Courtage/Maklergebühr

Von: , Frage gestellt am Mi, 23. Mär 2005

angenommen jemand hat sich eine Wohnung angesehen, die durch einen
Makler vermietet werden soll.Nun hat sich derjenige entschieden die
Wohnung zu nehmen.Es wird beim Makler ein Fragebogen ausgefüllt.Nach
einem Kurzurlaub ist der Vermieter mit der Vermietung
einverstanden.Es erfolgt ein Anruf des Maklers, wegen eines
Mietvertrages, in dem zugestimmt wird, diesen am nästen Tag zu
unterzeichnen.Der angehende Mieter entscheidet sich aber nun trotz
Zusage des Unterzeichnungs Termins, die Wohnung doch nicht zu nehmen.
Frage:Muß bei Ablehnung nun doch eine Courtage gezahlt werden?Oder
nur wenn der Vertrag unterschrieben ist?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Courtage/Maklergebühr

    Hallo Susanne! Muß bei Ablehnung nun doch :eine Courtage gezahlt
    werden? Oder nur wenn der :Vertrag unterschrieben ist?
    Mit Vertragsabschluß hat der Makler seinen Lohn verdient. Ohne Vertragsabschluß kein Maklerlohn. Siehe § 652 BGB.

    Gruß
    Wolfgang

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