Hallo,
eien Nebenkostenabrechnung/Heizkostenabrechnung muss zeitgerecht sein und darf/soll keine Kosten anderer Abrechnungsperioden enthalten. Bei Neubauten werden in der Regel Grundsteuer und/oder Versicherungen mit Nachforderungen erhoben, wenn der Einheitswert festgestellt ist. Eine solche nachträgliche Abrechnung hat der VM nicht zu vertreten. Es kann dazu kommen, dass wegen Abgrenzungsproblemen bei Wasser/Abwasser, Strom und Gas sich Abrechnungszeiträume überschreiten. Es muss daher jeder Einzelfall geprüft werden.
Jemand hat gerade seine Nebenkostenabrechnung bekommen und mir
diese gezeigt, da Sie ihn sehr verärgerte.
-Seine Nebenkosten machen defacto 90% der Kaltmiete aus
-haben sich ohne ersichtliche Grund verdreifacht
alte Abrechnung nehmen und die Positionen vergleichen.
-für einzelne Posten sind noch Kosten aus 2003 aufgefürt
ist das rechtens?
welche Kosten denn ? pauschal kann man hier keine Antwort geben.
-die Höhe einzelner Kosten ist suspekt hoch(jeder Bewohner(und
es sind 3 Kleinkinder dabei, 1 Erwachsener ist über die Woche
nicht anwesend, eine Wohnung wird nur gewerblich genutzt(kaum
Wasserverbrauch) müsste täglich über 100l Wasser verbrauchen);
im Treppenhaus müssten ununterbrochen 3 Lampen brennen)
kann man da was machen
Wird nach Personenzahl, nach Personenmonaten, nach Verbrauch oder nach Wohnfläche das Wasser abgerechnet ? Gab es in dem Gebäude Handwerkerarbeiten oder gar Wasserschäden ? Gibt es gegenüber dem Vorjahrt Besonderheiten ? Treffen die Hauptwasserzählerstände in etwa denen auf der Rechnung nach heutigen Stand zu ? Wurde eine Wasseruhr ausgetauscht ? Warum ?
Hat sich die gewerbliche Funktion der einen Wohnung verändert ? Gibt es hier mehr Publikumsverkehr ? Sind Kellerräuem an das Treppenhaus angeschlossen und steht irgendwo eine Gefriertruhe ? Wird in den Gewerberäumen mit technischen Geräte ( Stromverbrauch ) gearbeitet ?
-weiterhin hatte er die Wohnung einen Monat gemietet, war aber
schon umgezogen, dieser Monat wurde aber voll berechnet
muss er trotzdem Wasser/Abwasser, Treppenhausstrom, Müükosten
etc. zahlen
Er muss bis zum Auszug zahlen. Ein klare Hilfe ist nicht möglich. Die Hinweise lassen nicht erkennen, wo und wie und warum sich etwas verändert haben könnte.
Gruss Günter