Umzugskosten oder Kosten für Pension?

Von: , Frage gestellt am Di, 22. Mär 2005

Schönen Guten Tag!

Erstmal zur Fallschilderung, danch die Fragen:

Wir (eine 3-Köpfige Familie, alle Berufstätig) wohnen in Grünau (2. größter Plattenbau Deutschlands). Die ganzen technischen Anlagen und Rohre etc. sind noch aus DDR zeiten und wurden heute nach 20 Jahren immer noch nicht saniert. Nun kam es bei uns letzte Woche dazu, wo wohl jede Wohnung hier durch muss. Wir hatten einen Wasserrohrbruch im Bad mitten in der Nacht. Wie lange nun Zeit war, bis das Wasser richtig tief in den Beton konnte, Wissen wir nicht genau. Wir riefen nun den Havariedienst, welcher das kaputte Rohr bzw. die kaputte Wasserleitung wechselte. Ein paar Stunden später kam ein Sachverständiger einer Trocknungsfirma (von Wohnungsgenossenschaft beauftragt). Dieser miss die Feuchtigkeit im Beton und kam auf 100% - 20% sind zulässig. Natürlich für ihn Grund genug der Genossenschaft zu sagen, das dort unbedingt der Linoleum-Belag rausmüsste. Für uns hieße das, Ausziehen oder für 2 Wochen ins Hotel, weil wir uns diesen Stress nicht antuen möchten. Ein von uns gerufener Sahverständiger meinte, das diese Feuchtigkeit kein problem darstellt, da Beton atmet und das in ein paar monaten wieder weg wäre. Das Wort des vom Genossenschaft beauftragten Sachverständigen ist aber gefragt, und so möchte die Genossenschaft nun auch, das die Wohnung getrocknet wird - das hieße dann schon wie gesagt, entweder Ausziehen, oder in ein Hotel. Jedoch möchten wir für keinen der beiden Wege nur irgend einen Finger krümmen noch irgendwelche Kosten berechnet bekommen.

Nun die Frage, ob die Genossenschaft den kompletten Umzug - Angefangen beim Abbau der Möbel bis hin zum Renovieren der neuen Wohnung und Aufbau der Möbel - oder ggfl. das Hotel, sowie Abbau der Möbel, Einlagern für 2 Wochen und Wiedeaufbau - bezahlt. Gibt es rechtliche Normen für soetwas? Wir möchten alles in unserer Macht stehende tun, um diese Wohnung jedoch zu behalten. Nicht umsonst richtet man sich seine Wohnung schön ein, Tapeziert und Fliest, mit nicht gerade billigen Rohstoffen.

Für jegliche Hilfe, Unterstützung, etc. etc. wären wir sehr dankbar.
Derzeit bricht bei uns eine Welt auseinander...

Vielen Dank für Eure investierte Zeit in unseren Beitrag!

Viele Grüße

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 45 Minuten 2 hilfreich
    Re: Umzugskosten oder Kosten für Pension?

    Schönen Guten Tag!

    Erstmal zur Fallschilderung, danch die Fragen:

    Wir (eine 3-Köpfige Familie, alle Berufstätig) wohnen in
    Grünau (2. größter Plattenbau Deutschlands). Die ganzen
    technischen Anlagen und Rohre etc. sind noch aus DDR zeiten
    und wurden heute nach 20 Jahren immer noch nicht saniert. Nun
    kam es bei uns letzte Woche dazu, wo wohl jede Wohnung hier
    durch muss. Wir hatten einen Wasserrohrbruch im Bad mitten in
    der Nacht. Wie lange nun Zeit war, bis das Wasser richtig tief
    in den Beton konnte, Wissen wir nicht genau. Wir riefen nun
    den Havariedienst, welcher das kaputte Rohr bzw. die kaputte
    Wasserleitung wechselte. Ein paar Stunden später kam ein
    Sachverständiger einer Trocknungsfirma (von
    Wohnungsgenossenschaft beauftragt). Dieser miss die
    Feuchtigkeit im Beton und kam auf 100% - 20% sind zulässig.
    Natürlich für ihn Grund genug der Genossenschaft zu sagen, das
    dort unbedingt der Linoleum-Belag rausmüsste. Für uns hieße
    das, Ausziehen oder für 2 Wochen ins Hotel, weil wir uns
    diesen Stress nicht antuen möchten. Ein von uns gerufener
    Sahverständiger meinte, das diese Feuchtigkeit kein problem
    darstellt, da Beton atmet und das in ein paar monaten wieder
    weg wäre. Das Wort des vom Genossenschaft beauftragten
    Sachverständigen ist aber gefragt, und so möchte die
    Genossenschaft nun auch, das die Wohnung getrocknet wird - das
    hieße dann schon wie gesagt, entweder Ausziehen, oder in ein
    Hotel. Jedoch möchten wir für keinen der beiden Wege nur
    irgend einen Finger krümmen noch irgendwelche Kosten berechnet
    bekommen.
    Hallo,

    die Gesellschaft dürfte versichert sein. Aus persönlicher Kenntnis ähnlicher Fälle ist mir bekannt, dass in diesen Fällen der Mieter während der Trocknungsphase ausziehen muss. Die Wohnbaugenossenschaft kann dem Mieter eine andere Mietwohnung vorübergehend zuweisen und - hier werden vermutlich bis zu drei Monate vergehen bis ein Einzug wieder möglich sein wird - sind auch die Möbel auf Kosten der Wohnbaugenossenschaft in eine andere Wohnung zu verbringen und später ist auch wieder die Rückbringung erforderlich. Alles muss jedoch mit der Versicherung abgeklärt werden. Der Mieter muss alle erforderlichen Belege für zusätzliche Kosten aufbewahren. So muss mit der Versicherung geklärt sein, dass die Mieter nicht höher sein darf wie bisher und die Differenz für eine höhere Miete die Gesellschaft übernimmt. Die Stromkosten müssen erfasst und nach der Trocknung abgrechnet und dem Energieversorger mitgeteilt werden.

