Wer haftet f. Nebenkosten?

Hallo Ihr Wissenden,

wieder einmal such ich Rat bei einem fiktiven Fall.

Angenommen ein Pärchen bewohnt zusammen eine Wohnung (Beide sind im Mietvertrag als Mieter vermerkt). Ende 2003 trennen sich beide und einer zieht aus. Ende 2004 bekommt die in der Wohnung verbliebene Person eine saftige Nachzahlungsforderung wegen der Nebenkosten für 2003. Der verzogene Partner verspricht zwar die Übernahme der Hälfte (da ja auch von ihm verursacht) aber nichts geschieht.

Die in der Wohnung verbliebene Person bietet dem VM ihrerseits die Zahlung der Hälfte der Forderung an. Bezüglich des Restes möchte er sich an den ausgezogenen Ex-Partner wenden. Der VM lehnt dies ab und mahnt vom verbliebenen Partner die Gesamtsumme an ohne seine Forderung beim anderen geltend zu machen.

Wäre es in einem solchen Fall wirklich so, dass beide gesamtschuldnerisch haften und dem VM somit überlassen bleibt, bei wem er die Gesamtforderung am Ende sogar einklagt? Besteht hier keine Verpflichtung beide Parteien anzuschreiben und zur Zahlung aufzufordern? Wie sieht es aus, wenn eine der beiden Parteien seinen „Anteil“ zahlt?

Vielen Dank vorab
für die Antworten
Steffen B.

Hallo Steffen,

nachdem beide Mieter Mieter der Mietwohnung sind, haften sie auch gesamtschuldnerisch. Wenn also ein Teil die Hälfte bezahlt, der andere Teil zahlt nicht, wird der VM das restliche Geld dort holen, wo es etwas gibt. Notfalls wird er gegen beide Mieter klagen. Die Kosten tragen dann auch beide Mieter oder der Mieter, der zahlen kann. Tipp: Rechnung zahlen und versuchen, dass der andere Teil zahlt oder in Raten zahlt.

Gruss Günter

wieder einmal such ich Rat bei einem fiktiven Fall.

Angenommen ein Pärchen bewohnt zusammen eine Wohnung (Beide
sind im Mietvertrag als Mieter vermerkt). Ende 2003 trennen
sich beide und einer zieht aus. Ende 2004 bekommt die in der
Wohnung verbliebene Person eine saftige Nachzahlungsforderung
wegen der Nebenkosten für 2003. Der verzogene Partner
verspricht zwar die Übernahme der Hälfte (da ja auch von ihm
verursacht) aber nichts geschieht.

Die in der Wohnung verbliebene Person bietet dem VM ihrerseits
die Zahlung der Hälfte der Forderung an. Bezüglich des Restes
möchte er sich an den ausgezogenen Ex-Partner wenden. Der VM
lehnt dies ab und mahnt vom verbliebenen Partner die
Gesamtsumme an ohne seine Forderung beim anderen geltend zu
machen.

Wäre es in einem solchen Fall wirklich so, dass beide
gesamtschuldnerisch haften und dem VM somit überlassen bleibt,
bei wem er die Gesamtforderung am Ende sogar einklagt? Besteht
hier keine Verpflichtung beide Parteien anzuschreiben und zur
Zahlung aufzufordern? Wie sieht es aus, wenn eine der beiden
Parteien seinen „Anteil“ zahlt?

Vielen Dank vorab
für die Antworten
Steffen B.