Hallo,
kann man von einem unterschriebenen Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten? Oder gilt das Rücktrittsrecht nicht bei Mietverträgen?
Wie sieht es dann noch mit der Provision für den Makler aus?
Danke für Eure Antworten.
Gruss
Tobi
Hallo,
kann man von einem unterschriebenen Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten? Oder gilt das Rücktrittsrecht nicht bei Mietverträgen?
Wie sieht es dann noch mit der Provision für den Makler aus?
Danke für Eure Antworten.
Gruss
Tobi
Hallo Tobi,
auf welcher Rechtsgrundlage soll dieses Rücktrittsrecht beruhen?
Fernabsatz?? Haustürgeschäft???
Wurde ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart? Das wäre die einzige Anspruchsgrundlage. Ansonsten ists wie mit dem nicht gefallenden Fernseher aus dem Mediamarkt vor Ort: Nur Kulanz des Vertragspartners ermöglicht eine Aufhebung des Vertrags.
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
Haustürgeschäft hört sich gut an. Spaß bei Seite. Danke für die schnelle Antwort.
Gruss Tobi
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Hallo,
kann man von einem unterschriebenen Mietvertrag innerhalb von
14 Tagen zurücktreten? Oder gilt das Rücktrittsrecht nicht bei
Mietverträgen?
Wie sieht es dann noch mit der Provision für den Makler aus?Danke für Eure Antworten.
Hallo,
sofern nicht ausdrücklich ein Rücktrittsrecht ( was ich noch nie erlebt habe ) vereinbart wurde, muss der Vertrag fristgemäss gekündigt werden.
Ein Rücktrittsrecht nach dem Haustürgeschäft gibt es für Mietverträge nicht. Der Mieter fordert den VM zum Abschluss eines Vertrages auf oder macht ein Vertragsangebot - zumindest in Form der Zusage zur Anmietung der Wohnung -.
Es gibt hier also nur die Möglichkeit sich mit dem VM zu arrangieren, notfalls einen Nachmieter anzubieten ( aber bitte dann schriftlich mit dem VM vereinbaren). Sonst ab Beginn des Vertrages mit einer Frist von drei Monaten - sofern nicht wirksam ein Zeitmietvertrag vereinbart ist - das Mietverhältnis kündigen.
Die Maklergebühr ist geschuldet. Der Makler hat seinen Auftrag erfüllt und die Leistung erbracht.
Gruss Günter