    Höhere Fahrtkosten z.B. für Kinder auf dem Schulweg, aber auch zum Arbeitsplatz, je nach Umständen Verpflegungsgeld - während der Umzugsphase - hat die Gesellschaft zu übernehmen.

    Noch ein Hinweis. Oftmals gehen Mieter davon aus, wenn sie - wenn auch nur übergangsweise - in eine andere Wohnung müssen, wäre keine Miete geschuldet. Dies kann der VM zwar so handhaben, aber verpflichtet ist er nicht dazu, denn dem Mieter steht für die Übergangszeit Wohnraum zur Verfügung.

    Wenn der VM keine Ersatzwohnung anbietet und die Möbel müssen eingelagert werden und der Mieter muss in ein Hotel untergebracht werden, dann muss die Gesellschaft auch die Kosten der Verpflegung übernehmen. Bitte aber Forderungen und Massnahmen immer mit der Versicherung klären und nicht mündlich vereinbaren. Nur schriftlich. Nun die Frage, ob die Genossenschaft den kompletten Umzug -
    Angefangen beim Abbau der Möbel bis hin zum Renovieren der
    neuen Wohnung und Aufbau der Möbel - oder ggfl. das Hotel,
    sowie Abbau der Möbel, Einlagern für 2 Wochen und Wiedeaufbau
    - bezahlt. Gibt es rechtliche Normen für soetwas? Wir möchten
    alles in unserer Macht stehende tun, um diese Wohnung jedoch
    zu behalten. Nicht umsonst richtet man sich seine Wohnung
    schön ein, Tapeziert und Fliest, mit nicht gerade billigen
    Rohstoffen.

    Für jegliche Hilfe, Unterstützung, etc. etc. wären wir sehr
    dankbar.
    Derzeit bricht bei uns eine Welt auseinander...
    Sucht auf jeden Fall - wenn Rechtsschutz besteht - einen Anwalt auf oder sonst einen Mieterverein. Wichtig ist hier, dass sich der Mieetr laufend beraten lassen kann.

    Gruss Günter

  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Umzugskosten oder Kosten für Pension?

    Hallo W. Ludwig,

    der Sachverständige hat Recht. Das Linolium muss raus, sonst könnte dir innerhalb kürzester Zeit ein wunderschöner Pilz, Schimmel zwischen Betondecke und Bodenbelag wachsen, weil eine fachgerechte Trocknung in diesem Fall nicht gewährleistet ist. Beton ohne Belag ist tatsächlich kein so grosses Problem.

    Im allgemeinen wird der Transport, der Auf- und Abbau sowie die Einlagerungskosten der Möbel von der Gebäudeversicherung gezahlt. Hier brauchst du gar keine Hand anzulegen. Das gleiche gilt auch für die Renovierung der Wohnung. Wobei gesagt werden sollte, dass bevor die eigentliche Trocknung beginnt, es besser wäre, wenn alle betroffenen Wände von Tapete befreit wären. Nachfragen bei der Genossenschaft, was hierzu geplant ist. Welche Firmen sie beauftragt haben usw.

    Wenn ein grosser Teil der Wohnung nutzbar ist, dann kann es passieren, dass die Versicherung keine Hotelkosten übernimmt, sondern euch eine Mietentschädigung bietet. Nachteilig ist aber der Geräuschepegel der Trocknungsgeräte. Ihr werdet sehr schnell davon genervt und auch gereizt sein, gerade in den hellhörigen Plattenbauten.
    Die Genossenschaft ist dazu euer ersten Ansprechpartner (zwecks anderer Unterkunft oder wohnen bleiben), weil die ja die Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Ihr selbst könnt zwar versuchen mit der Versicherung in Kontakt zu treten, doch sie müssen euch kein Gehör schenken und/oder gar nicht auf eure Schreiben antworten.

    Ansonsten kann ich euch nur noch empfehlen den jetzigen Stromzählerstand aufzuschreiben und dem Energieversorger Mitteilung von dem in nächster Zeit erhöhten Stromverbrauch zu machen. Den Energieversorger informiert ihr nur, damit ihr im nächsten Jahr keine Überraschung wegen der Abschlagzahlung bekommt. Zwar teilt die Trocknungsfirma der Versicherung mit, wie hoch insgesamt der Stromverbrauch in der Zeit der Trocknung ist und dieser wird euch auch (meist grosszügig) ersetzt, davon hat allerdings der Energieversorger keine Kenntnis. Also auch nach Trocknungsabschluss den Zählerstand ablesen und den Versorger informieren, so dass er euch für diesen Zeitraum eine Abrechnung machen kann und ihr bei der alten Abschlagszahlung stehen bleibt.

    Wünsche euch, dass euer Wasserschaden schnell und ohne Streit behoben wird.

    Lieben Gruss
    Asmodine

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