Angenommen, ein Dachgeschoss wurde nachräglich ausgebaut, aber offensichtlich nicht ausreichend isoliert.
Nun hören die Mieter, die in der Wohnung unterhalb dieses ausgebauten Dachgeschosses wohnen, „alles“ mit.
Das heißt, erstens wohnen dort ziemlich nachtaktive Menschen, die gern ab 22.30 hr die Wohnung umräumen, Schlagzeug spielen und sich dauernd streiten (ca. 2-3 Mal am Tag).
Zudem ist einer dieser Mieter ein „Trampeltier“, so das besagte Personen manchmal morgens um 5.30 Uhr aufwachen, weil dieser Obermieter nicht nur nachtaktiv, sondern leider auch morgenaktiv ist.
Gibt es eine Möglichkeit, dagegen etwas zu tun? Muß der Vermieter die Dachgeschosswohnung isolieren?
Gibt es Höchstgrenzen der Lärmbelästigung?
Ich hatte diesen Fall schon einmal geschildert, aber mir leider nicht aufgeschrieben, wie hoch die Dezibelzahl sein durfte, bzw. wo man gegebenenfalls ein Gerät(ich weiß den Namen nicht mehr) zur Lärmmessung ausleihen könnte.
Hallo Antje,
hier ist der VM zur Verstärkung des Trittschalls verpflichtet. Dre nachträgliche Ausbau einer Dachwohnung muss den geltenden Regeln entsprechen, die zum Zeitpunkt des Ausbaus gesetzlich vorgeschrieben waren ( LG Berlin GE 96, 1249 ). Ausserdem darf der Mieter die Miete mindern, denn hier handelt es sich um einen Mangel an der Mietsache.
Eine fehlende oder nicht ausreichende Trittschalldämmung kann zu Mietminderungen von 5 % bis zu 20 % führen. Empfehlenswert ist stets nie 10 % zu überschreiten, alles schriftlich anzukündigen, die Miete unter Vorbehalt zu bezahlen und gleichzeitig höhere Mietminderunsgansprüche vorsorglich geltend zu machen.
Vor Ort sollte der Mieter sich fachlich beraten lassen. Manche Mieterverein bieten auch Messungen des Lärmpegels an.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]