der Mieter die Teilzahlung leistet,hat er die Möglichkeit,denn Rest in weiteren verhandelbaren Raten zu zahlen,oder ist die gesamte Forderung incl. der beiden Titel abgegolten,sobald diese Teilforderung bezahlt ist ?
MfG
Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Frank,
hier ist ein Rechtsstreit anhängig. Insoweit einen Anwalt aufsuchen oder sich beim Rechtspfleger beraten lassen.
Einerseits sind die Gesamtumstände nicht bekannt. Andererseits kann und soll man als Aussenstehender nicht in einen Rechtstreit eingreifen und Ratschläge erteilen, die in Unkenntnis der Klageschrift und der Sachverhalte nicht erteilt werden können.
Gruss Günter
Angenommen ein Mieter wohnt bis Mai04 in einer Wohnung und
beendet das Wohnverhältnis mit der Endabnahme der
Wohnung.Daraufhin stellt der Vermieter eine Mängelliste
zusammen,da angeblich nicht alle Mängel beseitigt wurden.Da
der Mieter vom Vermieter nach der Endabnahme nochmals einen
Schlüssel (ohne Unterschrift) erhält,stellt ihm der Vermieter
die Zeit bis Mitte August in Rechnung.Nach dieversen Briefen
landet die ganze Angelegenheit bei Gericht.In der LAdung des
Gerichts ist ein Schreiben des Vermieters beigefügt,in dem er
erklärt,das er für eine Teilforderung in Höhe von xxx Euro
nebst Zinsen den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt
erklärt,weiterhin sollen aber etwaige Vollstreckungsbescheide
aufrecht erhalten werden.Dazu einige Aufstellungen über die
angefallenen Forderungen.Auf der letzten Seite des Schreiben
nennt der Vermieter eine Gesamtforderung von xxx Euro. Wie
soll der Mieter dieses Teilzahlungsangebot nun verstehen ?
Sollte er diese Teilzahlung leisten und ihm wäre die
Restforderung erlassen worden.Desweiteren hat der Mieter für
die erneute Erhaltung des Schlüssels nie eine Unterschrift
geleistet,weder bei der Annahme noch bei der Abgabe.
Zur Thematik der Schlüsselübergabe. Der Beklagte kann sich selbstverständlich völlig unglaubwürdig machen, wenn er Tatsachen bestreitet. Hier also bitte sich nicht auf den Standpunkt stellen, man habe nichts unterschrieben. Die Aushändigung des Schlüssels reicht doch aus Insbesondere wenn sich bewiesen lässt, dass nach der Wohnungsübergabe der Mieter wieder in der Wohnung Mängel beseitigt hat.
Ich bin auch erstaunt und müsste hier in einem streitigen Verfahren durchaus öfters nachfragen, weshalb man zur Mängelbeseitigung fast drei Monate benötigt, denn immerhin muss man in dieser Zeit möglicherweise an zwei Orten Miete zahlen.
In diesem Fall müsste wohl Klarheit und Klarstellung vor Gericht und die Flucht nach vorne mit einem Anerkenntnisurteil die kostengünstigste Möglichkeit zur Beendigung des Rechtsstreites sein.
Ich weise auch auf einen Anwalt hin, weil in dem Posting steht, dass hier " die ganze Angelegenheiut vor Gericht landete" nicht hervor geht, was vor Gericht gelandet ist. Dies kann ein Widerspruch gegen eien Mahnung sein, kann aber auch eine Zahlungsklage sein, kann auch eine Schadenersatzklage sein oder noch was anderes. Anderereits wird auf Teilbereiche ein Forderungsverzicht erklärt. Gleichzeitig werden aus früheren Forderungen die Kosten geltend gemacht, bzw. sollen Forderungen und Kosten bestehen bleiben für einen Teil.
Wie soll
sich der Mieter nun weiter verhalten ? Verpflichtet in die
Teilzahlung zu weiteren Zahlungen,oder wären mit dieser
Zahlung alle Forderungen abgegolten ?
Vielen Dank im vorraus
Mfg
Frank
Der Mieter soll sich einen Anwalt nehmen. Aber Achtung. Bei selbstverschuldeten Mietrückständen wird das Gericht Prozesskostenhilfe verweigern.
Gruss Günter
Hallo !
Angenommen ein Mieter wohnt bis Mai04 in einer Wohnung und
beendet das Wohnverhältnis mit der Endabnahme der
Wohnung.Daraufhin stellt der Vermieter eine Mängelliste
zusammen,da angeblich nicht alle Mängel beseitigt wurden.Da
der Mieter vom Vermieter nach der Endabnahme nochmals einen
Schlüssel (ohne Unterschrift) erhält,stellt ihm der Vermieter
die Zeit bis Mitte August in Rechnung.Nach dieversen Briefen
landet die ganze Angelegenheit bei Gericht.In der LAdung des
Gerichts ist ein Schreiben des Vermieters beigefügt,in dem er
erklärt,das er für eine Teilforderung in Höhe von xxx Euro
nebst Zinsen den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt
erklärt,weiterhin sollen aber etwaige Vollstreckungsbescheide
aufrecht erhalten werden.Offenbar verfügt er bereits über einen Titel gegen den
Fragesteller hierDazu einige Aufstellungen über die
angefallenen Forderungen.Auf der letzten Seite des Schreiben
nennt der Vermieter eine Gesamtforderung von xxx Euro. Wie
soll der Mieter dieses Teilzahlungsangebot nun verstehen ?
Sollte er diese Teilzahlung leisten und ihm wäre die
Restforderung erlassen worden.Damit wäre die Sache erledigt Bedenke daß die Teile über die
es Bereits Titel gibt weiterbestehen.
Zu denen käme dann ein weiterer hinzu nämlich der aus der
Einigung, es sei denn man zahlt gleich.
Es geht da wohl nur noch um ein Angebot zur Güte.
Ob man das annehmen sollte ???Dazu müsste man wissen um was es geht. Wie wackelig die Sache
ist. (für den Vermieter)Desweiteren hat der Mieter für
die erneute Erhaltung des Schlüssels nie eine Unterschrift
geleistet,weder bei der Annahme noch bei der Abgabe.Wie soll
sich der Mieter nun weiter verhalten ? Verpflichtet in die
Teilzahlung zu weiteren Zahlungen,oder wären mit dieser
Zahlung alle Forderungen abgegolten ?Das wäre dann alles, Prozesskosten gespart, wenn man
unterliegen würde.
Die GK und Aw kosten hat er, dein AW Du selber zu zahlen wenn
Du einen AW hattest.
JakobVielen Dank im vorraus
Mfg
FrankAber was passiert dann mit den beiden Titeln
(Vollstreckungsbescheide) wenn der Mieter die Teilzahlung
leistet ? Heißt das,wenn der Mieter die Teilzahlung
leistet,hat er die Möglichkeit,denn Rest in weiteren
verhandelbaren Raten zu zahlen,oder ist die gesamte Forderung
incl. der beiden Titel abgegolten,sobald diese Teilforderung
bezahlt ist ?
Nein die muss man natütlich auch bezahlen. über Raten kann man immer verhandeln dies ist dem Gläubiger lieber als wenn er gar nichts sieht.
Aber ich muss schon sehen daß ein Unbedarfter leicht Leistugen erbringt, die nicht nötig wären
E.V. solltest Du einen Anwalt befragen ob denn alle Forderungen gerechtfertigt sind oder ein außergerichtlicher Vergleich unnötig ist
Jakob
MfG
Frank