angenommen, ein mieter parkt im winter sein auto auf dem hof und vom dach geht eine schneelawine ab, die das autodach beschädigt.
in dem dorf, in dem das haus steht, besteht keine schneeauffangpflicht, um die sich ein vermieter/hausbesitzer kümmern müsste.
wer zahlt den schaden? die grund-und hausbesitzhaftpflichtversicherung???
ich würde beinahe hierzu die Meinung äussern, dass der Mieter auf die Kulanz der Versicherung angewiesen sein wird. Denn wer bei Tauwetter sein Auto so abstellt, dass eine Dachlawine das Fahrzeug beschädigt, dem muss man wohl zumindest ein Mitverschulden zurechnen.
Ich bin gespannt, wie dies Versicherungsprofis - soweit sie hier im Brett sich informieren - sehen.
angenommen, ein mieter parkt im winter sein auto auf dem hof
und vom dach geht eine schneelawine ab, die das autodach
beschädigt.
in dem dorf, in dem das haus steht, besteht keine
schneeauffangpflicht, um die sich ein vermieter/hausbesitzer
kümmern müsste.
wer zahlt den schaden? die grund-und
hausbesitzhaftpflichtversicherung???
Hier dürfte dann schon die Haushaftpfichtversicherung einzustehen haben. Wenn der Mieter in der Umlage die Kosten der Haushaftpflicht tragen muss fällt höchstwahrscheinlich die Kasko aus.
Ich bin gespannt, wie dies Versicherungsprofis - soweit sie
hier im Brett sich informieren - sehen.
Ist zwar schon eine Weile her aber ich will mal in meinen Erinnerungen wühlen:
Die Versicherung wird die Regulierung ablehnen. Bei Tauwetter oder starken Schneefällen sein Fahrzeug entsprechend abzustellen bedeutet: „…selber schuld.“ Diskussionswürdig wäre die Sache gewesen, wenn eine Schneeauffangpflicht vor Ort vorgeschrieben gewesen wäre.
Wie hoch ist denn der Schaden? Evt. wäre die Regulierung per Vollkasko (wenn vorhanden) noch eine Überlegung wert. Bei „normalen“ Dellen im Dach würde ich jedoch davon abraten. Das dürfte sich je nach Selbstbeteiligung und Schadenrückstufung unter dem Strich nur selten lohnen.
Hast Du schon einmal von einem Beulendoktor gehört? Der beult Dir das Fzg. zu wahnsinnig günstigen Konditionen aus. Ich habe Dir mal einen entsprechenden Link raus gesucht: http://www.kfz-problem.de/Pro7_Beulendoktor.htm Solche profis gibt es in zwischen eigentlich in den meisten größeren Städten.
Liebe Vroni, bei sowas kommt es darauf an, ob es ortsüblich ist Schneefanggitter anzubringen, Dabei spielt es eine Rolle, daß das Nichtanbringen eine Nachlässigkeit ist, (OLG Karlsruhe, VersR 1956, 542; OLG München, NJW 1965, 1085).
Die Pflicht zum Anbringen eines Schneefanggitters wird davon abhängen, ob Du in einem schneearmen oder schneereichen Gebiet wohnst. Sprich das regelmäßig Dachlawinen zu erwarten sind
Ebenso könnrte es eine Sorgfaltspflichtverletzung sein wenn der Eigentümer erkannt hat, daß eine Dachlawine entstehen kann und er nichts tut um davor zu warnen. Schild aufstellen Vorsicht. Dachlawine.
Verkehrswegesicherungspflicht
So könnte auch eine Haftung des Hausbesitzers gesehen werden, seine Versicherung wird mglw nicht Zahlen. (Bewusste Fahrlässigkeit ist nicht versichert.)
Jakob
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aus bitterer Erfahrung folgende Antwort: Haus- und Grundversicherung zahlt nicht, Haftpflicht des Vermieters zahlt nicht, keiner zahlt. Abstellen bei Tauwetter an Stellen die evtl. durch Dachlawinen etc. gefährdet sind ist eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Meine Mutter hatte durch eine Eisplatte vom Dach einen Totalschaden ihres Autos. Obwohl der Vermieter durchaus willens war, dies über seine Versicherung zu regeln, hat keine Versicherung weder des Vermieters noch meiner Mutter den Schaden reguliert. Sie hatte alles selbst zu tragen.
Wie es in Gebieten mit viel Schnee aussieht (dies war Nordrhein-Westfalen) weiss ich allerdings nicht, evtl. sehen Versicherungen dies in ihrem Leistungskatalog mit vor, evtl. da man sonst praktisch nirgendwo parken kann.
Also, m.E., dumm gelaufen!
Gruss
Nita
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mit ist ein Fall bekannt, in dem die Motorhaube eines Fahrzeugs, das in der Einfahrt geparkt war, durch eine Schneelawine beschädigt wurde und die Grunstücks- bzw. Hausbesitzerhaftpflicht die Reparatur übernommen hat. Gefragt von der Versicherung wurde, ob ein Warnschild aufgestellt und/oder Schneeauffanggitter angebracht sind. Beides war nicht der Fall.
Gruß Doris
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